Crimson_Sabbath
Lieutenant
- Registriert
- Nov. 2011
- Beiträge
- 746
Hallo zusammen,
mal ne schnelle Frage.
Meine Heizung ist defekt. Der örtliche Handwerker war ein paar Mal vor Ort und hat den Fehler nicht gefunden.
Beim letzten Besuch hat er mit der technischen Hotline des Herstellers telefoniert. Dort hieß es das bei den Fehlern ein Fühler defekt ist und ein Softwareupdate gefahren werden muss. Das kann nur vom Werkskundendienst (bzw. autorisierter Fachbetrieb der auf die Heizung geschult ist) durchgeführt werden.
Nun ist über den Hersteller ein Serviceauftrag vergeben worden (mit Hinweis auf das Telefonat zwischen meinem Handwerker und dem Kundenservice hatte ich auch angegeben das es vermutlich ein Fühler & Softwareupdate ist.
Der Handwerker hat sich für Freitag angekündigt. Mit den Worten "Das Ersatzteil ist geliefert worden, ich komme am Freitag".
Mein Handwerker ist etwas verdutzt, er ist selbst "autorisierter Fachbetrieb" für eine andere Marke. Und lt. ihm hat so ein Betrieb ein Fahrzeug mit gefühlt allen Teilen parat da man nie weiß was defekt ist und so ein Auftrag (wenn er über den Hersteller beauftragt wird) keinen zweiten Besuch erfordern darf.
Nun sind ein paar Bedenken da, dass es doch ein anderes Teil ist welches defekt ist. Heißt also: Der Werkskundendienst kommt, bastelt und merkt das es ein anderes Ersatzteil erfordert.
Normalerweise dürfte dann ja keine Rechnung gestellt werden (Heizung weiterhin defekt, "Werkerfolg" ist nicht erfolgreich).
Ist die Rechtssprechung noch passend? Gerade weil die (telefonische) Fehlerbeschreibung des Kundendienstes recht eindeutig war (und auf Basis dieser anscheinend ein Ersatzteil geliefert wurde). Aber halt nur telefonisch über 2 Ecken.
mal ne schnelle Frage.
Meine Heizung ist defekt. Der örtliche Handwerker war ein paar Mal vor Ort und hat den Fehler nicht gefunden.
Beim letzten Besuch hat er mit der technischen Hotline des Herstellers telefoniert. Dort hieß es das bei den Fehlern ein Fühler defekt ist und ein Softwareupdate gefahren werden muss. Das kann nur vom Werkskundendienst (bzw. autorisierter Fachbetrieb der auf die Heizung geschult ist) durchgeführt werden.
Nun ist über den Hersteller ein Serviceauftrag vergeben worden (mit Hinweis auf das Telefonat zwischen meinem Handwerker und dem Kundenservice hatte ich auch angegeben das es vermutlich ein Fühler & Softwareupdate ist.
Der Handwerker hat sich für Freitag angekündigt. Mit den Worten "Das Ersatzteil ist geliefert worden, ich komme am Freitag".
Mein Handwerker ist etwas verdutzt, er ist selbst "autorisierter Fachbetrieb" für eine andere Marke. Und lt. ihm hat so ein Betrieb ein Fahrzeug mit gefühlt allen Teilen parat da man nie weiß was defekt ist und so ein Auftrag (wenn er über den Hersteller beauftragt wird) keinen zweiten Besuch erfordern darf.
Nun sind ein paar Bedenken da, dass es doch ein anderes Teil ist welches defekt ist. Heißt also: Der Werkskundendienst kommt, bastelt und merkt das es ein anderes Ersatzteil erfordert.
Normalerweise dürfte dann ja keine Rechnung gestellt werden (Heizung weiterhin defekt, "Werkerfolg" ist nicht erfolgreich).
Ist die Rechtssprechung noch passend? Gerade weil die (telefonische) Fehlerbeschreibung des Kundendienstes recht eindeutig war (und auf Basis dieser anscheinend ein Ersatzteil geliefert wurde). Aber halt nur telefonisch über 2 Ecken.