Hassrede im Internet - Polizei sagt mir auf der Wache, IP-Adresse des Täters nützt nichts

Patch

Lieutenant
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Halöle in die Runde,

mal eine Geschicht' ausm Alltag, bei denen die Netzwerk-Experten unter euch sich vielleicht besser auskennen.

Folgendes Szenario: Auf Instagram einen User gesehen der rechte Tiraden gepostet hat - ziemlich schlimme sogar - hab Screenshots erstellt. Konto ist mittlerweile gelöscht, bin dennoch zur Polizei.

Wachtmeister auf der örtlichen Polizeiwache nimmt sich der Sache an. Sagt mir, das sei sehr löblich von mir, aber das Ganze würde wohl "ziemlich sicher im Sande verlaufen". Ich spreche ihn darauf an, ob man denn nicht die IP-Adresse des Täters nachverfolgen könne. Er meinte, bis ein Sachbearbeiter die Anzeige auch nur in der Hand hat, vergeht mehr als eine Woche, und bis dahin ist die Zuordnung IP zu Anschlussinhaber schon futsch.

Mir ist ja schon bekannt, dass die Vorratsdatenspeicherung nur eine Frist von einer Woche vorsieht. Aber ich war immer im Glauben, dass die ganzen Internetprovider zumindest protokollieren, wem zu welchem Zeitpunkt genau eine bestimmte IP-Adresse zugeordnet war? Kann die Polizei denn nicht dadurch dem Täter auf die Schliche kommen? Oder fallen diese Protokolldaten dann eben auch unter die Frist von 7 Tagen?

Anderer Gedankengang: Es gibt doch auch Anbieter, bei denen die IP-Adresse statisch statt dynamisch ist, und somit mehrere Monate einem bestimmten Anschluss zuordenbar bleibt. Oder verstehe ich da was falsch?

Hat mir halt nur alles zu denken gegeben, weil die Vorstellung dann doch gruselig ist wenn man daran denkt, wie manche Leute (und das womöglich in noch viel schlimmeren Gefilden) ihr Unwesen treiben, und dann nicht zur Rechenschaft gezogen werden können, weil der Wachtmeister sagt, upsi, Frist von einer Woche ist schon um... verstehe dann halt auch nicht wie anno dazumal die ganzen Abmahnanwälte beim FIlesharing die IP-Adressen rechtzeitig abgreifen konnten, um sich eine goldene Nase zu verdienen, und die Polizei sagt ihnen seien die Hände gebunden?


Was meint ihr, war der Wachtmeister vielleicht einfach nicht technikaffin? Oder hatte er wirklich Recht mit dem was er sagt?

LG Patch :)
 
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Onlinewache?

Ich halte die ganze Sache auch eher für aussichtslos aufgrund der Umstände, nicht der generellen Strafbarkeit, aber ich stehe auch für die Sachen ein, die mir wichtig sind, auch wenn diese ggf. geringe Erfolgsaussichten genießen.
 
Wachtmeister sagte, es ist mehr oder weniger das Gleiche. Wie die Anzeige aufgenommen wurde ist ja wurscht.
 
Die Vorratsdaten sind eben jene Metadaten wann er welche IPs nutzte. Insofern zählen da die entsprechenden Fristen.

Der Polizei sind nicht die Hände gebunden, das scheint dir der Beamte auch nicht gesagt zu haben. Sondern die brauchen einfach zu lange. Kaputte Prozesse, mangelnde digitale Unterstützung der Prozesse sorgen dafür, dass die die Fristen nicht einhalten.

Wenn Privatwirtschaft die Verbindungsdaten ermittelt und Personen zuordnet machen die das automatisiert und entsprechend unter dem Einhalten aller Fristen. Die Abmahner haben halt Prozesse optimiert und digital.

Edit: Naja und das bei der Polizei erstmal jemand prüfen muss, ob da ein ausreichender Anfangsverdacht gilt ist sinnvoll. Teils lässt sich da der Prozess nur beschleunigen mit mehr, gut ausgebildetem Personal für diese Aufgabe.
 
Patch schrieb:
die Polizei sagt ihnen seien die Hände gebunden?
Nicht ganz, sondern der Vorgang dauert in der Bearbeitung zu lang. Die Filesharing Sachen gingen flott, weil die Prozesse darauf abgestimmt / optimiert und automatisiert waren. Bei dir geht dein Anliegen erst einmal an einen Sachbearbeiter weiter, der aber so viel zu tun hat und erst in 7+ Tagen sich überhaupt dein Anliegen ansehen kann.

