Handy während der Schultzeit abgenommen - Rechtens?

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Xentho

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Guten Abend,

es geht nicht um mich, ich mache seit 2009 eine Ausbildung und in der Berufsschule sind die Regeln was dem Handy angeht nicht so stark wie auf "normalen" Schulen.

Zur Geschichte:

Ich habe einen Freund der die 10. Klasse dieses Jahr abschließt. Er hat während der Unterrichtszeit Musik gehört und deswegen wurde ihm sein Handy abgenommen. (das war Montag)
Er hat bis heute sein Handy nicht wieder bekommen, obwohl sebst die Mutter im Sekretariat war um sich das Handy zurückzuholen. Das Seketariat kann das Handy leider nicht rausgeben, weil die Lehrerin Schluss hatte und jetzt die gesamte Woche gefehlt hat.

Dann denk ich mir...ist das Rechtens? Das persönliche Eigentum meines Freundes wurde abegnommen. Das ist ja O.K, aber für so lange Zeit das Handy abnehmen? Man kann ja sagen ich gebe es dir nach dem Unterricht wieder um zu erreichen, dass der Schüler nicht mehr auf die Idee kommt Musik zu hören. Aber so eine lange Zeit ?

Das Handy hat er sich mit seinem eigenen Geld gekauft (ich war dabei) und nun ist das im Besitz eines anderen und bekommt es einfach nicht wieder. Dagegen muss man doch was tun können! Ich würde direkt Klage einreichen, sowas ich einfach nur unverschähmt. Mal sehen wie die Lehrer reagieren würden, wenn man ihnen für eine Woche das Handy abzieht. Ja, es ist auch unverschähmt während dem Unterricht Musik zu hören, aber dafür sollte man dem das Handy einfach für die Unterrichtszeit abnehmen und ihm bei wiederholtem Male anderweitig bestrafen.

Was haltet ihr davon? Habe ich Recht, ein bisschen Recht, gar nicht Recht oder habe ich nur Schwachsinn gelabert ?

P.S.
Er hat das Handy bis heute nicht wiederbekommen und er kann das Wochenende ohne Handy verbringen. (Bitte verzichtet auf solche Kommentare wie:" Ja dann soll er halt raus zu seinen Freunden nach Hause gehen und sich dort treffen , früher hat man das so gemacht bla bla bla". Ja, das hat man so früher gemacht, aber heute ist nicht früher.

Danke.
 
Xentho schrieb:
Was haltet ihr davon? Habe ich Recht, ein bisschen Recht, gar nicht Recht oder habe ich nur Schwachsinn gelabert ?

Ich würde den Anteil an Schwachsinn in deinem Beitrag schon als hoch werten. Wer Mist baut muss mit den Konsequenzen rechnen und auch damit LEBEN können. In der 10ten Klasse sollte einem das so langsam klar werden, Gutes Benehmen, Höflichkeit und Respekt vor anderen ist aber vermehrt etwas was jugendliche bestenfalls vom Hören sagen kennen. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen das die Lehrerin Das Handy ohne vorangegangene Ermahnung einkassiert hat. Wenn Sie seitdem krank ist und das Ding in ihrem Schreibtisch oder wo auch immer verwahrt ist das wohl Pech gehabt.

Wenn dir mal sowas passiert und du direkt klagen würdest rate empfehle ich eine Rechtschutzversicherung;) Die Klagekosten werden sehr schnell den Wert der allermeisten Handys bei weitem übersteigen.
 
Ach Gottelchen, Lehrer und ihr Groessenwahn.

- Eine Beschlagnahme wird in Deutschland nur aufgrund der Regelungen der Strafprozessordnung, des Polizei-Gesetzes des entsprechenden Bundeslandes oder des Zwangsvollstreckungsrechts vorgenommen.

- Weder darf ein Lehrer eine solche Beschlagnahme nach den o.g. Vorschriften vornehmen, noch enthaelt eine Schulordnung eine solche Ermaechtigungsgrundlage zum Eingriff in Eigentums- und Besitzrechte eines Schuelers .. waer ja noch schoener ^^

Wenn ich drueber nachdenke, muesste ich mal in ein Schulgesetz reinschauen, schliesslich ist das Verhaeltnis Schueler/Schule immer noch ein "Sonderrechtsverhaeltnis" (auch wenns das so nicht mehr gibt), aber es sollte mich schon grob wundern, wenn dort irgendwas anderes als moeglicherweise schwammige Formulierungen drinstuenden, dass der Lehrer stoerende Gegenstaende aus dem Unterricht entfernen darf (was nicht gleichbedeutend ist mit "Einsacken"). Aber selbst dann muesste das Teil sofort nach Unterrichtsende wieder zurueckgehen.

