Hausdurchsuchung wegen §86a STGB üblicher Vorgehensweise?

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Hobber

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Hallo liebe Leute,

ich würde mal gerne eure Meinung hören:

bei einem guten Freund von mir kam vor 6 Tagen die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vorbei und beschlagnahmte seinen Computer.

Der Grund: Ihm wird vorgeworfen eine einzige Parole nach §86a STGB verwendet zu haben, was er aber vehement abstreitet.
Ein Nazi ist er auf jeden Fall schon mal überhaupt nicht, auch nicht hinten herum.


Es läuchtet mir schon ein, dass die Polizei bei einer Anzeige aktiv werden muss und nachforschungen anzustellen hat, aber ich frage mich, ob das noch normal ist. Ich war bisher der Meinung, dass man Hausdurchsuchungen nicht wegen maximal 8 oder 9 Buchstaben durchführt, die mit dem Paragraphen zu tun haben könnten.
Er hat auch keine Vorstrafen, etc.


Angeblich haben sie seine IP, etc.
Dabei speichern die Provider die Daten ja offiziell nur ein paar Tage., was wohl auch nicht so ganz richtig ist.


Grüße

Hobber
 
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Wenn er unschuldig ist, dann hat er doch nichts zu befürchten. Wenn auf den PC kein weiteres Material gespeichert ist, welches den Verdacht erhärtet ist er aus der Sache wieder raus!
 
ich glaube §86 ist so ziemlich das einzige was man auf meinem Computer ganz sicher nicht findet :D

ist sicher ne verwechslung, die suchen sicher nen versandhändler oder nen Webmaster...
 
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Bei § 86a StGB geht es nicht darum, ob man Nazi ist oder nicht, sondern ob man die Kennzeichen verwendent hat oder nicht. Es hat auch schon Antifaschisten mit eindeutigen Absichten erwischt.
Wenn du hier etwas von 8 oder 9 Buchstaben erwähnst, scheint ja an der Verwendung irgendwas dran zu sein.
Er sollte sich auf jeden Fall einen Anwalt nehmen, alleine um seinen PC wieder zu bekommen. Selbst wenn sich am Ende alles als Irrtum oder sonstwas rausstellt, ist es nicht selbstverständlich, dass er diesen ohne weiteres wieder bekommt.
 
Die ip die gespeichert wurde ist die des Routers. Es kann ja jemand in seinem WLAN das fabriziert haben. Muss ja nicht von seinem Computer aus gegangen sein, sondern ist von seinem DSL-Anschluß ausgegangen. Damit haftet er via Störerhaftung allerdings nicht für Straftaten die er nicht begangen hat. Am Ende wird sich sicherlich herausstellen, das alles ein Irrtum war oder jemand das über sein WLAN gemacht hat. So oder so bleibt er in jedem Fall auf den Kosten sitzen, wenn er sich einen Anwalt nimmt und ggf. einen Ersatz PC beschafft.
 
Hallo,

Wenn ich nichts zu befürchten habe dann lass ich die Polizei auch rein. Warum denn auch nicht. Nachher hat man dann seine Ruhe und fertig.

Grüße
 
Sorry, beim besten willen kann ich mir nicht vorstellen das sie wegen 2 Wörter einem die Wohung ausräumen.
Kann mir aber auch nicht vorstellen das es eine verwechselung ist, denn so eine Aktion wird nicht mal einfach so durchgeführt, da brauch es schon ein paar Leute die das genehmigen.
Und es war wie so immer: Der Gute Freund
:rolleyes:
 
Hobber schrieb:
Der Grund: Ihm wird vorgeworfen eine einzige Parole nach §86a STGB verwendet zu haben, was er aber vehement abstreitet.
Ein Nazi ist er auf jeden Fall schon mal überhaupt nicht, auch nicht hinten herum.

Es geht dabei nicht darum, ob man ein Nazi ist.
Es geht um die Verwendung und Verbreitung von Kennzeichen, die zu Vereinigungen gehören, die als verfassungsfeindlich eingestuft sind.

Punkt, Aus, Fertig.

Hat er oder hat er nicht?

Da ist schon das eine oder andere Game, welches im Ausland erlaubt ist, bei uns problematisch.
 
Besitz ist seltenst ein Problem, Problem ist primär Verbreitung, Vermarktung, Veröffentlichung...
Wenn er also den Führergruß irgendwo getippt hat, dann wars das, das ist dann Verbreitung. Ob man deshalb wirklich gleich mit nem Durchsuchungsbefehl wedeln und den PC wegschleppen muss... also wirklich.
 
Tja Leute,
mittlerweile sind wir halt hier in Deutschland auch schon so weit wie in gewissen anderen Ländern.

