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Lieutenant
- Registriert
- Okt. 2007
- Beiträge
- 929
Hallo zusammen,
Folgende Situation:
Einzug im August 2009 in eine 2-Zimmer-Wohnung mit Ölzentralheizung. Vermieter wohnte ebenfalls in diesem Haus, daher wurden die Heizkosten nach qm umgelegt. Im Jahr 2009 wurde keinerlei Öl auf der Nebenkostenabrechnung ausgewiesen, sondern erst ab den Jahren 2010.
Im März 2012 erfolgte der Auszug. Es soll für diese drei Monate über 500 € nachgezahlt werden.
Der Vermieter hat von 2010 ab, nicht nach dem FIFO-Prinzip abgerechnet, sondern einfach immer die Tankrechnung für das Heizöl, was er im Sommer getankt hatte, als Berechnungsgrundlage hergenommen, obwohl ja natürlich immer noch eine Restmenge vorhanden war.
Auch wurde kein Füllstand bei Einzug notiert. Somit sind eigentlich alle Betriebskostenabrechnungen seit 2009 falsch, einschließlich der von 2012.
Jetzt ist ja die Widerspruchsfrist für die alten Nebenkostenabrechnungen abgelaufen oder gibt es in einem solchen Fall, wo von Anfang an falsch abgerechnet wurde, eine Ausnahme?
Es wird doch jetzt dem Vermieter sicherlich schwer fallen, eine korrekte Nebenkostenabrechnung durchzuführen, da ihm ja die alten Daten der Jahre davor fehlen, oder?
Wie sieht die Lage hier aus? Was denkt ihr?
EDIT: Ich habs schon befürchtet: kein Fachanwalt für Mietrecht hier im Forum vertreten... ;-)
Folgende Situation:
Einzug im August 2009 in eine 2-Zimmer-Wohnung mit Ölzentralheizung. Vermieter wohnte ebenfalls in diesem Haus, daher wurden die Heizkosten nach qm umgelegt. Im Jahr 2009 wurde keinerlei Öl auf der Nebenkostenabrechnung ausgewiesen, sondern erst ab den Jahren 2010.
Im März 2012 erfolgte der Auszug. Es soll für diese drei Monate über 500 € nachgezahlt werden.
Der Vermieter hat von 2010 ab, nicht nach dem FIFO-Prinzip abgerechnet, sondern einfach immer die Tankrechnung für das Heizöl, was er im Sommer getankt hatte, als Berechnungsgrundlage hergenommen, obwohl ja natürlich immer noch eine Restmenge vorhanden war.
Auch wurde kein Füllstand bei Einzug notiert. Somit sind eigentlich alle Betriebskostenabrechnungen seit 2009 falsch, einschließlich der von 2012.
Jetzt ist ja die Widerspruchsfrist für die alten Nebenkostenabrechnungen abgelaufen oder gibt es in einem solchen Fall, wo von Anfang an falsch abgerechnet wurde, eine Ausnahme?
Es wird doch jetzt dem Vermieter sicherlich schwer fallen, eine korrekte Nebenkostenabrechnung durchzuführen, da ihm ja die alten Daten der Jahre davor fehlen, oder?
Wie sieht die Lage hier aus? Was denkt ihr?
EDIT: Ich habs schon befürchtet: kein Fachanwalt für Mietrecht hier im Forum vertreten... ;-)
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