born2fight1988
Lieutenant
- Registriert
- Feb. 2008
- Beiträge
- 842
Hallo,
angenommen Person A wohnt ihr ganzes Leben in DE und kauft sich, zusätzlich zu einem bestehenden Einfamilienhaus in DE, ein weiteres Haus in Österreich.
Person A behält seinen Hauptwohnsitz in Deutschland und meldet sich auch in Österreich an. Somit hat Person A in beiden Ländern einen Hauptwohnsitz, zumindest laut den Papieren.
Lebensmittelpunkt und gewöhnlicher Aufenthalt liegen in DE, ins Haus nach AT wird nur an wenigen Tagen im Jahr gefahren um dort Arbeiten zu verrichten und die dort wohnenden Kinder zu besuchen.
Person A tut dies mit ihrem PKW, welcher seit jeher in DE zugelassen und versichert ist.
Die österreichischen Behörden bestehen dann aber darauf, dass das Auto in AT zugelassen und dementsprechend auch versichert werden müsse.
Person A antwortet auf ein Schreiben der AT-Behörde mit der Erklärung, dass sich das Fahrzeug hauptsächlich in DE befinde, hauptsächlich dort bewegt wird und in DE auch ein Hauptwohnsitz und der nachweisliche Lebensmittelpunkt befinde.
Die österreichische Behörde behauptet, zwei Hauptwohnsitze wären nicht möglich, obwohl dies durch die entsprechenden Meldebestätigungen beider Länder nachgewiesen werden kann.
Aufgrund des Hauptwohnsitzes in AT, sei das KFZ zwingend in AT zuzulassen.
Zusätzlich sei angemerkt, dass Person A bei ihrer Meldung in AT gar nicht die Möglichkeit hatte, "nur" einen Nebenwohnsitz anzumelden, weil dies nicht ginge.
Wer kennt sich mit der AKTUELLEN Rechtslage zu diesem fiktiven Sachverhalt aus und kann sich dazu konstruktiv äußern?
Vielen Dank!
angenommen Person A wohnt ihr ganzes Leben in DE und kauft sich, zusätzlich zu einem bestehenden Einfamilienhaus in DE, ein weiteres Haus in Österreich.
Person A behält seinen Hauptwohnsitz in Deutschland und meldet sich auch in Österreich an. Somit hat Person A in beiden Ländern einen Hauptwohnsitz, zumindest laut den Papieren.
Lebensmittelpunkt und gewöhnlicher Aufenthalt liegen in DE, ins Haus nach AT wird nur an wenigen Tagen im Jahr gefahren um dort Arbeiten zu verrichten und die dort wohnenden Kinder zu besuchen.
Person A tut dies mit ihrem PKW, welcher seit jeher in DE zugelassen und versichert ist.
Die österreichischen Behörden bestehen dann aber darauf, dass das Auto in AT zugelassen und dementsprechend auch versichert werden müsse.
Person A antwortet auf ein Schreiben der AT-Behörde mit der Erklärung, dass sich das Fahrzeug hauptsächlich in DE befinde, hauptsächlich dort bewegt wird und in DE auch ein Hauptwohnsitz und der nachweisliche Lebensmittelpunkt befinde.
Die österreichische Behörde behauptet, zwei Hauptwohnsitze wären nicht möglich, obwohl dies durch die entsprechenden Meldebestätigungen beider Länder nachgewiesen werden kann.
Aufgrund des Hauptwohnsitzes in AT, sei das KFZ zwingend in AT zuzulassen.
Zusätzlich sei angemerkt, dass Person A bei ihrer Meldung in AT gar nicht die Möglichkeit hatte, "nur" einen Nebenwohnsitz anzumelden, weil dies nicht ginge.
Wer kennt sich mit der AKTUELLEN Rechtslage zu diesem fiktiven Sachverhalt aus und kann sich dazu konstruktiv äußern?
Vielen Dank!