Hardwareversand zahlt Versandkosten nicht zurück bei Widerruf?

Metaxa1987 schrieb:
Wenn der Artikel über 40€ gekostet hat, MUSS HWV den Versand ebenfalls erstatten.

Wenn er unter 40€ gekostet hat, dann nicht.

Ist alles geregelt im fernabsatzgesetz.

Ja, waren über 40 €. Diese 40 € betreffen aber nur die Versandkosten für die Retoure. Die wurden ja gezahlt.

marcol1979 schrieb:
Die bekommt man nie erstattet!

Das ist mir neu!
 
Na dann passts doch!
Das macht Jack Wolfskin übrigens auch bei Kleidung!

Hatte eine Jacke bestellt, passte nicht - zurück - Versandkosten musste ich bezahlen!
Warenwert war 200 € - nicht schön, aber ok - ich hoffe alle Versandhäuser machen das bald so damit die Kunden wieder mehr Interesse am Kauf vor Ort bekommen!
 
wenn Du die 4,99€ bekommen möchtest, dann klage doch

viel Spass dabei Dir das einzuklagen
 
Und was ist daran schlimm?

Die haben schließlich auch aufwendungen für dich, die bekommen ja die Versandkosten auch nicht von der Post wieder... Die würde also durch die Rücksendungen in ein Minus gehen. (Da ja für dich ausgelegt und dann an die Post per Sammelüberweisung)

Und das macht keine Firma freiwillig. Kannst schon froh sein, dass die Retoure kostenlos ist.
Manche Firmen lassen dich auch in VK gehen und überweisen dir einen max. Betrag zurück (Druckerzubehör) Auch wenn du per PayPal bezahlst kommen ja kosten auf die Firmen zu.

mfg
 
wegen 4,99 sone welle zu machen sie haben es zu dir geschickt und du kostenfrei zurück wo ist das problem ^^
 
Nightmare25 schrieb:
Dann lies mal artig die AGB von Hardwareversand.de

Das bezieht sich nur auf die Kosten für die Retoure, eben die "Rücksendekosten".
 
Leute, es geht mir nicht um die 4,99 €, sondern einfach ums Prinzip. Es gibt Gesetze, an die muss man sich halten. Ich würde auch gerne in einer Welt voller Wohlwollen und Selbstregulation leben, aber das ist nunmal nicht möglich.
Ich werde auch sicherlich niemanden verklagen :rolleyes:
 
4. Widerruf Versandkosten Hinsendekosten

Die Kosten für die Hinsendung der Ware trägt der Händler immer. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer Musterklage entschieden, die die Verbraucherzentrale NRW gegen die Heinrich Heine GmbH als Musterverfahren geführt hatte (Aktenzeichen C-511/08). Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Frage den Europarichtern vorlegt und dann mit Urteil vom 7. Juli 2010 (Az. VIII ZR 268/07) ebenfalls entschieden, dass Online-Händler Kunden nach einem Widerruf keine Kosten für die Hinsendung der Ware in Rechnung stellen dürfen. Erfolgt also ein Widerruf, muss der Händler die beim Kauf eventuell angefallenen Versandgebühren zusammen mit dem Kaufpreis erstatten.

nochmal lesen
 
Machen Sie von Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch (siehe Widerrufsbelehrung), haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,- Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

so stehts bei HW Versand in den AGBs

und :

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
 
Karre schrieb:
siehe quote .. LESEN!!!!

Ja, da lese ich folgendes:

Erfolgt also ein Widerruf, muss der Händler die beim Kauf eventuell angefallenen Versandgebühren zusammen mit dem Kaufpreis erstatten.

Also wäre ich doch im Recht?
 
@Nightmare25

Sie erhalten in jedem Fall den Kaufpreis und die Rücksendekosten. Diese Versandkosten müssen Sie ausnahmsweise nur dann tragen, wenn in den AGB des Verkäufers diese Kosten auf Sie abgewälzt werden und die AGB auch bei der Bestellung klar gelten sollten.

Das Zitat stammt aus ?
 
Nightmare25 schrieb:
so stehts bei HW Versand in den AGBs

und :

Da geht es um die Rücksendung, kein Wort von der Sendung ZU mir.
 
