Hallo in die Runde
Person A ist von DE nach AT gezogen,den Hauptwohnsitz in DE hat Person A behalten und zusätzlich einen Hauptwohnsitz in AT gemacht , von AT aus geht Person A als Grenzgänger in die Schweiz arbeiten.Um den Kontakt zu Person B nicht zu verlieren fährt Person A an Feiertagen , Urlaub nach DE , ansonsten findet das Leben in AT statt . Durch die schlechte Wirtschaftliche Lage wird Person A Arbeitslos , beschließt nach DE zurückzugehen . Person A beantragt dann Arbeitslosengeld in DE und fordert von der Schweiz das PDU1 Formular an womit die Zeiten und Leistungen zu berücksichtigen sind . Bevor Person A nach AT gezogen ist war Person A 2j selbstständig , in AT hat Person A nicht gearbeitet . was meint ihr dazu? LG Gablinda
Person A ist von DE nach AT gezogen,den Hauptwohnsitz in DE hat Person A behalten und zusätzlich einen Hauptwohnsitz in AT gemacht , von AT aus geht Person A als Grenzgänger in die Schweiz arbeiten.Um den Kontakt zu Person B nicht zu verlieren fährt Person A an Feiertagen , Urlaub nach DE , ansonsten findet das Leben in AT statt . Durch die schlechte Wirtschaftliche Lage wird Person A Arbeitslos , beschließt nach DE zurückzugehen . Person A beantragt dann Arbeitslosengeld in DE und fordert von der Schweiz das PDU1 Formular an womit die Zeiten und Leistungen zu berücksichtigen sind . Bevor Person A nach AT gezogen ist war Person A 2j selbstständig , in AT hat Person A nicht gearbeitet . was meint ihr dazu? LG Gablinda