Zudem: Wenn der Täter jetzt nicht gerade mit der eigenen IP online war, sondern über kostenloses WLAN (Hotel, etc.) / VPN oder generell aus dem Ausland kommt, dann wird die IP eh nix bringen.
 
Alles klar, dann lese ich da für mich also Folgendes raus: Es gibt keinen Unterschied zwischen statischen und dynamischen IP-Adressen im rechtlichen Sinne, egal wie das nun beim Internetanbieter aussieht, die Frist ist immer nur eine Woche.

Und da die Polizei eh hoffnungslos überfordert ist, ist die einzige Wahl bei Hassrede im Internet privat auf eigene Kosten eine Kanzlei einzuschalten, welche die IP-Adresse und die dementsprechende Zuordnung so schnell es geht feststellen kann? Das ist wirklich unsere einzige Option bei solchen Straftaten?

Das gibt einem doch schwer zu denken ob die Frist von einer Woche bei der Vorratsdatenspeicherung wirklich das Gelbe vom Ei ist. Dann ist der Kriminalität im Internet doch Tür und Tor geöffnet...
 
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@sedot Oh super - kannte ich tatsächlich noch nicht. Bringt das denn was? Also erhöht sich damit die Wahrscheinlichkeit, dass der Täter zur Rechenschaft gezogen wird? Konnte jetzt irgendwie nicht 100%ig rauslesen, wie viel mehr Befugnisse der Verein als die Polizei hat
 
@Patch
Folge so weit wie möglich den Hinweisen dort, ich hatte in einem Fall relativ schnell eine Einschätzung was wie möglich ist. Kann bei deinem Problem anders gelagert sein und ich möchte nicht spekulieren wie erfolgreich es sein könnte.
 
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M@rsupil@mi schrieb:
Die Filesharing Sachen gingen flott, weil die Prozesse darauf abgestimmt / optimiert und automatisiert waren.

Das liegt aber daran, das Filesharing nicht über eine Anzeige bei der Polizei, sondern gleich von der Anwaltskanzlei kommt. Und die verdienen ihr Geld damit, daher sind sie bemüht die Fristen einzuhalten.
 
Patch schrieb:
Er meinte, bis ein Sachbearbeiter die Anzeige auch nur in der Hand hat, vergeht mehr als eine Woche, und bis dahin ist die Zuordnung IP zu Anschlussinhaber schon futsch.
Diese Aussage ist leider zutreffend.

Ich habe eine solche Aussage auch schon von Staasanwaltschaften gehört.
 
Patch schrieb:
Aber ich war immer im Glauben, dass die ganzen Internetprovider zumindest protokollieren, wem zu welchem Zeitpunkt genau eine bestimmte IP-Adresse zugeordnet war?
Selbst wenn, was bringt dir das? Der geneigte Nutzer ist dort unter Umständen nicht mit Klarnamen samt aktueller Anschrift angemeldet. Zudem würde sich der Anbieter auf den Standpunkt zurückziehen, dass er den betreffenden Beitrag oder ggf. das Benutzerprofil bereits gelöscht hat und damit die Sache aus dessen Sicht erledigt ist.
Patch schrieb:
Anderer Gedankengang: Es gibt doch auch Anbieter, bei denen die IP-Adresse statisch statt dynamisch ist, und somit mehrere Monate einem bestimmten Anschluss zuordenbar bleibt. Oder verstehe ich da was falsch?
Es kommt nicht darauf an, wie die IP-Vergabe bzw. -Protokollierung technisch umgesetzt ist. Es zählt, was in den jeweiligen Vorschriften steht. Ein Provider wird das Auskunftsersuchen schlicht ablehnen, wenn die Frist verstrichen ist.
 
Patch schrieb:
Oh super - kannte ich tatsächlich noch nicht. Bringt das denn was?
Yes, ich habe dort schon ein paar strafrechtlich relevante Beiträge von hier bekannten CB-Nutzern gemeldet.

Auch wenn die anonymen rechten Hetzer denken, sie wären tatsächlich anonym, liegen manche hier bekannte CB-Nutzer zumindest schon bei der Staatsanwaltschaft.

Das waren dann so Aussagen wie "Ich schieße auf dich." oder "Mitten zwischen die Augen". Auch in Verbindung mit nem' Avatar von der rechtsextremen AfD Sachsen. :)

Screenshot_2024-08-11-15-20-12-51_e307a3f9df9f380ebaf106e1dc980bb6.jpg
 
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Da wirst du nichts machen können. Twitter ist halt zu ner Faschoplattform verkommen.

E: Wops, ging ja um Insta, gut da wird es nicht viel besser sein.
 
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