Haftung als Arbeitnehmer bzw. Folgen bei Fehlern.

Nolle

Lt. Commander
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Ich hätte mal eine Frage anhand eines Bsp. an euch.

Arbeitnehmer/Angestellter welcher für die Wartung und Reparatur von Medizinischen Geräten verantwortlich ist macht auf Arbeit einen Fehler (ist ja letztendlich menschlich). Darauf hin verunglückt ein Benutzer oder Patient tödlich weil das Gerät nicht richtig funktioniert.

Was für folgen hat dies speziell für den Arbeitnehmer?

Und nein mir ist kein Fehler oder ähnliches passiert. Allerdings überlege ich mich auf einen Techniker Platz in dieser Branche zu bewerben. Und da wird man ja über solche Risiken nachdenken dürfen.

Vielen Dank
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich bist du für deine Fehler haftbar.

Jetzt kommt es natürlich darauf an, wie der Fehler zustande gekommen ist. Hast du fahrlässig oder vorsetzlich falsch gehandelt (z.B. keine dringend notwendige (Dichtheits-)Prüfung etc. nach der Reparatur vorgenommen ) ,darfst du schön privat haften.
 
Wenn man sich aber an die Wartungs/Prüfkarten hält und danach arbeitet und die Seminare vorweisen kann um an den Geräten arbeiten zu dürfen ist man doch eig auf der sicheren Seite, selbst wenn mal ein Fehler passiert oder?
 
Kenne mich mit dem speziellen Fall nicht aus. Kann nur allgemein sagen:

Zum einen ist zwischen dem Strafrecht und dem Zivilrecht zu unterscheiden. So kommt eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung in Frage, wenn der Handelnde die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat und die Handlung für den Tod kausal ist und insbesondere keine Ausnahmen auftreten, die eine Strafbarkeit nicht mehr adäquat erscheinen ließen zB ein Anfänger soll ein rotes Heilmittel zubereiten, übergibt dem Arzt aber das giftgrüne Gift.

In zivilrechtlicher Hinsicht ist der Arbeitgeber verantwortlich, wenn nicht der Arbeitnehmer fahrlässig (dann Quotelung) oder grob fahrlässig (dann haftet der AN voll) handelte. In Sachen leichter Fahrlässigkeit wird allgemein angenommen, dass sie jedem mal passiert und es so unbillig wäre, dem AG, der sich ja bereits die Arbeitskraft Dritter zunutze macht, von solchen für die Arbeit typischen Risiken zu befreien.

Aber nur höchst allgemein und spontan; für verschiedene Fälle gibt es verschiedenste Sonderregeln und zum Teil zulässige vertragliche Abreden.
 
Also als Laie weiss ich schon, das zu der Frage mehr gehört als schwarz/weiss denken. Kannst ja mal näher auf den Fall eingehen, was ist genau passiert, welche Handlung führte zu dem Fehler, welche Position nimmt der Angestellte in der Firma ein, welche Branche, welcher Bildungsgrad, welche Vorschriften ,Anweisungen, Belehrungen und sonstiges wurden dazu geklärt. Wie lautete die Arbeitsanweisung, welcher Arbeitsort und welche Beschäftigungsdauer? Welche Arbeitsumgebung und Bedingung, wie lange Betriebszugehörigkeit und Dauer bzw Anzahl die er diese Wartungstätigkeit oder ähnliches bisher ausgeführt hat. Welche Mitarbeiter bzw Helfer usw waren noch beteiligt. Um welches Medizinische Gerät handelt es sich, um welchen Fehler handelt es sich? Wie ist der Fehler zustande gekommen, und war er unausweichlich, ist er ganz oder teilweise einem konstruktionsfehler zuzuschreiben, welche Qualifikation muss man mitbringen um diesen Fehler hätte erkennen können. Ist das Werkzeug defekt, oder mangelhaft, oder das Material, oder hätte es das sein können.

OK stop..
Welche Gründe nennt der Arbeitnehmer denn zu seiner Verteidigung, und welche der Arbeitgeber?
 
Nolle schrieb:
Wenn man sich aber an die Wartungs/Prüfkarten hält und danach arbeitet und die Seminare vorweisen kann um an den Geräten arbeiten zu dürfen ist man doch eig auf der sicheren Seite, selbst wenn mal ein Fehler passiert oder?