Der Durchsuchungsbefehl, unterschrieben von einem wohl sehr eifrigen Richter, bezieht sich auf Computer und Mobiltelefone, sowie elektronische Datenträger.
Als Begründung wird die Schwere der Tat angegeben.

Es geht echt nur um eine einzige Parole bestehend aus 8 Buchstaben, die er angeblich geschrieben haben soll und das noch komplett aus dem Zusammenhang gerissen, da stand sonst nix mit Nazis und ähnlichem. (war Teil einer normalen Beschwerde gegen das Verhalten einiger Mitarbeiter)

Die Firma die ihn angezeigt hat, ist eine größere, die ham halt ihre Anwälte.
Tja, Geld regiert die Welt. Bei einer Privatperson würde die Staatsanwaltschaft wohl nicht soviel machen.

Mich wundert langsam nicht mehr, dass die Justiz nicht mehr nachkommt, wenn jede bekloppte Sache schon so verfolgt wird.
 
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mich würde interessieren in welchem bundesland /stadt dies passiert ist?

kann mir nicht vorstellen das wegen einem wort wirklich ein richter einen durchsuchungsbeschluß unterschreibt. da wird wohl mehr auf dem kerbholz vorhanden sein^^

und wenn doch dann kann ich nur sagen selbst schuld, wer mit sowas hantiert hat dann auch damit zu rechnen. finde gut das gegen das faschistoide nazipack vorgegangen wird :evillol:

und selbst wenn es ein anderer war....tja selbst schuld denn im wlan sollte man dann nicht jeden an seinem netz ranlassen.

aber hobber ist hier ein newbie tippe auf einen pupertierenden jugendlichen, der oder jemand anderes in seinem freundeskreis verfassungsfeindliche äusserungen losgelassen haben, und sich nun wundern das die möhre als tatwerkzeug beschlagnahmt wurde :D
 
Hobber schrieb:
..Es geht echt nur um eine einzige Parole bestehend aus 8 Buchstaben, die er angeblich geschrieben haben soll und das noch komplett aus dem Zusammenhang gerissen, da stand sonst nix mit Nazis und ähnlichem. (war Teil einer normalen Beschwerde gegen das Verhalten einiger Mitarbeiter)...
Ja da kommen wir der Sache doch schon etwas näher. Es geht also gar nicht allein nur um das Verwenden einer eindeutigen Grussformel - sondern die wurde wohl auch noch verwendet um eine Beschwerde zu unterstreichen. Da ist der Staatsanwalt mit Sicherheit auf Veranlassung der auf diese Weise verunglimpften Personen oder Firma tätig geworden. Jetzt wird natürlich geprüft, ob er diese Formel einmalig oder schon öfter benutzt hat. Auf jeden Fall hätte er sich das vielleicht einfach besser verkniffen - sowas kommt nie gut an, vor allem wo unsere Behörden im Verdacht stehen auf dem rechten Auge blind zu sein.
 
Ich kann nur sagen, dass es in Bayern ist und eine größere Stadt, die gerne mal weger §86 und 86a klagen macht.
Müsst euch nur die Urteile durchlesen, dann kommt ihr schon drauf, welche ich meine.

und nein, ich habe meinen Computer noch, sonst könnte ich sowas garnicht mehr schreiben.

Fakt ist, man darf halt keiner größeren Firma ans Bein pinkeln, sonst hat man Probleme.
Die wissen wie se sich wehren können, auch, wenn für sie nichts dabei rausspringt.
Beim Strafprozess gibts ja kein Geld für die Firma, nur für den Staat.
 
Fakt ist, dass man solche Formulierungen niemals verwendet und sich auch sonst nach Möglichkeit nicht im Ton vergreift (Stichwort Beleidigung - auch das wird ggf. teuer)
Man kann seinem Ärger auch (und meistens deutlich wirkungsvoller) Gehör verleihen, indem man im Ton der Aussage sachlich bleibt.
Das gilt nicht nur für den Umgang mit Unternehmen, sondern immer.
 
Das hat nichts mit kleiner Mann vs große böse Frima zu tun.
Dein Kumpel hat sich, ob Nazi oder nicht, ob ernst gemeint oder nicht, zu einer strafbaren Dummheit hinreißen lassen und der Gegenüber hat Anzeige erstattet.
Der Rest ist wohl mehr oder weniger übliches Prozedere. Statt zu Jammern und die Schuld wo anders zu suchen, sollte man seinen Fehler einsehen und versuchen, möglichst glimpflich davon zu kommen.
 
Perfektes Schlusswort. Jede weitere Diskussion ist überflüssig.
 
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