Handyvertrag Widerrufen. Anschlussgebühr zurück erstatten ?

Posent

Banned
Registriert
Feb. 2008
Beiträge
1.186
Hallo. Leider musste ich mein Handyvertrag besser gesagt Tabletvertrag widerrufen (Tablet war defekt und eine Reparatur lehnte ich ab). Das Vertrag wurde per Internet abgeschlossen über Sparhandy. Es wurde natürlich das Tablet geprüft wie es im Laden möglich wäre und die Karte benutzt. Der Vertrag wurde übriegens vor dem Versand bereits aktiviert. Die sofortige Aktivierung war im Internet sofort möglich durch einen gesetzten Haken beim Bestellprozess.

In den AGB Sparhandy oder Vodafone finde ich nix zu diesen Thema und selbst der große google konnte mir nicht weiterhelfen.

Muss Vodafone die 25€ zurück erstatten und darf lediglich für ein paar Tage die Nutzungsgebühr verlangen ?
 
patty1971 schrieb:
http://www.sparhandy.de/unternehmen-agb.html

Da steht alles drin.
Kommt jetzt darauf an wie lange dein Vertrag schon läuft.

Wurde innerhalb der 14tägigen Frist widerrufen. Ich habe wie im Text angegeben die AGB gelesen aber nix explizit über die Anschlussgebühr gefunden. Der Widerruf wurde auch akzeptiert aber die Anschlussgebühr nicht erstattet.

Wo steht denn da was ?
 
Doc Foster schrieb:
M.E. müssen die 25,- nicht erstattet werden.

Persönliches Rechtsempfinden hilft mir nicht weiter. Wie wurde es doch immer so schon in der Werbung von Focus gesagt: Fakten, Fakten, Fakten ! :-)
 
Zuletzt bearbeitet:
DanielQ schrieb:
Es wurde natürlich das Tablet geprüft wie es im Laden möglich wäre und die Karte benutzt
In welchem Laden ist das bitte möglich? Somit dürfte ein Widerruf schwierig werden bzw. eine Wertminderung/Kostenübernahme (Anschlussgebühr) auf dich zukommen, da du eben nicht nur "wie im Laden" gestestet hast.

Da du aber auch einen Defekt am Tablet anführst, eine Nachbesserung durch den Händler aber ablehnst, gehe ich mal davon aus, dass du einfach keine Lust mehr auf das Tablet hast und jetzt einen Weg suchst, deine übereilte Bestellung möglichst kostenneutral rückgängig zu machen.

Falls dem so sein sollte: Lass es...
 
Heretic Novalis schrieb:
In welchem Laden ist das bitte möglich? Somit dürfte ein Widerruf schwierig werden bzw. eine Wertminderung/Kostenübernahme (Anschlussgebühr) auf dich zukommen, da du eben nicht nur "wie im Laden" gestestet hast.

Da du aber auch einen Defekt am Tablet anführst, eine Nachbesserung durch den Händler aber ablehnst, gehe ich mal davon aus, dass du einfach keine Lust mehr auf das Tablet hast und jetzt einen Weg suchst, deine übereilte Bestellung möglichst kostenneutral rückgängig zu machen.

Falls dem so sein sollte: Lass es...

Warum bleibst du nicht bei den Fakten !

1.) Es ist völlig irrelevant ob ich kein bock mehr auf das Tablet hatte oder ob ich keine Lust hatte 3-4 Wochen auf ein Reparatur Versuch zu warten um dann vielleicht ein defektes Gerät wieder zu bekommen und wieder reklamieren muss. Es zählt nur das ich es innerhalb von 14tagen fristgerecht widerrufen habe und keine Wertminderung vom Tablet festgestellt worden ist.

2.) Die meisten Händler haben sehr wohl eine Karte eingelegt wo man das Gerät prüfen kann. Ich war bei Saturn und Mediamarkt und da waren Karten zum testen eingelegt ! Ein Gerät das zu 99% nur für das Internet ausgelegt ist kann man nicht anders testen......
 
Die sofortige Aktivierung war im Internet sofort möglich durch einen gesetzten Haken beim Bestellprozess.

Wenn du den Hacken bestätigt hast, dann ist das Rechtens. Die mögliche Prüfung basiert ja nicht auf der aktivierung der Karte.

An die anderen, wenn man nichts gescheites sagen will und nur persönich mal eben den Moralapostel spielen will, sollte man auf seinen Beitrag verzichten. Auch der Verweis auf die AGB bedeutet nicht 100 % Sicherheit des richtigen.
 
Zurück
Oben