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Hardware verkauf mit garantie, wie geht das mit der "abtretung"?
- Ersteller pupsi11
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Garantie = Freiwillige Leistung des Herstellers. Wird meistens nur dem Erstkäufer gestatet.
Gewährleistung = Gesetzlich vorgeschrieben dem Händler gegenüber, auch da wird diese nur dem Erstkäufer gestatet. Je nach Händler fällt die Kulanz anders aus.
Am besten natürlich wenn die Rechnung ohne Namen ist.
Gewährleistung = Gesetzlich vorgeschrieben dem Händler gegenüber, auch da wird diese nur dem Erstkäufer gestatet. Je nach Händler fällt die Kulanz anders aus.
Am besten natürlich wenn die Rechnung ohne Namen ist.
MikeMüller
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Mextli schrieb:Anonymer Kaufbeleg ist meistens kein Thema, ansonsten muß der Händler mitspielen. Musst Du mal die AGBs lesen.
Was hat der Händler mit der Garantie zu tun?
Welche AGBs?
thompson004
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Du kannst die Garantie als Recht (als Verkäufer) ganz einfach an den Käufer abtreten, dafür reicht eine mündliche Übereinkunft, du kannst aber die Abtretung auch schriftlich bestätigen.
Der Schuldner (Hersteller) muss davon nichts erfahren. Für Publizitätszwecke empfiehlt sich bei einem Defekt jedoch eine schriftliche Bestätigung der Abtretung.
Der Schuldner (Hersteller) muss davon nichts erfahren. Für Publizitätszwecke empfiehlt sich bei einem Defekt jedoch eine schriftliche Bestätigung der Abtretung.
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thompson004 schrieb:Du kannst die Garantie als Recht (als Verkäufer) ganz einfach an den Käufer abtreten, dafür reicht eine mündliche Übereinkunft, du kannst aber die Abtretung auch schriftlich bestätigen.
Der Schuldner (Hersteller) muss davon nichts erfahren. Für Publizitätszwecke empfiehlt sich bei einem Defekt jedoch eine schriftliche Bestätigung der Abtretung.
Blöd nur wenn die AGBs sowas untersagen, die Rechnung auf einen Namen läuft. Garantie ist eine freiwillige Leistung vom Hersteller, also läuft es auch nach seinen Spielregeln.
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kann man das so zusammenfassen das diese Abtretung somit sinnfrei ist?
wie macht man das dann am besten als verkäufer? rechnung mit an der käufer schicken?
wenn ich jemanden was mit rest Garantie verkaufe, ist das doch eine mündliche abtretung sozusagen
wie macht man das dann am besten als verkäufer? rechnung mit an der käufer schicken?
wenn ich jemanden was mit rest Garantie verkaufe, ist das doch eine mündliche abtretung sozusagen
MikeMüller
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TrustN0_1 schrieb:Blöd nur wenn die AGBs sowas untersagen,
Muss das nicht statt AGBs Garantiebedingungen heißen?
MikeMüller schrieb:Muss das nicht statt AGBs Garantiebedingungen heißen?
AGBs gibts sowieso nicht, AGB ist der plural
Gibt es keine Registrierung und ist auf der Rechnung kein Name vorhanden, dann ist die Rechnung an sich der Nachweis auf den Garantieanspruch.
thompson004
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Der Vertragspartner des Käufers ist der Händler, wenn der hier nicht auch der Hersteller ist, gibt es keine "AGB des Herstellers".
MikeMüller
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Was hilft mir der Händler, wenn ich einen Garantiefall habe?
Die Sache mit Garantie und Hersteller kann man im Rahmen der Abtretung einmal mehr vergessen: sie steht der Gewährleistung in verschiedenen Punkten nach. Wenn ein Hersteller nett ist, dann ist das mit der Garantie auch ganz toll, aber eine "Garantie" gibt es dafür eben nicht..
Um die Gewährleistung zu "übertragen" sind verschiedene Wege denkbar. Solange es keinen Stress gibt (und das dürfte nur selten der Fall sein), reicht eine einfache Abtretung. Die ist formlos, das heißt auch mündlich möglich, schriftlich aber sinnvoll.
Um die Gewährleistung zu "übertragen" sind verschiedene Wege denkbar. Solange es keinen Stress gibt (und das dürfte nur selten der Fall sein), reicht eine einfache Abtretung. Die ist formlos, das heißt auch mündlich möglich, schriftlich aber sinnvoll.
MikeMüller
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Die Gewährleistung hilft mir ja nur, wenn das Gerät schon bei Übergabe fehlerhaft war.