So nochmal ganz klar:

Du hast einen Artikel erworben und der Händler verlangt nun versandkosten um DIR den Artikel zukommen zu lassen.

Jetzt widerrufst du den Kauf innerhalb 14tagen, und schickst den Artikel zurück.

Wenn es über retoure geht, bekommst du NUR den Kaufpreis des Artikels OHNE Versandkosten zurück!

Sollte es NICHT per retoure gehen und der Artikel muss auf deine kosten zurück geschickt werden, dann:

-> kostet der Artikel weniger als 40€, bleibst du auf den rückversandkosten sitzen sofern der Händler das in seinen AGB so angegeben hat.
-> kostet der Artikel mehr als 40€, bekommst du die rückversandkosten in jedem Fall erstattet.
 
Metaxa1987 schrieb:
So nochmal ganz klar:

Du hast einen Artikel erworben und der Händler verlangt nun versandkosten um DIR den Artikel zukommen zu lassen.

Jetzt widerrufst du den Kauf innerhalb 14tagen, und schickst den Artikel zurück.

Wenn es über retoure geht, bekommst du NUR den Kaufpreis des Artikels OHNE Versandkosten zurück!

Sollte es NICHT per retoure gehen und der Artikel muss auf deine kosten zurück geschickt werden, dann:

-> kostet der Artikel weniger als 40€, bleibst du auf den rückversandkosten sitzen sofern der Händler das in seinen AGB so angegeben hat.
-> kostet der Artikel mehr als 40€, bekommst du die rückversandkosten in jedem Fall erstattet.

Und genau das wird hier http://www.versandhandelsrecht.de/i...ht/6-tipps-zum-widerrufsrecht-im-internet.php komplett gegensätzlich dargestellt.
 
@Nightmare

Du hast aber das Zitat falsch ausgelegt:

Sie erhalten in jedem Fall den Kaufpreis und die Rücksendekosten. Diese Versandkosten müssen Sie ausnahmsweise nur dann tragen, wenn in den AGB des Verkäufers diese Kosten auf Sie abgewälzt werden und die AGB auch bei der Bestellung klar gelten sollten. Der Verkäufer darf die Versandkosten nur für Rücksendewerte unter 40 Euro dem Kunden auferlegen. Bei höheren Rücksendewerten geht das nur, wenn Sie im Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht ganz oder teilweise gezahlt haben. Jede Ware wird einzeln betrachtet.

Diese Versandkosten bezieht sich auf die Rücksendekosten nicht auf die Kosten der Sendung zum Kunden! ;)

Rücksendekosten. <--- Diese Versandkosten
Ergänzung ()

Maximal Punkt 4. kann man rechtlich geltend machen:

4. Widerruf Versandkosten Hinsendekosten

Die Kosten für die Hinsendung der Ware trägt der Händler immer. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer Musterklage entschieden, die die Verbraucherzentrale NRW gegen die Heinrich Heine GmbH als Musterverfahren geführt hatte (Aktenzeichen C-511/08). Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Frage den Europarichtern vorlegt und dann mit Urteil vom 7. Juli 2010 (Az. VIII ZR 268/07) ebenfalls entschieden, dass Online-Händler Kunden nach einem Widerruf keine Kosten für die Hinsendung der Ware in Rechnung stellen dürfen. Erfolgt also ein Widerruf, muss der Händler die beim Kauf eventuell angefallenen Versandgebühren zusammen mit dem Kaufpreis erstatten.
 
Zuletzt bearbeitet:
4. Widerruf Versandkosten Hinsendekosten
Die Kosten für die Hinsendung der Ware trägt der Händler immer. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer Musterklage entschieden, die die Verbraucherzentrale NRW gegen die Heinrich Heine GmbH als Musterverfahren geführt hatte (Aktenzeichen C-511/08). Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Frage den Europarichtern vorlegt und dann mit Urteil vom 7. Juli 2010 (Az. VIII ZR 268/07) ebenfalls entschieden, dass Online-Händler Kunden nach einem Widerruf keine Kosten für die Hinsendung der Ware in Rechnung stellen dürfen. Erfolgt also ein Widerruf, muss der Händler die beim Kauf eventuell angefallenen Versandgebühren zusammen mit dem Kaufpreis erstatten.

Sollte DAS stimmen, so hat der TE eindeutig Recht!
 
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