D.h. in Zukunft = Verlangt ein Lehrer die Herausgabe irgendwelches Privateigentums : Antwort "Nein".

Jetzt isses nu passiert, der Eigentuemer hat einen (unbedingten) Herausgabeanspruch nach § 985 BGB. D.h. von wegen "Die Eltern muessen.." . Wenn der Schueler Eigentuemer ist, hat er den Herausgabeanspruch, ohne wenn und aber.

Nehmen wir der Einfachheit halber mal an, die Lehrerin rueckt das Teil dann raus, dann passts. Stellt sie sich bockig, kann man entsprechend der eigenen Durchtriebenheit eigene Massnahmen dagegenstellen, die ich aber nicht oeffentlich erlaeutere, weil die doch deutlich in Graubereiche reingehen (RGB 001/001/001 LOL).

--
Kleines Update:
Hab mal das SchulG NRW zur Hand genommen. Es findet sich der § 53, der unter den "erzieherischen Massnahmen" auch die zeitweise Wegnahme von Gegenstaenden vorsieht, wobei diese Massnahmen auch dem Verhaeltnismaessigkeitsgrundsatz entsprechen muessen. Letzteres ist aber ohnehin klar, d.h. der Lehrkoerper ist zwar berechtigt, eine solche "Wegnahme" zu taetigen, aber diese erzieherische Massnahme "Nichtstoeren des Unterrichts" endet dann auch sinngemaess spaetestens mit dem Unterricht.
Und erzwingen kann der Lehrer diese Wegnahme auch nicht (z.B. durch koerperliche Gewalt), das sprengt den Rahmen der Verhaeltnismaessigkeit mit Sicherheit.

Ja, im Prinzip aendert sich nichts in der Beurteilung. Eine Pflicht "mitzuspielen" gibt es nicht, der Herausgabeanspruch besteht, sobald die erzieherische Massnahme endet. Damit ist eigentlich alles gesagt.
 
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@Necrol

Ich weiß ja nicht wie alt du bist. Aber solange der Schüler durch seine Musik hören den Unterricht nicht stört, was interessierts dem Lehrer? Hat er halt Pech gehabt wenn er nicht zu hört, das wird sich dann auf die Noten auswirken. Und wenn der Schüler sich irgendwann beschweren sollte, kann man ja DANN sagen: Tja, hättest du wohl lieber nicht so viel Musik gehört .. ;-)

Höflichkeit, Repsekt...ou man. Genau sowas wollte ich eigentlich nicht hören. NATÜRLICH muss man solche Eigenschaften besitzen. Aber wenn ich im Unterricht sitze und Musik höre hat das nicht viel mit Respektlosigkeit zu tun, weil ich niemanden DIREKT oder auch INDIREKT störe. Also überdenke nochmal deinen Beitrag, bevor du mir unterstellst, das ich nur Schwachsinn schreibe.




TStarGermany schrieb:
Ach Gottelchen, Lehrer und ihr Groessenwahn.

- Eine Beschlagnahme wird in Deutschland nur aufgrund der Regelungen der Strafprozessordnung, des Polizei-Gesetzes des entsprechenden Bundeslandes oder des Zwangsvollstreckungsrechts vorgenommen.

- Weder darf ein Lehrer eine solche Beschlagnahme nach den o.g. Vorschriften vornehmen, noch enthaelt eine Schulordnung eine solche Ermaechtigungsgrundlage zum Eingriff in Eigentums- und Besitzrechte eines Schuelers .. waer ja noch schoener ^^

Wenn ich drueber nachdenke, muesste ich mal in ein Schulgesetz reinschauen, schliesslich ist das Verhaeltnis Schueler/Schule immer noch ein "Sonderrechtsverhaeltnis" (auch wenns das so nicht mehr gibt), aber es sollte mich schon grob wundern, wenn dort irgendwas anderes als moeglicherweise schwammige Formulierungen drinstuenden, dass der Lehrer stoerende Gegenstaende aus dem Unterricht entfernen darf (was nicht gleichbedeutend ist mit "Einsacken"). Aber selbst dann muesste das Teil sofort nach Unterrichtsende wieder zurueckgehen.

D.h. in Zukunft = Verlangt ein Lehrer die Herausgabe irgendwelches Privateigentums : Antwort "Nein".

Jetzt isses nu passiert, der Eigentuemer hat einen (unbedingten) Herausgabeanspruch nach § 985 BGB. D.h. von wegen "Die Eltern muessen.." . Wenn der Schueler Eigentuemer ist, hat er den Herausgabeanspruch, ohne wenn und aber.

Nehmen wir der Einfachheit halber mal an, die Lehrerin rueckt das Teil dann raus, dann passts. Stellt sie sich bockig, kann man entsprechend der eigenen Durchtriebenheit eigene Massnahmen dagegenstellen, die ich aber nicht oeffentlich erlaeutere, weil die doch deutlich in Graubereiche reingehen (RGB 001/001/001 LOL).

