Hat man bei im Shop geschlossenen Verträgen wirklich kein 14-tägiges Widerrufsrecht?

Stannis

Lieutenant
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Wir haben im Shop einen Vertrag für ein Notebook abgeschlossen und festgestellt, dass an den Orten, an denen es meistens genutzt wird, de facto überhaupt kein Empfang ist.

o2 schreibt auf seiner Seite, dass man nicht widerrufen kann - wir wären also 2 Jahre dazu verdammt, einen Vertrag zu bezahlen, den wir kaum nutzen können?

Weiß von euch jemand, ob und was man da machen kann?
 
Widerruf gibts nur im Fernabsatzgesetz.

dass an den Orten, an denen es meistens genutzt wird, de facto überhaupt kein Empfang ist

Ist wohl dein Problem oder ?
Was hat zudem ein Notebook mit "Empfang" zu tun ?
 
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In einem POS (Ladengeschäft) gibt es, meines Wissens nach, kein Widerrufsrecht. Das was z.B. Saturn usw. anbieten ist freiwillig.
 
Das 14 tägig Rücktrittsrecht gilt nur beim Fernabsatz (Internet, Telefon usw.)

Was man machen kann? Vielleicht mal freundlich sich mit den Leuten vom Shop oder o2 unterhalten ob man nicht doch zurücktreten kann (aka Kulanz)
 
Du kannst mal den Wifi Stromsparmodus ausstellen und schauen obs besser wird.
 
Nein das stimmt net ganz. Verträge die eine andauernde Verbindlichkeit vereinbaren , Geschäfte die an Finanzierung, Miete etc. gekoppelt sind, sind ebenfalls 14 Tage lang Wiederufbar
 
Barkauf in einem Laden hat keine Frist. Er gilt direkt, da man zuvor verlangen kann die Ware zu inspizieren.

einige Händler werden jedoch aus Kulanz zum Kunden unter bestimmten Bedingungen eine Rücknahme durchführen. Dies ist jedoch absolut freiwillig.
 
Hier gibt es nähere Informationen zu deinen Sachverhalt. Einfach wird es nicht, Grundsatzurteil gibt es (noch) nicht, bleibt also dein Prozessrisiko.
Der Mobilfunkvertrag ist dabei nicht das ausschlaggebende Argument, sonder der evtl. Finanzierungsvertrag.
 
Um was geht es den jetzt genau? Der Erwerb des Notebooks oder um einen Mobilfunkvertrag?

Generell gilt, dass es das 14-tägige Rückgaberecht nur bei Fernabsatzverträgen gibt, nicht aber bei Käufen oder Verträgen, die im Laden getätigt werden. Mobilfunkverträge sind im Übrigen nicht ortsgebunden.
Dazu musst du dir schon die Frage gefallen lassen, warum nicht VOR dem Abschluß überhaupt geschaut wird, ob Empfang besteht?
 
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