Handyvertrag mit Handy, Teillieferung da Handy nicht nicht verfügbar - Widerrufsrecht bis wann?

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sternix

Gast
Hi,


ich habe am 10.10 online ein Pixel 3 XL mit Vertrag abgeschlossen. Diesen möchte ich auch behalten. Rein interessehalber würde ich das Widerrufsrecht aber ganz gerne deutlicher verstehen. In der Widerrufsbelehrung steht einerseits: "Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses."

Da das Pixel 3 erst Anfang November erscheint habe ich eine Teillieferung der Simkarte veranlasst. Somit ist der Vertrag aktiviert und ich kann ihn nutzen. Vertragsbeginn ist laut Kundencenter der 17.10. Hier stellt sich für mich schon die erste Frage: Wann beginnt die Widerrufsfrist? Am Tag des Vertragsabschlusses oder am Tag des Vertragsbeginns? Ich würde vom Vertragsabschluss ausgehen, so steht es ja in der Widerrufsbelehrung.

Die andere Frage ist wie es sich verhält da ich das Handy ja noch gar nicht habe. In der Widerrufsbelehrung steht: "3. Widerrufsrecht bei der Bestellung mehrerer Waren, die zusammen bestellt, aber getrennt geliefert werden. -Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Hinweis: Wenn Sie den Vertrag widerrufen, betrifft dies den Vertrag im Ganzen. Beinhaltet der Vertrag z. B. Auch eine Dienstleistung, dann wird auch diese vom Widerruf erfasst. Ist auch eine Dienstleistung vom Vertrag umfasst, kann der Vertrag auch nach den Bedingungen widerrufen werden, welche für die Dienstleistung gelten."

Dieser Absatz klingt für mich so als könnte ich das Pixel 3 14 Tage ab Lieferung widerrufen und hiermit wäre auch der Vertrag widerrufen? Kann mir das jemand eindeutiger erklären?


Mit freundlichen Grüßen
 
@SterniX

Der Sinn eines Widerrufrechtes besteht darin, Verbrauchern bei Fernabsatzgeschäften dieselben Prüfmöglichkeiten anhand zu geben, die sie auch im stationären Handel hätten.

Daher endet die Widerrufsfrist erst 14 Tage nach Erhalt der letzten geschuldeten Teilleistung, beginnt jedoch bereits bei Vertragsabschluss bzw nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. In solchen Fällen beträgt die Widerrufsfrist somit insgesamt länger als 14 Tage.

Der Gesetzgeber möchte, dass Du auch bezüglich der letzten Teillieferung die Möglichkeit hast, die Ware im Rahmen der Dir als Verbraucher zustehenden Rechte zu prüfen.
 
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