Vielen Dank für die detallierte Erläuterung, also hatte ich nicht ganz Unrecht.
 
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TsarGermany hat's gefunden. Damit dürfte wohl Ruhe im Puff sein.

@ Xentho

Es geht den Lehrer sehr wohl etwas an, ob Du Musik hörst. Du sollst es nämlich nicht. Nachher kommen die Eltern an und pöbeln rum, warum ihr Sohn/ihre Tochter im Abschlusszeugnis eine sechs bekommen soll, da wäre doch nie was gewesen. Ganz mal abgesehen davon, dass andere dann auch der Meinung sind, sie müssten ja gar nicht dem Unterricht folgen.

Nee, Du, die Masche, "hättest Du mal lieber nicht so viel Musik gehört" zieht nicht. Als Lehrer ist man dazu verpflichtet, auf seine Schützlinge zu achten und sie zu unterrichtskonformen Verhalten anzuhalten. Da kriegen wir aber richtig Ärger, wenn wir das schleifen lassen.

Aber, Ihr tut Euch selbst keinen Gefallen mit solchen Attitüden, Ihr seht dann ja, was Ihr davon habt. Leider kriegen wir dann immer die Ohren vollgeplärrt, wenn's soweit ist. Gerade wieder erlebt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jo, gut dass ich den Quatsch noch irgendwo im Hinterkopf hatte, auch wenn ich bei "Sonderrechtsverhaeltnissen" immer sonen leichten Kloss im Hals bekomme, aber das ist nur persoenliche Abneigung gegen Relikte aus der Nazi-Zeit.

@Xentho
Ich hatte noch ein kleines Update zugefuegt, bitte lesen.

Reaper hats richtigerweise erwaehnt : Selbstredend hat der Unterricht stoerungsfrei zu erfolgen und ein Sich-Querstellen gegen einfachste Regeln des Anstandes steht keinem gut zu Gesicht. Das heisst am Ende aber nicht, dass ihr euch ueber Gebuehr gaengeln lassen muesst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was mein Alter angeht, da steht die 3 vorne, wenn ich auch nicht wirklich sehe was das hier mit zu tun hat.

Selbst wenn das Musik hören keinen direkt stört haben die Lehrer doch dem Auftrag dem Kind wissen zu vermitteln. Das geschieht denke ich auch heute noch zu großen Teil über "Gesabbel".
Wenn der Schüler nun lieber Musik hört als dem Unterricht zu folgen hat der Lehrer darauf hinzuweisen das der Schüler sich nicht so wie von ihm erwartet verhält.

Was Tstar schreibt, von wegen den Unterricht stören gilt in beide Richtungen. Auch der Lehrer kann durch das Musik hören bzw. wissen das der Schüler dem Stoff bewusst nicht folgt gestört werden oder sich zumindest so fühlen.

Ich bleibe nach wie vor dabei das ich die Wellen die mittlerweile Regelmäßig um dieses Thema aufkommen für absolut übertrieben halte. Der Schüler weiß wie er sich im Unterricht verhalten soll, der Lehrer ist denke ich nach wie vor eine Respektsperson oder sollte dies zumindest sein. Verhält sich der Schüler nicht so muss ist er in meinen Augen respektlos und muss die Konsequenzen tragen.

Du würdest doch auch nicht auf die Idee kommen mit Musik in den Ohren zu Arbeiten wenn dein Ausbilder/Meister/Chef/was auch immer dir das verbietet, oder doch?

Ich gebe das mit dem Nachdenken mal an dich zurück :-P

PS.:
Hat er halt Pech gehabt wenn er nicht zu hört, das wird sich dann auf die Noten auswirken. Und wenn der Schüler sich irgendwann beschweren sollte, kann man ja DANN sagen: Tja, hättest du wohl lieber nicht so viel Musik gehört .. ;-)

Wenn der Schüler nicht ermahnt wird, ggf. mehrfach, kann der Schüler gegen die "unverdienten" schlechten Noten vorgehen da der Lehrer nicht drauf hingewiesen hat. Wegen so nem Fall durfte ich schon ne Aussage machen, da wurde die ganze Klasse vorgeladen.
 
wegnehmen ja, ich finde es dem lehrer gegenüber respektlos
aber am ende des schultages zurück
 
