HDD-Garantie eigentlich 3 J., aber laut Hersteller nur noch bis ende Januar 2018

MuppetsGonzo

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Hallo Forum,

ich habe mir ein paar Festplatten gekauft. Die sollen als Backup für mein NAS in einem alten PC laufen. Das MB hab ich günstig aus der Bekanntschaft abkaufen können: EVGA 780i mit neuestem BIOS.

Weil das BIOS RAID bietet hatte ich sowas vor und habe mir 3 Festplatten geholt. Da ich erstmal neugierig war, ob das BIOS die 3TB-Grenze schafft, habe ich nur eine bisher ausgepackt und angeschlossen. Laut Windows 7 SP1 wird die gesamte Kapazität erkannt und ich teste derzeit, ob ich auch alles beschreiben kann oder ob ich wie viele andere bei 2TB oder gut 700GB Probleme bekomme. Hab GPT gewählt.

Da ich neugierig war, wie lange die Garantie läuft (WD Red, ohne pro), habe ich auch hier geschaut und hab die Seite schließlich gefunden, aber die Seriennummern aller Platten haben nur bis 22.1.2018 Garantie, obwohl man seitens WD und auch laut Aussage des Verkäufers mit 3J. wirbt.

Was kann ich machen? Hab ich das Recht auf Austausch gegen neuere Platten? Wenn nicht, wer hält dann die Garantieversprechen ein, die nach dem 22.1.2018 bis 5.6.2018 notwendig werden könnten?

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen, danke.

Gonzo
 
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Das Kaufdatum deiner Rechnung.
Die Seriennummer geht vom Herstellungsdatum aus, das war eben im Januar. Mit der Rechnung wird die Garantie normalerweise problemlos erweitert auf den nötigen Zeitraum. Würde bei WD nachfragen deswegen.
 
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Hi,

dann schreib an den WD Support, kläre die Lage und lass dir schriftlich geben, dass die Garantie verlängert wird, du hast ja eine Rechnung mit Datum nehme ich an. Wenn nicht wende dich an den Verkäufer und kläre einen Umtausch. So einfach ist das.

VG,
Mad
 
Niemand. "Garantie" ist eine völlig freiwillige Leistung, und wenn der Hersteller den Zeitraum "ab Herstellungsdatum" definiert, dann wars dass.
 
Garantie gibt es immer ab dem Verkaufsdatum, voreingestellt wird das Garantieende ab Produktionsdatum plus ein paar Wochen für den Weg zum Kunden. Mit Rechnung sollte es im Zweifel aber kein Problem sein die Garantie von 3 Jahren ab Kaufdatum zu erhalten, ohne Rechnung ist dann eben weniger Garantie drauf, wenn der Weg vom Werk zum Kunden länger als gedacht gedauert hat.
 
Danke für die flotten Antworten, aber die Garantie hat ja eben nicht mit der Herstellung gestartet. auf dem Ettiket steht bei allen Platten der 16. Dec. 2014.

Auf den Tüten in denen die Platten stecken sind WD-Aufkleber, die dieses Datum überdecken.

@HominiLupus

Das ist mir vollkommen bewusst, allerdings möchte ich die auch im Falle eines Falles auch voll ausnutzen können. Mir geht es darum, ob am Ende der Händler für seine Lagerware die verstrichene Garantie eventuell nachleisten müsste oder der Hersteller, weil die Platten erst jetzt verkauft wurden. Oder.

@Holt

Danke für die Info, hat sich gerade überschnitten.
 
Der Zeitraum für Ihre begrenzte Garantie beginnt ab dem auf Ihrem Kaufbeleg von einem autorisierten Distributor oder Reseller angegebenen Kaufdatum

Um diese Garantie in Anspruch zu nehmen, ist ein Kaufbeleg und die Festlegung eines Anfangsdatums für diese Garantie erforderlich. Um den Garantiestatus Ihres Produkts zu prüfen und ggf. das Kaufdatum für Ihr Produkt zu aktualisieren, können Sie unseren Onlineservice zum Prüfen des Garantiestatus nutzen.

Siehe WD Homepage.
 
Dir ist schon klar das Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist ?
Von daher ist der Zeitraum im 3. Jahr Ermessensspielraum des Herstellers.
 
Grade in unserer "ich möchte nicht viel zahlen" Gesellschaft mußt du besonders bei solchen Sachen aufpassen. Hersteller unterscheiden inzwischen sehr, sehr stark bei deren Produktreihen und Auslieferungen.

Gibt ja: Retail, Bulk...und auch OEM.

Und der Eizelhändler auch auch nicht unbedingt großen Einfluß darauf, was er bekommt, es sei, er bestellt ausschließlich Retailware. So kann es u.a. passieren, daß bei 3 Kisten Festplatten Bulk und OEM gemischt vom Großhändler kommen. Und bei OEM wird der eigentliche Hersteller der Platte die direkte Garantieabwicklung ablehnen.

