Hardware verkauf mit garantie, wie geht das mit der "abtretung"?

pupsi11

Banned
Registriert
Dez. 2008
Beiträge
12.473
hi.

wenn ich pc hardware verkaufen will die noch garantie besitzt. les ich immer wieder was von "garantie-'Abtretung".

wie muss ich handhaben? was muss man da genau tun?

aus sicht des verkäufers u. des käufers.
 
Anonymer Kaufbeleg ist meistens kein Thema, ansonsten muß der Händler mitspielen. Musst Du mal die AGBs lesen.
 
Garantie = Freiwillige Leistung des Herstellers. Wird meistens nur dem Erstkäufer gestatet.

Gewährleistung = Gesetzlich vorgeschrieben dem Händler gegenüber, auch da wird diese nur dem Erstkäufer gestatet. Je nach Händler fällt die Kulanz anders aus.

Am besten natürlich wenn die Rechnung ohne Namen ist.
 
Du kannst die Garantie als Recht (als Verkäufer) ganz einfach an den Käufer abtreten, dafür reicht eine mündliche Übereinkunft, du kannst aber die Abtretung auch schriftlich bestätigen.
Der Schuldner (Hersteller) muss davon nichts erfahren. Für Publizitätszwecke empfiehlt sich bei einem Defekt jedoch eine schriftliche Bestätigung der Abtretung.
 
thompson004 schrieb:
Du kannst die Garantie als Recht (als Verkäufer) ganz einfach an den Käufer abtreten, dafür reicht eine mündliche Übereinkunft, du kannst aber die Abtretung auch schriftlich bestätigen.
Der Schuldner (Hersteller) muss davon nichts erfahren. Für Publizitätszwecke empfiehlt sich bei einem Defekt jedoch eine schriftliche Bestätigung der Abtretung.

Blöd nur wenn die AGBs sowas untersagen, die Rechnung auf einen Namen läuft. Garantie ist eine freiwillige Leistung vom Hersteller, also läuft es auch nach seinen Spielregeln.
 
kann man das so zusammenfassen das diese Abtretung somit sinnfrei ist?

wie macht man das dann am besten als verkäufer? rechnung mit an der käufer schicken?

wenn ich jemanden was mit rest Garantie verkaufe, ist das doch eine mündliche abtretung sozusagen
 
MikeMüller schrieb:
Muss das nicht statt AGBs Garantiebedingungen heißen?

AGBs gibts sowieso nicht, AGB ist der plural :P und ja, ich denke auch, dass das Garantiebedingungen heißt. Manche Unternehmen verlangen ja sogar eine Registrierung.

Gibt es keine Registrierung und ist auf der Rechnung kein Name vorhanden, dann ist die Rechnung an sich der Nachweis auf den Garantieanspruch.
 
In den meisten Fällen schon, gibt aber auch einige Hersteller die eine Direkte abwicklung ermöglichen wie z.B EVGA.
 
Die Sache mit Garantie und Hersteller kann man im Rahmen der Abtretung einmal mehr vergessen: sie steht der Gewährleistung in verschiedenen Punkten nach. Wenn ein Hersteller nett ist, dann ist das mit der Garantie auch ganz toll, aber eine "Garantie" gibt es dafür eben nicht..

Um die Gewährleistung zu "übertragen" sind verschiedene Wege denkbar. Solange es keinen Stress gibt (und das dürfte nur selten der Fall sein), reicht eine einfache Abtretung. Die ist formlos, das heißt auch mündlich möglich, schriftlich aber sinnvoll.
 
Die Gewährleistung hilft mir ja nur, wenn das Gerät schon bei Übergabe fehlerhaft war.

Sobald dann ein halbes Jahr um ist, hilft sie mir in der Praxis so gut wie überhaupt nichts.

Ich habe z.B. Boxen von Teufel gekauft, da habe ich auf die Lautsprecher selber 12 Jahre Garantie.
 
Ich will das ungern zu weit ausrollen (will also niemanden weiter "überreden", andere Meinungen seien euch schon gegönnt), aber kurz gesagt ist das bei der Garantie nicht anders: auch die greift streng nach den Bedingungen gelesen nur bei Mängeln, die schon bei Übergabe bestanden. Alles andere ist Kulanz oder Streitverdrossenheit - und das wiederum greift bei Gewährleistung genauso.

Wenn ein Defekt wirklich auf eine Mangelhaftigkeit zurückgeht, kann ich durchaus den Beweis antreten und muss mich nicht vom Verkäufer einschüchtern lassen, der das nur allzu gewohnt ist. Alles andere ist ganz einfach eigene Schuld; dafür sind auch keine Garantien gedacht, sondern Versicherungen.
 
Es kommt auf den Grad des Verschuldens an: Vorsatz lässt sich natürlich nicht versichern^^ Für alles andere gibt es Versicherungsmakler :D
 
Ich beschäftige mich beruflich viel mit Versicherungen.

Mir wäre jetzt aber keine bekannt, dir mir meine Boxen bezahlt, wenn ich die z.B. runter werfe ;)
 
Klingt für mich auch nach Vorsatz ;)

Wenn du aber Lautsprecher von deinem Freund versehentlich runterwirfst, ist dir die Haftpflichtversicherung sicher einschlägig bekannt^^ Eine vergleichbare Versicherung hätte ich auch für eigene Fälle vermutet - meinetwegen gibt es sie nicht, wenn du sie nicht kennst (ich selber habe überhaupt keine Ahnung, ob es solche gibt^^), nichtsdestotrotz aber wäre das ein Fall, der unter eine Versicherung fällt, wenn sich ein Versicherer findet, und mitnichten unter eine Garantie ;)

Wenn Teufel sagt "geht nicht kaputt, selbst wenn sie sie runterwerfen", handelt es sich vielmehr sogar um eine Beschaffenheitsvereinbarung, welche wieder vom Gewährleistungsrahmen gedeckt ist. Die zwölf Jahre wiederum sind in meinen Augen eine Fristverlängerung. Freilich habe ich die Bedingungen usw jetzt nicht genau überprüft und einen gerichtlichen Streit wird es dazu auch nicht geben - aber wir wissen wohl beide, woran es liegt: das ist einfach nur eine super tolle kundenorientierte Leistung, und wahrscheinlich würden sie nicht mal mucken, wenn jemand nach 13 Jahren kommt ^^
 
Zuletzt bearbeitet:
leute das alles hilft mir kein stück weiter.

ich hab konkrete fragen gestellt. aber nicht wirklich antworten drauf bekommen.
 
Zurück
Oben