Handys aus Vertragsverlängerung, wessen Eigentum?

Seb89

Lieutenant
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Nov. 2006
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Hallo,

Ich hab eine Frage zu der ich beim googlen leider keine eindeutige Aussage finden können.
Wem gehört denn nun beim Abschluss eines Handyvertrages das Handy.

Ist es mein Eigentum, da ich das Handy ja über meinen Vertrag beim Provider abbezahle?
Ist es das Eigentum des Providers und geht erst nach zwei Jahren in mein Eigentum über?

Mal liest man im Netz das eine, mal das andere...

Ich würde über einen Vertragsabschluss günstig an ein subventioniertes T-Mobile Gerät kommen und würde dieses gerne verkaufen, da ich es nicht benötige.

Wie ist die Sachlage nun in so einem Fall. Bei meinem letzten Vertrag den ich bei T-Mobile abgeschlossen hatte, habe ich damals 70€ für ein HTC Desire gezahlt und dafür auch eine Quittung etc. erhalten, so dass das Handy ja eigentlich offiziell mir gehören sollte und der Provider den restlichen Betrag in Form von Raten bzw. in Form von den monatlichen Kosten meines Handyvertrags einnehmen sollte.

Ich konnte in den beiligenden AGB's keine Klausel zum Eigentumvorbehalt finden und habe auch beim googeln teilweise gelesen, dass dies früher oft der Fall war aber mittlerweile nicht mehr so gehandhabt wird.

Hat jemand von euch Erfahrung mit so einem Fall. Kann ich das Handy veräußern ohne mit irgendwelchen negativen Folgen rechnen zu müssen?

Vielen Dank im Voraus!

mfg,
Seb89
 
Ich würde mal behaupten es gehört dir. Denn du bekommst es zwar meist recht günstig, bindest dich allerdings ja auch an einen Vertrag, der dich zu monatlichen Zahlungen an den Provider verpflichtet.
 
Hast du irgendwelche Fälle vorzuweisen, wo etwas passiert ist? Ansonsten stell nicht so viele Fragen und mache es wieder jeder andere auch. Einfach das Handy verkaufen. Mir persönlich sind da noch nie irgendwelche negativen Folgen bewusst geworden, auch nicht aus Erzählungen. Auch wenn das nicht zur Klärung deines Sachverhalts beiträgt, aber man muss ja nicht alles zerreden, wenn keine Notwendigkeit besteht.
 
Es gehört bei Vertragsabschluß dir - erhälst auch direkt eine Rechnung und Auslieferungsbeleg.
 
EIgentlich sollte das in deinen Vertragsunterlagen drin stehen.
Bzw. würde ich bei Abschluß einfach fragen.

Es gibt unterschiedliche Konditionen bei den Verträgen.
So pauschal kann das nicht immer gesagt werden.

Es gibt Provider die das nur vermieten. Zumindest war es früher mal so.
Ob es jetzt noch gemwacht wird, weiß ich nicht zu 100%
Wenn du direkt bei T-Mobile bist sollte es auch die gehören.
Anders könnte es aussehen, wenn du es über Partnerfirmen macht wie
Debitel, VictorFox, Mobilcom usw......
 
Zuletzt bearbeitet:
Also streng genommen gehört die Ware dem Eigentümer so lange, bis sie komplett bezahlt ist. Da du das Gerät abzahlst, gehört es also bis zum Ablauf der 2 Jahre der Telekom.

Nun habe ich aber noch nie gehört, dass ein Anbieter ein Handy/Smartphone zurückverlangt hat, auch wenn er die "Raten" (also quasi die Grundgebühren) nicht zahlt und der Anbieter den Vertrag deshalb kündigt.
Ich habe auch noch nie gehört, dass jemand Ärger mit seinem Anbieter bekommen hat, weil er sein Gerät nach Vertragsabschluss oder kurz nach Vertragsverlängerung veräussert hat.

Da hätten die Anbieter alleine bei ebay und Co ordentlich zu tun, weil dort reichlich Geräte landen, die aus Verträgen stammen und streng genommen noch dem Anbieter gehören. :lol:
 
Naja ist ein Mitarbeitertarif, und ich kann den nur Online bzw. über das Intranet abschließen, sonst hätte ich schon nachgefragt. Aber ich konnte in den AGBs des unterschriebenen Vertrages keine Klausel dazu finden.

Ich habe halt auch keine Lust auf Stress mit dem Arbeitgeber wegen so etwas. Aber meinem Verständnis nach spricht nichts gegen einen Verkauf, da ich das Gerät ja abbezahlt habe bzw. über den Vertrag noch abbezahle. Nur ein Kollege hier behauptet standfest das Handys aus Verträgen immer erst nach zwei Jahren ins Eigentum des Käufers (Anspruchnehmer des Vertrags) übergehen...
 