Xentho schrieb:
Aber solange der Schüler durch seine Musik hören den Unterricht nicht stört, was interessierts dem Lehrer? Hat er halt Pech gehabt wenn er nicht zu hört, das wird sich dann auf die Noten auswirken.
<--->
Necrol schrieb:
Selbst wenn das Musik hören keinen direkt stört haben die Lehrer doch dem Auftrag dem Kind wissen zu vermitteln. Das geschieht denke ich auch heute noch zu großen Teil über "Gesabbel".
Wenn der Schüler nun lieber Musik hört als dem Unterricht zu folgen hat der Lehrer darauf hinzuweisen das der Schüler sich nicht so wie von ihm erwartet verhält.
Springender Punkt und so ... :)

Necrol schrieb:
Wenn der Schüler nicht ermahnt wird, ggf. mehrfach, kann der Schüler gegen die "unverdienten" schlechten Noten vorgehen da der Lehrer nicht drauf hingewiesen hat.
Sehe ich anders: Warum muss man einen Schüler ermahnen? Wenn er es in den Tests nicht gebacken bekommt, ist das doch nicht das Problem des Lehrers?

Wobei das schon wieder zu sehr OT ist.
 
voodoo44 schrieb:
Sehe ich anders: Warum muss man einen Schüler ermahnen? Wenn er es in den Tests nicht gebacken bekommt, ist das doch nicht das Problem des Lehrers?

Der Job des Lehrers ist es primär, Wissen zu vermitteln, nicht die Überprüfung desselben.

Offtopic ist vollkommen okay - bei dem lächerlichen Thema kann es ja nur besser werden :rolleyes:
 
Ok, ihr habt Recht wenn ihr sagt das der Lehrer die Aufgabe hat den Schüler Wissen zu ermitteln und wenn der Lehrer sieht das es nicht machbar ist - wegen was auch immer - muss der Lehrer halt was dagegen tun - ok, das ist Richtig.

ABER, direkt das Handy einziehen? Tut mir Leid, man kann vielleicht sagen gib mir das Handy für die Zeit die du im Unterricht bist, aber direkt wegnehmen? Und dann noch nicht mal dem Schüler zurück geben? Das lustigste war ja, dass die Mutter von meinem Freund höchstpersönlich zum Sekretariat gegangen ist und das Handy wurde der Frau trotzdem nicht abgegeben. Also wenn ich die Mutter meines Freundes wäre, würde ich da kein Schritt aus der Schule machen, solange mein Kind !sein Eigentum nicht wieder zurück erlangen hat.

Ermahnen - ist o.k! Aber man kanns auch übertreiben. Ich mache eine Ausbildung und habe zwei mal die Woche Schule. Wenn ich z.B. während dem Unterricht mal mein iPhone raushole um kurz in Facebook reinzugehen - das stört NIEMANDEN. Und ich kriege immer noch alles mit.

@Necrol

warum ich dich nach deinem Alter gefragt habe kann ich dir sagen. Ich weiß nicht haargenau wie es zu deiner Jugendzeit in der Schule war, aber glaub mir einfach wenn ich dir sage, dass sich viel verändert hat. In der Welt der modernen Technik (MP3 auf Handy, Smartphones etc. etc.) hat sich viel verändert und da ist es heutzutage fast schon normal wenn man immer ein Handy dabei hat mit dem man Musik hören kann etc. Und genau deswegen sage ich , es ist o.k wenn der Lehrer die Schülerin ermahnt und für die Unterrichtsstunde oder auch im schlimmsten Fall für den ganzen Unterrichtstag das Handy abgenommen bekommt, aber dann nicht mehr zurück geben und dann selbst wenn die Mutter dahin geht es immernoch nicht wieder bekommen? Tut mir Leid, das sehe ich überhaupt nicht ein.

Eine Frage hätte ich da noch:
Wenn der Lehrer beispielsweise zu mir kommt und sagt er möchte mein Handy einziehen, kann ich mich dagegen wehren? Also kann ich sagen : Nein, dass ist MEIN Eigentum, ich gebe Ihnen das nicht?
TStarGermany sagt ja, dass man das machen kann. Aber gibts dazu ein Gesetz der dies beschreibt ?
 
Ich weiß ja nicht wie alt du bist. Aber solange der Schüler durch seine Musik hören den Unterricht nicht stört, was interessierts dem Lehrer? Hat er halt Pech gehabt wenn er nicht zu hört, das wird sich dann auf die Noten auswirken. Und wenn der Schüler sich irgendwann beschweren sollte, kann man ja DANN sagen: Tja, hättest du wohl lieber nicht so viel Musik gehört .. ;-)
Mit dieser Einstellung disqualifizierst du dich eine konstruktive Diskussion zu führen. Ignoranz und Arroganz pur.

- bei dem lächerlichen Thema kann es ja nur besser werden
Nö, höchstens Schluß. Wer mehr Informationen benötigt findet diese mit der hervorragenden Suchfunktion des Forum. Ja die gibt es, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Zum Glück sind wir hier auch nicht in einer Schule.
 
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