Handy auf Garantie ausgetauscht. Reparaturgerät bei eBay einstellen?

And1.G

Lieutenant
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Hallo!
Vor einem Monat wurde mein Nokia N900 auf Garantie von Nokia getauscht, dabei habe ich ein nagelneues Gerät bekommen, bis auf, dass sie mir meinen alten Akku samt Akkuabdeckung wiedergeschickt haben, an der natürlich schon Gebrauchsspuren sichtbar sind. (An den Kanten ist der sonst matte/rauhe Kunststoff blank, das Übliche also)

In was für einem Gerätezustand ist das Teil nun?
- Neu (sonstige): Schließlich ist das Gerät neu, nur Akku und Abdeckung sind benutzt
- Vom Hersteller Generalüberholt: Habe schließlich von Nokia ein neues Gerät bekommen, allerdings sind Akku und Abdeckung alt...
- Gebraucht: Wegen Akku und Abdeckung?

Und weiß jemand, ob für den Käufer noch die Restgarantie bei Nokia besteht? Ich habe das Teil etwa ein Jahr lang genutzt, es sollten also noch 10 Monate vorhanden sein...

Falls das hier das falsche Forum dafür ist, bitte ich, den Thread zu verschieben!
Danke!
 
Wenn es sicher ist, dass Du von NOKIA ein "nagelneues" Gerät bekommen hast und nicht ein repariertes Austauschgerät, dann kannst Du das Gerät bei EBAY als "neu" einstellen und gibst in der Beschreibung an, dass das Gerät getauscht worden ist und dass der Akku und der Akkudeckel noch von Deinem mangelbehafteten ausgetauschten Gerät stammen.

Thats it !

Wenn NOKIA das Gerät ausgetauscht hat als Ersatz für Dein zunächst erstandenes, dann gilt auch die Garantie weiter; da sie nicht personengebunden ist, kann der Erwerber diese auch weiterhin geltend machen.

Im Übrigen gilt auch die Gewährleistung des Händlers weiter bis zum Ablauf von 2 Jahren !
 
Wenn ich also Schreibe "Gerät ist neu, wurde von Nokia als Garantiefall getauscht, Akku sowie Akkuabdeckung sind allerdings alt und weisen Gebrauchsspuren auf" ist es in Ordnung?

Das Gerät ist ein neues, hat eine andere IMEI als mein altes (Ist auf dem Reperaturbeleg festgehalten) und sieht definitiv unberührt aus ;)

Danke!
 
Nun ja, dass es definitv unberührt aussieht, heißt noch nicht, dass es wirklich ein neues Gerät ist; es könnte auch ein Rückläufer sein, der instandgesetzt wurde.

Ich würde das einfach so schreiben wie es war:

"Das Gerät habe ich als Garantieleistung für mein defektes im Austausch bekommen; es ist unbenutzt, denn ich habe mir inzwischen ein anderes Handy angeschafft" (oder was auch immer) "und es hat noch Herstellergarantie bis ......; der Akku und der Deckel des Akkufaches stammen allerdings von dem ausgetauschten defekten Gerät und sind somit nicht neuwertig !"

Auf diese Weise schreibst Du nichts Falsches, der Käufer kann aber davonausgehen, dass das Gerät neuwertig ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
ammerlake schrieb:
dann gilt auch die Garantie weiter; da sie nicht personengebunden ist, kann der Erwerber diese auch weiterhin geltend machen.
Soweit ich weiß ist es dem Hersteller überlassen, ob die Garantie nur für den Erstkäufer gilt oder beim Weiterverkauf übertragen wird.
 
Wäre also so eine Formulierung in Ordnung?
Das Gerät selbst wurde durch Nokia als Garantiefall getauscht, ist optisch einwandfrei, voll Funktionstüchtig und hat keinerlei Kratzer auf dem Display.
Seit dem Austausch wurde es von mir bis auf einen kurzen Funktionstest nicht mehr benutzt.
Akku sowie Akkuabdeckung stammen allerdings von meinem alten Gerät und sind daher gebraucht.
An der Akkuabdeckung sind deshalb leichte Gebrauchsspuren (Siehe Foto) zu erkennen. Ein Beleg über den Austausch des Gerätes (inkl. Vermerk über neue IMEI) sowie die Rechnung sind vorhanden und werden mitgeschickt.

OK, wegen der Garantie werde ich nochmal die Nokia-Internetseite wälzen. Ich habe allerdings schon ein paar Auktionen vom N900 gesehen wo mit Restgarantie geworben wurde...
 
Mr. Snoot schrieb:
Soweit ich weiß ist es dem Hersteller überlassen, ob die Garantie nur für den Erstkäufer gilt oder beim Weiterverkauf übertragen wird.

Es stimmt, dass der Hersteller die Garantie auf den Erstkäufer beschränken kann - aber auch nur theoretisch ! Ich kenne keinen einzigen Fall, wo ein Hersteller solches auch tut - Nokia jedenfalls macht diese Garantieeinschränkung definitiv nicht !


Ansonsten ist der Text für das Ebay-Angebot OK !
 
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