Haha.. Lese gerade, daß VictorVox den Kunden sogar die Sim-Karte in Rechnung stellt. :p

Die dem Kunden überlassene SIM-Karte bleibt im Eigentum von VICTORVOX. VICTORVOX darf sie jederzeit gegen eine Ersatzkarte austauschen. Für die Überlassung erhebt VICTORVOX ein SIM-Kartenpfand in Höhe von EUR 29,65 inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (z. Zt. 16%). Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer und bei Beendigung des Kundenverhältnisses hat der Kunde die SIM-Karte innerhalb von 3 Wochen in einwandfreiem Zustand an VICTORVOX zurückzusenden. Verstößt der Kunde hiergegen, behält VICTORVOX das Pfand in Höhe von EUR 29,65 inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (z. Zt. 16%) als pauschalierten Schadenersatz ein, falls VICTORVOX keinen höheren, oder der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist.
Dies gilt auch bei Verlust oder Abhandenkommen sowie Defekt der SIM-Karte, soweit der Kunde dies zu vertreten hat.

Nur ein Kollege hier behauptet standfest das Handys aus Verträgen immer erst nach zwei Jahren ins Eigentum des Käufers (Anspruchnehmer des Vertrags) übergehen...
Grundsätzlich hat dein Kollege da sicher auch recht.

Erst nach vollständiger Bezahlung geht die Ware/Artikel in dein Eigentum über.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jup dass das bei manchen Anbietern immernoch so ist hab ich auch gesehen, jedoch konnte ich bei der T-Mobile nichts finden. Und mein Kollege meinte, wenn du den Vertrag nicht fertig bezahlen solltest können die ja dann noch das Handy zurückverlangen.

An anderer Stelle hingegen finde ich wieder folgende Kommentare:

Wann kapiert Ihr endlich, dass das Handy nichts, rein garnichts, mit dem Vertrag zu tun hat?? Ihr schließt einen Vertrag ab und kauft dazu ein Handy. So wie Ihr ein Auto kauft und anschließend Benzin dazu. Du kannst 200 Verträge abschließen und die 200 Handys noch im Laden zertrampeln und in den Müll schmeissen. Das ist deine Entscheidung aber die 200 Verträge musst du dann trotzdem bezahlen. Das ganze gilt selbstverständlich auch, wenn du nur einen Vertrag und ein Handy hast.
 
Aber du zahlst ja nicht direkt das Gerät ab, sondern schlichtweg eine Grundgebühr für deine Mobilfunkteilnahme. Damit wird das Handy zwar subventioniert, aber wenn nichts gegenteiliges in den AGBs steht (was durchaus sein kann! nachlesen), ist es nach erhalt der Rechnung dein Eigentum.

Anders ist es z.B. bei O2 My Handy, wo du das Gerät selbst auf Raten kaufst. Da steht auch wirklich im Vertrag, dass das Teil bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von O2 bleibt.
 
@digitalangel18
Ist bei E-Plus teils auch so.
Kann man sich aussuchen, ob man das komplett kauft, oder abzahlen will.
Sogar Finanzkauf wird teils angeboten.

Aber der TE sollte einfach in den Unterlagen nachsehen, ob er mit der Grundgebühr auch das Handy abzahlt
 
Ein normal zum Vertrag gekauftes Handy ist dein Eigentum, außer es handelt sich explizit um einen Mietvertrag oder ähnliches für das Gerät.
 
Ich habe den Vertrag nochmal durchgelesen. Konnte jedoch keine Klausel finden. Lediglich die SIM-Karte ist Eigentum der Telekom. Desweiteren habe ich noch folgendne Artikel gefunden:

11 Nutzung durch Dritte
11.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet, die überlassenen Leistungen
Dritten ohne vorherige Erlaubnis durch die Telekom zum alleinigen
Gebrauch oder zur gewerblichen Nutzung zu überlassen
oder an Dritte weiterzugeben.

was sich für mich allerdings so liest, dass ich wie gesagt meine SIM-Karte nicht weiterveräußern/verschenken darf.

Die Leistung besteht ja meiner Ansicht nach Aus Telefonie, SMS, Internet.

An der Stelle im Neuauftrag bzw. in der Bestellung, an der ich das gewünschte Handy angegeben habe, steht noch:

Hinweis: Wird ein Telekom Mobilfunk-Vertrag in Verbindung mit einem Kaufvertrag über ein iPhone abgeschlossen, ist das iPhone nur mit einer entsprechenden SIM-Karte der Telekom nutzbar. Eine Entsperrung des iPhone ist nicht vor Ablauf von 24 Monaten nach Kauf möglich.

D.h. wenn ich ein IPhone verkaufe verdienen die neben meinem Vertrag sogar noch weiterhin Geld damit weil es ein anderer in Verbindung mit ner Telekom-SIM nutzen wird...

Edit:
Außerdem fand ich noch eine weitere Klausel dass im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags 50% der Monatskosten als Schadenersatz verlangt werden können, etc.

Also ich denke die haben sich schon abgesichert, dass die im Falle von Problemen noch irgendwie ihre Kosten abdecken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Üblicherweise werden die Telefone verkauft. Der Vertrag ist KEINE Ratenzahlung des Telefons, auch nicht wenn es um 0€ "verkauft" wird. Wenn es anders ist steht das explizit im Vertrag. Viel mehr ist das Telefon eine einmalige Möglichkeit ein Handy zu einem stark reduzierten Preis zu kaufen. Bei Ratenzahlung würde diese getrennt auf der Abrechnung aufgeführt werden.

mfg
 
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