Handyrechnung Drittanbieter Scam

M1ch1

Lieutenant
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Nov. 2009
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Hi Leute,

Hab auf meiner REchnung für mein HAndy mehrere Beträge der InternetQ GmbH.

Dies dann natürlich bei meinem Anbieter (klarmobil) gemeldet, diese Verweisen mich allerdings immer an den DRittanbieter.
Auch mit verweis auf das in diesem Artikel (https://www.meier-bading.de/archiv/abofalle-auf-telefonrechnung-eine-odyssee) gennanten URteil aus Potsdam, werde ich nur weiterhin an den Drittanbieter verwiesen.

nach kontaktaufnahme mit eben jenem Urteil über Facebook habe ich folgende E-mail erhalten:
"vielen Dank für Ihre Anfrage an den Kundenservice.

Gern habe ich Ihre Rechnung geprüft.

Der von Ihnen monierte Dienst wurde bei der InternetQ GmbH bestellt, so wurde es uns von dem Drittanbieter übermittelt.

Eine Bestellung von Fremdanbieterdiensten erfolgt entweder per SMS übers Handy oder direkt über eine spezielle Internetseite des Fremdanbieters.

Ich habe die Drittanbietersperre für Sie aktiviert, dennoch muss die Kündigung Ihrerseits beim Drittanbieter erfolgen, sofern dort ein Abo besteht - damit keine weiteren Abbuchungen von dem Drittanbieter vorgenommen werden.

Ob es sich bei Ihrer Bestellung um ein Abo handelt, kann ich Ihnen leider nicht mitteilen, da wir hier bei klarmobil keinen Einblick auf Ihre bestellten Dienste bei der InternetQ GmbH haben. Auch sind wir nicht berechtigt, eventuell bestellte Dienste bei Drittanbietern in Ihrem Namen zu kündigen oder Auskünfte einzuholen.

Bitte prüfen Sie daher, ob bei dem Anbieter InternetQ GmbH Abo-Dienste bestehen:

InternetQ GmbH
Christoph-Probst-Weg 3
20251 Hamburg
Deutschland
Tel.: 040413300180 (gem. jeweiligem Festnetztarif)
E-Mail: de.help@kanzaroo.com

Die Abrechnungsmöglichkeit ist für Fremdanbieter nur über Ihre Mobilfunkrechnung möglich, sodass unsererseits lediglich diese Dienste in dessen Auftrag in Rechnung gestellt werden.

Ich bitte um Ihr Verständnis, dass somit von unserer Seite keine Gutschrift der Gebühren erfolgen wird! "

nun die frage ich mich wie ich weiter verfahren soll?
am liebsten würde ich ja die LAstschrift rückgängig machen, habe aber das ungute gefühl dass ich mich damit noch mehr in die scheiße hineinreite.

Grüße Michi
 
Die Vorgehensweise steht doch in deinem verlinkten Artikel drin. Warum nicht danach vorgehen???

Persönlich würde ich die Lastschrift zurückgeben und nur den unstrittigen Betrag überweisen. Dem Handy-Tarif Anbieter würde ich über diese Vorgehensweise informieren mit dem Zusatz, dass sich der entsprechende Dienstleister direkt seine Forderung einklagen kann.

Meine persönliche Vorgehensweise weicht aber von der beschriebenen Vorgehensweise im Artikel ab. ;)
 
Das wäre im äußersten Fall auch der von mir bevorzugte Weg^^ Notfalls die Rufnummer zu anderem Anbieter mitnehmen.
 
M1ch1 schrieb:
nun die frage ich mich wie ich weiter verfahren soll?
am liebsten würde ich ja die LAstschrift rückgängig machen, habe aber das ungute gefühl dass ich mich damit noch mehr in die scheiße hineinreite.
InternetQ/Kanzaroo ist ja augenscheinlich nur der Zahlungsdienstleister. Insofern wäre der erste Schritt, zu prüfen, wo und was du bei welchem Drittanbieter bestellt/gekauft/abonniert hast. Das solltest du ja anhand von Bestellbestätigungen via Email/SMS/etc. oder durch Nachfrage bei InternetQ nachvollziehen können.
Droitteur schrieb:
Notfalls die Rufnummer zu anderem Anbieter mitnehmen.
Ich bezweifle äußerst stark, dass der alte Anbieter bei dieser Vogel-Strauß-Taktik die Rufnummer zur Portierung freigibt, solange noch offene Forderungen bestehen...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Dann muss man es eben geschickt anstellen ;)

Ich kenne persönlich übrigens einen (natürlich nur "einzelnen") Fall, in welchem man sich damit einverstanden erklärt hat, dass die Portierungsgebühr gesondert überwiesen wird.
 
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