Mal meine Bescheidene Meinung. Weder Rechtskrätig, noch irgendwas anderes.

Die meisten Scheine bekommt man doch nur, damit man hinterher Schuld bekommen kann. Getreu dem Motto: "Du hattest den Lehrgang, wusstest wie es geht und hast denoch den Fehler gemacht. Du hast dich nich an die Vorschriften gehalten, du bist schuld!"
 
Das Stichwort ist hier doch Fahrlässigkeit.

Kann man dir Fahrlässigkeit nachweißen bist dran.
Das Risiko hast aber bei fast jedem Beruf.
 
So ähnlich sehe ich das auch.

Und diese Seminare/Schulungen, sind ja oft nur der "Führerschein", das richtige Arbeiten lernt man dann mit der Zeit.

Wenn es mal zum schlimmsten kommt, geht das vermutlich eh vor Gericht, und da werden vermutlich Gutachter und Sachverständige ins Boot geholt und alles wird zerpflückt und dann wird sich schon rausstellen, wer haften muss und wie.
 
"Kannst ja mal näher auf den Fall eingehen, was ist genau passiert, welche Handlung führte zu dem Fehler, welche Position nimmt der Angestellte in der Firma ein, welche Branche, welcher Bildungsgrad, welche Vorschriften ,Anweisungen, Belehrungen und sonstiges wurden dazu geklärt. Wie lautete die Arbeitsanweisung, welcher Arbeitsort und welche Beschäftigungsdauer?"

Da es sich hier nicht um ein bereits eingetretenes Ereignis handelt, müssen all diese Fragen offen bleiben. Man müsste denn schon ein paar Bücher dazu schreiben, wenn man sämtlich deine hier aufgeworfenen Fragen berücksichtigen wollte^^ Aber wie du schon richtig sagst, ohnehin selbst im konkreten Fall:

"Welche Gründe nennt der Arbeitnehmer denn zu seiner Verteidigung, und welche der Arbeitgeber?"

@Hanni2k: Sehr interessante Bemerkung^^
 
Vielen Dank für die Antworten. Wie bereits erwähnt ist noch nix passiert. Ich arbeite ja noch nicht dort. Allerdings bin ich ein vorsichtiger Mensch und mache mir auch über so etwas Gedanken. Mich hat die Rechtslage einfach mal Interessiert. Ich konnte mir nicht vorstellen das der Fehler eines Menschen im Beruf evtl. Gleich mit Gefängnis bestraft wird, wenn dieser wirklich nicht mit Absicht gemacht wurde.
 
mach dir darüber keinen Kopf.
wenn ein Elektriker ne Steckdose falsch anschließt, können da auch Menschen hopps gehen.
wenn nen Gerüstbauer das Geländer nicht korrekt montiert, können da auch Menschen hopps gehen.
wenn ein Laborant die falschen Zutaten zusammen mischt....
wenn der Mechaniker die Radmuttern nicht richtig anzieht....
Die Liste kannst endlos fortführen.

Wenn jemand stirbt, wird immer erst mal ermittelt.
meist trifft es dann aber die Vorgesetzten.
dann kommen die Firmenanwälte ins Spiel und die regeln das dann schon (hoffentlich :p)
 
Das einzige was relevant ist ist Fahrlässigkeit. Ich arbeite aktuell in einem "ähnlichen" job bei dem es um Medikamenten geht und auch dort kann fahrlässigkeit zu menschlichem Schaden führen kann. Darum arbeite nach bestem Wissen und Gewissen, dann kann man dir ansich keine Fahrlässigkeit vorwerfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo
Nolle schrieb:
Arbeitnehmer/Angestellter welcher für die Wartung und Reparatur von Medizinischen Geräten verantwortlich ist macht auf Arbeit einen Fehler
Da kann ich dir als Technischer Leiter in der Medizintechnik sagen, das kann (je nachdem was passiert ist) ein ganz heikles Thema werden.

