Hardware gebraucht kaufen, Garantie/Gewährleistung

SirPopelAlot

Lt. Commander
Registriert
Nov. 2009
Beiträge
1.728
Moin liebe Community,
nun möchte ich mal Gewissheit haben... Wenn ich Hardware gebraucht kaufen, welche noch eine Garantie/ Gewährleistung hat, ist diese übertragbar?
Benötige ich dafür zwangsläufig eine Abtretungserklärung? Was muss in dieser drin stehen?
Oder gibt es diese Garantie/Gewährleistung für den ursprünglichen Käufer?

Schöne Grüße,
Nolie
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: soXx22
Kann man nicht pauschal sagen. Kommt auf den Hersteller an. Die jeweilige Regelung steht in den AGBs
 
die Gewährleistung gilt in Deutschland bis zu zwei Jahre nach dem Kauf gegenüber dem Händler, dafür brauchst halt nur die Rechnung, bei der Gewährleistung hat man nach nem halben Jahr allerdings die Beweislastumkehr.

die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und der bestimmt in seinen Garantiebedingungen ob der Zweitbesitzer ausgeschlossen wird oder nicht. von daher musst du da direkt bei dem jeweiligen Hersteller nachsehen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: pmkrefeld
Kann man pauschal nicht sagen.
Optimalerweise hängt die Garantie direkt an der Seriennummer und man kann diese direkt beim Hersteller geltend machen.
Sowie es über den Händler geht, wird es schwieriger.
 
Wisst ihr wie es bei den gängigen Händlern ist? Alternative/Mindfactory/Amazon/
 
Bei Alternate ist das meiner Erfahrung nach kein großes Problem, weil ich, zumindest vor 3 Jahren, einfach eine andere Adresse und Namen für die Rücksendung angeben konnte.
Bei Amazon ist das wenn nur mit großem Aufwand möglich, weil das ganze ja nicht unter deinem Konto läuft.. Vielleicht hast du aber Glück und bekommst einen Mitarbeiter an die Strippe, der das alles für dich aufnimmt und klärt. Amazon hat einen super Kundenservice für Erstkäufer. bei 2. Käufern wäre ich mir da nicht so sicher.
Bei Mindfactory würde ich vom Gefühl her alles ausschließen, aber das kann dir sicher ein anderer sagen.

Wie gesagt Garantie kannst du in fast allen Fällen knicken, weil nicht übertragbar. Ansonsten sind "anonyme" Rechnungen, sprich ohne Namensnennung das Beste was du bekommen kannst :p
 
Garantie ist freiwillig und "willkürlich" festgelegt seitens des Herstellers oder Verkäufers. Die Übertragbarkeit kann ausgeschlossen werden, das ist je nach Unternehmen unterschiedlich und da helfen auch Verträge nicht unbedingt was.
Beim Gebrauchtkauf kann man aber vereinbaren, dass im Garantiefall eben der eigentliche Käufer den Kontakt zum Hersteller/Händler bezüglich Garantie aufnimmt.
 
Falscher Thread, Sorry. :schluck:
 
Zurück
Oben