Herstellergarantie beginnt 3 Monate vor Verkauf ?

Daheim111

Ensign
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Wie soll ich mich verhalten ? In einem Markt im März ein Lenovo Tab Plus gekauft, dann registriert (habe mehrere "Lenovos") und dabei festgestellt, dass die Garantie seit NOVEMBER 24 läuft. Restgarantie lt. Lenovo also 2 Jahre MINUS diese 4 Monate.
Welchen Grund kann das haben ? Sollte ich mich mit dem "Markt" in Verbindung setzen und fragen, wieso ?
 
Vermutlich ein Rückläufer. Lenovo anschreiben und fragen ob die Garantie auf Kaufdatum+2 Jahre gesetzt werden kann.
 
Guten Morgen

hatte ich bei meinem Legion Slim auch. Hab Lenovo angeschrieben und den Kaufnachweis geschickt.
Die haben dann die Garantie angepasst.
Schönes Wochenende
 
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MM hat damit nichts zu tun. Über die Rechnung kannst das korrekte Kaufdatum für die 2 Jahre gegenüber Lenovo nachweisen. Der Eintrag beim Hersteller ist anfangs häufig einfach nur Herstellungsdatum + Zeitraum X. Solltest eigentlich einfach korrigieren lassen können, wenn du dich an Lenovo wendest.
 
Weiter hast du ja noch die Gewährleistung und die beginnt ab Kaufdatum.
 
Wie schon geschrieben. Der Händler hat damit nichts zu tun.

Manche Hersteller machen das anhand der Registrierung fest wenn man das Kaufdatum mit angibt, manche machen aber auch einfach Herstellungsdatum ist Garantiebeginn, da muss man dann halt manuell in Kontakt treten und die Rechnung mit Kaufdatum einreichen.

Da führen alles in allem viele Wege nach Rom, aber die Glaskugel hat kein Hersteller und ist daher in jedem Fall auf den Kunden angewiesen und den Willen den Kaufbeleg ein zu reichen.
 
Bei Lenovo gibt es auf der Support Seite dazu sogar extra einen Punkt im Bereich der Garantie "Garantiezeitraum falsch? Hier klicken" - dann kann man die richtigen Daten mit einer Rechnungskopie hochladen und das wird nach Prüfung korrigiert.

Habe ich bei meinem Lenovo Legion Pro 7i und Surface Pro 9 auch so gemacht.
 
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Also; bei den meisten Herstellern beginnt die Garantie mit dem Produktionsdatum. Entscheidend für Eure Garantie ist aber das Datum, dass auf der Rechnung des Händlers steht. Darum sieht man oft (nicht immer) das Produktionsdatum + die Garantiezeit wenn man das online prüft. Keine Panik, darum immer gut die Rechnung aufheben!
Ergänzung ()

Goldsmith schrieb:
Weiter hast du ja noch die Gewährleistung und die beginnt ab Kaufdatum.
Und die Gewährleistung taugt genau 6 Monate was; danach musst Du nachweisen, dass das "Problem" von Anfang an bestand. (Beweislastumkehr) - Darum 2 Jahre Garantie sind geil. 2 Jahre Gewährleistung sind nix wert!
 
Da Herstellergarantie in der Regel mit der Seriennummer des Gerätes verknüpft wird, startet die Garantie oft dort ab Herstellungsdatum. Manche Hersteller erlauben das korrigieren nach dem Kauf, wie oben bereits gepostet.

Grundsätzlich ist Herstellergarantie eine freiwillige Leistung, diese muss nicht erst ab Kauf starten wenn der Hersteller dies so festlegt in seinen Bedingungen.
 
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TG3 schrieb:
Und die Gewährleistung taugt genau 6 Monate was; danach musst Du nachweisen, dass das "Problem" von Anfang an bestand. (Beweislastumkehr)
Schon seit ein paar Jahren sind es 12 Monate bis zur Beweislastumkehr.
TG3 schrieb:
Darum 2 Jahre Garantie sind geil. 2 Jahre Gewährleistung sind nix wert!
Bei der Garantie hast Du aber doch von Anfang an die Beweislast. So pauschal ist die Aussage daher nicht richtig.
 
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Incanus schrieb:
Bei der Garantie hast Du aber doch von Anfang an die Beweislast.
Bei der Garantie hast du in der Regel gar keine Beweislast, sofern der Hersteller nicht meint, dass der Schaden außerhalb seiner Garantiebedingungen liegt.
 
cvzone schrieb:
Bei der Garantie hast du in der Regel gar keine Beweislast, sofern der Hersteller nicht meint, dass der Schaden außerhalb seiner Garantiebedingungen liegt.
Also meinst Du mir zu widersprechen, obwohl Deine Worte mir dann zustimmen?
 
Incanus schrieb:
Ich sehe keinen Widerspruch. Kann es sein, dass Du hier möglicherweise Garantie und Gewährleistung verwechselst. Im Rahmen der Garantie gibt es keine Beweislast. Folglich liegt die auch nicht von Anfang an beim Kunden.

Was sollte ich da auch beweisen? Das der Schaden schon bei Übergabe bestand, wie es für die Gewährleistung relevant ist? Ist ja für die Garantie egal.
 
Zuletzt bearbeitet:
cvzone schrieb:
Ich sehe keinen Widerspruch.
Du hast mir doch widersprochen :confused_alt:.
cvzone schrieb:
Im Rahmen der Garantie gibt es keine Beweislast.
Natürlich gibt es dort die Beweislast. Der Hersteller sagt Dir, meine freiwillige Garantie gibt es nicht, weil es kein Herstellungsfehler ist, sondern von Dir verursacht wurde. Jetzt musst Du das Gegenteil beweisen. Im Falle der Sachmängelhaftung des Händlers während des ersten Jahres ist das nicht so.
 
Incanus schrieb:
Natürlich gibt es dort die Beweislast. [...] meine frewillie Garantie gibt es nicht [...]
Aber das ist doch der seltene Ausnahmefall, wenn der Hersteller einen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Schaden vermutet. Ist ein Produkt defekt, wird es normalerweise im Rahmen der Garantie ohne wenn und aber getauscht.

Die Gewährleistung deckt in den 24 Monaten nur Schaden ab, die schon bei Übergabe (ggf. verdeckt) bestanden haben, anders als die Garantie. Diesen bereits vorhandenen Schaden gilt es nach 12 Monaten zu beweisen.

Incanus schrieb:
Ja, ich habe Dir widersprochen. Aber ich sehe innerhalb meiner Aussage keinen logischen Widerspruch, weil ich deiner Aussage nicht zugestimmt habe.
 
Ich danke euch allen / mir wurde geholfen ! :D
 
cvzone schrieb:
Die Gewährleistung deckt in den 24 Monaten nur Schaden ab, die schon bei Übergabe (ggf. verdeckt) bestanden haben, anders als die Garantie.
Eben nicht anders. Der Hersteller garantiert auch nur, dass er Dir ein einwandfreies Produkt übergeben hat.
 
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