Sobald dann ein halbes Jahr um ist, hilft sie mir in der Praxis so gut wie überhaupt nichts.
Ich habe z.B. Boxen von Teufel gekauft, da habe ich auf die Lautsprecher selber 12 Jahre Garantie.
Sobald dann ein halbes Jahr um ist, hilft sie mir in der Praxis so gut wie überhaupt nichts.
Ich habe z.B. Boxen von Teufel gekauft, da habe ich auf die Lautsprecher selber 12 Jahre Garantie.
Ich will das ungern zu weit ausrollen (will also niemanden weiter "überreden", andere Meinungen seien euch schon gegönnt), aber kurz gesagt ist das bei der Garantie nicht anders: auch die greift streng nach den Bedingungen gelesen nur bei Mängeln, die schon bei Übergabe bestanden. Alles andere ist Kulanz oder Streitverdrossenheit - und das wiederum greift bei Gewährleistung genauso.
Wenn ein Defekt wirklich auf eine Mangelhaftigkeit zurückgeht, kann ich durchaus den Beweis antreten und muss mich nicht vom Verkäufer einschüchtern lassen, der das nur allzu gewohnt ist. Alles andere ist ganz einfach eigene Schuld; dafür sind auch keine Garantien gedacht, sondern Versicherungen.
Wenn ein Defekt wirklich auf eine Mangelhaftigkeit zurückgeht, kann ich durchaus den Beweis antreten und muss mich nicht vom Verkäufer einschüchtern lassen, der das nur allzu gewohnt ist. Alles andere ist ganz einfach eigene Schuld; dafür sind auch keine Garantien gedacht, sondern Versicherungen.
MikeMüller
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Welche Versicherung hilft mir, wenn ich Schuld am Defekt vom Gerät habe?
MikeMüller
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Ich beschäftige mich beruflich viel mit Versicherungen.
Mir wäre jetzt aber keine bekannt, dir mir meine Boxen bezahlt, wenn ich die z.B. runter werfe
Mir wäre jetzt aber keine bekannt, dir mir meine Boxen bezahlt, wenn ich die z.B. runter werfe
Klingt für mich auch nach Vorsatz 
Wenn du aber Lautsprecher von deinem Freund versehentlich runterwirfst, ist dir die Haftpflichtversicherung sicher einschlägig bekannt^^ Eine vergleichbare Versicherung hätte ich auch für eigene Fälle vermutet - meinetwegen gibt es sie nicht, wenn du sie nicht kennst (ich selber habe überhaupt keine Ahnung, ob es solche gibt^^), nichtsdestotrotz aber wäre das ein Fall, der unter eine Versicherung fällt, wenn sich ein Versicherer findet, und mitnichten unter eine Garantie
Wenn Teufel sagt "geht nicht kaputt, selbst wenn sie sie runterwerfen", handelt es sich vielmehr sogar um eine Beschaffenheitsvereinbarung, welche wieder vom Gewährleistungsrahmen gedeckt ist. Die zwölf Jahre wiederum sind in meinen Augen eine Fristverlängerung. Freilich habe ich die Bedingungen usw jetzt nicht genau überprüft und einen gerichtlichen Streit wird es dazu auch nicht geben - aber wir wissen wohl beide, woran es liegt: das ist einfach nur eine super tolle kundenorientierte Leistung, und wahrscheinlich würden sie nicht mal mucken, wenn jemand nach 13 Jahren kommt ^^
Wenn du aber Lautsprecher von deinem Freund versehentlich runterwirfst, ist dir die Haftpflichtversicherung sicher einschlägig bekannt^^ Eine vergleichbare Versicherung hätte ich auch für eigene Fälle vermutet - meinetwegen gibt es sie nicht, wenn du sie nicht kennst (ich selber habe überhaupt keine Ahnung, ob es solche gibt^^), nichtsdestotrotz aber wäre das ein Fall, der unter eine Versicherung fällt, wenn sich ein Versicherer findet, und mitnichten unter eine Garantie
Wenn Teufel sagt "geht nicht kaputt, selbst wenn sie sie runterwerfen", handelt es sich vielmehr sogar um eine Beschaffenheitsvereinbarung, welche wieder vom Gewährleistungsrahmen gedeckt ist. Die zwölf Jahre wiederum sind in meinen Augen eine Fristverlängerung. Freilich habe ich die Bedingungen usw jetzt nicht genau überprüft und einen gerichtlichen Streit wird es dazu auch nicht geben - aber wir wissen wohl beide, woran es liegt: das ist einfach nur eine super tolle kundenorientierte Leistung, und wahrscheinlich würden sie nicht mal mucken, wenn jemand nach 13 Jahren kommt ^^
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