Nolle schrieb:
(ist ja letztendlich menschlich).
JA und Nein, das hängt davon ab was für ein Fehler es war und ob Fahrlässigkeit des Technikers vorliegt:

War der Techniker nicht ausreichend ausgebildet ?
War der Fehler vermeidbar ? War der Fehler ein "Unfall" oder lag es an Fahrlässigkeit des Technikers ?
Passierte der Fehler wegen einem Materialfehler eines Ersatzteiles ?
Ist der Fehler wegen fehlerhaftem/falschem Reparatur/Mess Equipment passiert ?
Hat der Techniker nicht freigegebene/zertifizierte Ersatzteile benutzt und hat er diese wissentlich benutzt ?
Hat der Techniker evtl. vorgeschriebene Prozeduren vernachlässigt (Zeitmangel/Unwissenheit) ?
Hat der Techniker evtl. eine falsche/fehlerhafte Anweisung seiner Firma oder seines Vorgesetzten ausgeführt ?
Wurde evtl. ein Bedienfehler nach der Reparatur gemacht ?
etc.

Ich erzähle meinen Technikern ständig, das sie Geräte stilllegen und ein Ersatzgerät hinstellen sollen wenn sie nach einer Installation/Wartung/Reparatur nicht sicher sind, ein Tag Ausfall ist besser als ein toter Patient.
Genau aus diesem Grund bin ich da rigoros, mir erzählen Ärzte ständig das Ihnen die Wartungen zu teuer sind und wir die alten Teile weiter benutzen sollen, da kommt von mir immer ein Nein entweder vernünftig oder Stilllegung.
Ich hatte hier auch einen Techniker der meinte Wartungen zeitlich "abzukürzen" um pünktlich zu Hause zu sein, der hat die Wartungen gerne "verkürzt" und beim anschliessenden Testlauf geschummelt, der war nicht lange hier.
Reparaturen in der Medizintechnik unterliegen dem MPG und sind durch ein QM Management geregelt, solange sich der Techniker penibel daran hält und keinen fahrlässigen Fehler macht hat er eigentlich nichts zu befürchten.
QM Beauftragte haben da einen Lieblingsspruch: "Was nicht dokumentiert ist gilt als nicht erledigt." Deswegen immer alles penibel dokumentieren (Evtl. sogar Fotos machen) um für so einen Fall vorbereitet zu sein.

Nolle schrieb:
Darauf hin verunglückt ein Benutzer oder Patient tödlich weil das Gerät nicht richtig funktioniert.
Was heißt das Gerät funktioniert nicht richtig ? Um was für ein Gerät handelt es sich ? Ist ein Bedienfehler auszuschliessen ?
Ich habe es schon öfters erlebt das die Bediener/innen Fehler machen und versuchen den Fehler auf das Gerät und/oder den Techniker zu schieben, die Schuld für Fehler wird im Berufsalltag gerne auf andere geschoben.

Nolle schrieb:
Was für folgen hat dies speziell für den Arbeitnehmer?
Er wird zumindest angehört, wenn man Ihm eine vermeidbare Schuld oder sogar Fahrlässigkeit nachweisen kann dann kann es vor Gericht gehen und böse enden.

Nolle schrieb:
Allerdings überlege ich mich auf einen Techniker Platz in dieser Branche zu bewerben.
Wenn ich dir einen Rat geben darf, fang nicht in einer kleinen Hinterhof Ballerbude an die nicht penibel nach dem MPG (Medizinproduktegesetz) arbeitet und kein vernünftiges QM Management hat und nicht ausreichend einarbeitet.
Es gibt in der Medizintechnik (vor allem im Dentalbereich) viele kleine Hinterhof Ballerbuden die mehr fummeln als arbeiten, der Kuchen und die Margen sind in diesem Bereich sehr groß und viele wollen ein großes Stück abhaben.

Nolle schrieb:
Und da wird man ja über solche Risiken nachdenken dürfen.
Das darfst du nicht überbewerten, das kann einem KFZ Machaniker der Bremsbeläge tauscht auch jederzeit passieren.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
In meiner Fotografen- Ausbildung ist mal etwas ähnliches passiert: Ein anderer Azubi hat ein Blitz-Agreggat falsch angeschloßen, es kam zu einer Überladung und Explosion, wodruch jemand betriebsfremdes Verbrennungen erlitten hat. Der Ausbilder war dann am Ende der Schuldige, denn er hätte die Tätigkeit des Azubis überwachen müssen, auch wenn der das schon x-Mal richtig gemacht hat. Aber sowas wird wie schon gesagt in den meisten Fällen sehr individuell gehandhabt.

Zum Glück war ich damals an dem Tag krankgeschrieben.
 
Ist ganz gut bei Katastrophen im Verkehr zu erkennen, siehe Anklage nach Eschede ICE Unglück, oder diverse Flugzeugunglücke.
 
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