Laienhaft vergleichen: gibt ja normale Microsoft Win Keys und OEM Keys, wo z.B. Dell oder Fujitsu draufsteht. Da lehnt MS einen Support bei Problemen auch ab und verweist auf den OEM Hersteller.

Schon früher war es so, das besonders Festplattenhersteller bei Garantiethemen zwischen Retail und Bulk unterschieden haben. Also ansich ein alter Hut.
 
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Hi,

@leipziger1979

Moooment, so einfach ist es nicht. Es ist - völlig richtig - eine freiwillge Leistung. Wenn der Hersteller aber damit wirbt und laut Homepage auch davon spricht, dass es um das Kaufdatum geht, ist es selbstverständlich bindend! Nachträglich ändern kann er die Garantie nicht, das wäre ja noch schöner! Es ist freiwliig, sie anzubieten, aber ist die Garantie angeboten und wird das Produkt so beworben ist sie selbstverständlich bindend! "Ermessensspielraum" hat der Hersteller da kaum.

VG,
Mad
 
MuppetsGonzo schrieb:
Was kann ich machen? Hab ich das Recht auf Austausch gegen neuere Platten? Wenn nicht, wer hält dann die Garantieversprechen ein, die nach dem 22.1.2018 bis 5.6.2018 notwendig werden könnten?

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen, danke.

Gonzo

Einfach mal nachsehen ob Du die Festplatten registrieren lassen kannst oder schreib den Support an ob die den Garantiezeitraum anpassen können.
Normal kann man ja bei den meisten Dingen einfach den Kaufbeleg hochladen und das dann anpassen lassen.



leipziger1979 schrieb:
Dir ist schon klar das Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist ?
Von daher ist der Zeitraum im 3. Jahr Ermessensspielraum des Herstellers.

Das ist absoluter Quatsch.
Bindend ist das Kaufdatum auf der Rechnung vom Endkunden.

Ich nehm mal als Beispiel ein Apple Produkt weil ich jeden Tag damit zutun hab.
Bsp:
Ein iMac wurde am 1.6.2015 Hergestellt, Apple rechnet mit einem Verkauf am 1.7.2015, die Garantie endet laut Apple also am 1.7.2016 da Apple 1 Jahr gibt.
Gekauft wird er iMac am 30.12.2015, die Garantie würde nach Deiner Meinung trotzdem am 30.7.2016 ablaufen, das wär aber nur der Fall wenn der Käufer seine Rechnung verliert.
Geht das Gerät im Oktober 2016 kaput und er hat die Rechung dann kann er nachweisen das noch Garantie drauf ist und die wird entsprechend angespasst.

Genau das gleiche ist bei den Festplatten vom TE, das vom Hersteller geschätzte Verkaufsdatum ist vollkommen irrelevant solange der Käufer per Rechnung nachweisen kann wann die gekauft wurden und ab diesem Datum laufen auch die 3 Jahre Garantie, egal was die Datenbank des Herstellers sagt.

Ob der Defekt dann von der Garantie abgedeckt wird ist eine andere Frage, da kann der Hersteller dann wirklich tun und lassen was er will.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau das gleiche ist bei den Festplatten vom TE, das vom Hersteller geschätzte Verkaufsdatum ist vollkommen irrelevant solange der Käufer per Rechnung nachweisen kann wann die gekauft wurden und ab diesem Datum laufen auch die 3 Jahre Garantie, egal was die Datenbank des Herstellers sagt.

Natürlich kann der Hersteller auch eine Garantie ab Herstellung anbieten. Weil diese Garantie eine Freiwillige Leistung ist. WD tut das nicht ok. Aber Sie könnten es.

Zeige mir mal die Paragraphen die ein Hersteller bei der Garantie zu irgendwas zwingt?
 
Hi,

gibt es nicht. WD scheibt es aber explizit, ergo müssen sie sich im Nachgang auch daran halten.

VG,
Mad
 
Koto schrieb:
Zeige mir mal die Paragraphen die ein Hersteller bei der Garantie zu irgendwas zwingt?
Das klären im Zweifel dann die Gerichte. Siehe Automobilbranche. Wenn ein Richter der Meinung ist, dass der Endkunde durch eine bestimmte Garantiebedingung unverhältnismäßig benachteiligt wird, kann diese Bedingung als nichtig eingestuft werden.

Im Grunde hast du Recht. Hersteller und auch Händler können gewährte "Garantien" relativ frei mit Bedingungen verknüpfen. Das geht aber nur so weit, bis sicher irgendjemand genötigt fühlt gegen diese Garantiebedingung zu klagen und diese dann von einem Gericht bewertet wird. Alles können sich die Hersteller nämlich nicht erlauben.
 
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