Dimi3
Lt. Commander
- Registriert
- Nov. 2006
- Beiträge
- 1.240
Hallo liebe CB'ler,
ich stehe vor meiner ersten Steuererklärung und bin erstaunlicherweise, mit etwas Hilfe vom Youtube-Channel iLaw, eigentlich soweit gut zurechtgekommen...
Lediglich der Punkt zur "doppelten Haushaltsführung" hat mich etwas stutzig gemacht. Im Jahre 2011 hatte ich eine Ausbildung begonnen, welche knapp 300 km von meinem damaligen und eigentlichen Lebensmittelpunkt entfernt lag. Unwissend, habe ich damals einen neuen Hauptwohnsitz angemeldet - obwohl das kleine Appartement jedem WG-Zimmer deutliche unterlegen ist und hier von Heimat und Lebensmittelpunkt nie die Rede sein sollte.
Ich möchte meine Frage dahingehend präzisieren, ob es eine Möglichkeit gäbe, meine monatlichen (teils sogar wöchentlichen) "Heimfahrten" (zu Vater, Mutter & Bruder, welche derzeit einen Haushalt bilden und für mich ein Zimmer freihalten) mit der Bahn steuerlich geltend zu machen? Eine BahnCard 50 liegt, in diesem Zweck begründet, ebenfalls vor.
Derzeit bin ich an der Erklärung für das Jahr 2014 dran - gerne würde ich rückwirkend die geleisteten Unsummen wieder anteilig rückerstattet wissen.
Besteht für diesen Sachverhalt derzeit überhaupt ein Lösungsansatz - oder ist mit Meldung des Hautwohnsitzes an der "ersten Tätigkeitsstätte" Hopfen und Malz verlaufen?
Im Vorfeld vielen Dank für eure Mühen.
LG
Dimi3
ich stehe vor meiner ersten Steuererklärung und bin erstaunlicherweise, mit etwas Hilfe vom Youtube-Channel iLaw, eigentlich soweit gut zurechtgekommen...
Lediglich der Punkt zur "doppelten Haushaltsführung" hat mich etwas stutzig gemacht. Im Jahre 2011 hatte ich eine Ausbildung begonnen, welche knapp 300 km von meinem damaligen und eigentlichen Lebensmittelpunkt entfernt lag. Unwissend, habe ich damals einen neuen Hauptwohnsitz angemeldet - obwohl das kleine Appartement jedem WG-Zimmer deutliche unterlegen ist und hier von Heimat und Lebensmittelpunkt nie die Rede sein sollte.
Ich möchte meine Frage dahingehend präzisieren, ob es eine Möglichkeit gäbe, meine monatlichen (teils sogar wöchentlichen) "Heimfahrten" (zu Vater, Mutter & Bruder, welche derzeit einen Haushalt bilden und für mich ein Zimmer freihalten) mit der Bahn steuerlich geltend zu machen? Eine BahnCard 50 liegt, in diesem Zweck begründet, ebenfalls vor.
Derzeit bin ich an der Erklärung für das Jahr 2014 dran - gerne würde ich rückwirkend die geleisteten Unsummen wieder anteilig rückerstattet wissen.
Besteht für diesen Sachverhalt derzeit überhaupt ein Lösungsansatz - oder ist mit Meldung des Hautwohnsitzes an der "ersten Tätigkeitsstätte" Hopfen und Malz verlaufen?
Im Vorfeld vielen Dank für eure Mühen.
LG
Dimi3
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