HI all ich habe mich mal wieder auf meiner neben E-mail mal auf counterstrike.de registriert da ich die anderen nicht mehr dort frei hatte. Ich bin dann auf dieser alten E-mail Gegangen wo ich seid länger als nen halbes Jahr oder ein Jahr nicht mehr drauf war oder so. Ich wollte damals glaube ich meine Lebenserwartung mal so sehen(die seite habe ich geegoogelt glaube ich). Und da war ich 15 und ich hatte keine AHnung das der Müll Geld Kostet. Darauf hat nix hingewiesen. Anscheind stand der Müll in der AGB. Und nun was soll ich tun? Das Problem ist die frist bis zum 25.10 schon abgelaufen da ich ja erst grade wieder drauf war.
Ich habe auch damals bei meinen Daten irgend nen Müll hingeschrieben da ich ja nicht wusste das die Seite Geld kostet.
Hier die E-mail:
Sehr geehrter Teilnehmer,
die Firma VitaActive Ltd. hat mich mit der Durchsetzung einer gegen Sie
bestehenden Zahlungsforderung beauftragt. Nach Überprüfung der Sach- und
Rechtslage ist Ihnen folgendes mitzuteilen:
Sie haben sich am 10.07.2006 um 20:21 Uhr mit der eMail-Adresse
"THISROX@web.de" und der Ihnen zu diesem Zeitpunkt zugewiesenen
IP-Adresse 80.143.217.15 (p508FD90F.dip.t-dialin.net) im
Internet-Angebot "Lebenserwartung" (www.lebenserwartung.de) meiner
Mandantin angemeldet und Zugang zu deren kostenpflichtiger
Dienstleistung erhalten. Aus dem dadurch zustandegekommenen Vertrag
ergibt sich eine Forderung, die von Ihnen bis heute nicht beglichen
wurde. Auf die Rechnung meiner Mandantin vom 11.07.2006 (ReNr.
REVA-128026) haben Sie ebensowenig eine Zahlung geleistet, wie auf deren
erste Mahnung vom 24.07.2006 (M1VA-128026) und zweite Mahnung vom
30.08.2006 (M2VA-128026). Da Sie sich seit der ersten Mahnung im
Zahlungsverzug befinden, haben Sie meiner Mandantin auch den seither
entstandenen sowie den zukünftig entstehenden Verzugsschaden (§§ 280 I,
II, 286 BGB) zu ersetzen, wozu auch laufende Verzugszinsen sowie die
Kosten meiner Inanspruchnahme zählen:
Gebührenberechnung nach RVG
0,8 Geschäftsgebühr, VV 2300 20,00 EUR
Post- und Telekommunikationspauschale, VV 7002 4,00 EUR
---------------------------------------------------------
Anwaltskosten 24,00 EUR
Sollten Sie der Meinung sein, die Forderung sei deshalb unberechtigt,
weil Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung minderjährig gewesen sind, werden
Sie aufgefordert, entsprechende Nachweise wie etwa die beglaubigte Kopie
des Personalausweises oder der Geburtsurkunde zu übersenden. Allerdings
wird bereits jetzt darauf hingewiesen, daß Minderjährigkeit nicht
notwendig die zivilrechtlichen Ansprüche meiner Mandantin entfallen
läßt. Bei Teilnehmern, die zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht das
18., jedoch das 14. Lebensjahr vollendet hatten, und die sich die
Teilnahme durch Angabe eines falschen Geburtsdatums auf rechtswidrige
Weise erschlichen haben, behält sich meine Mandantin neben der
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen auch die Erstattung einer
Strafanzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB) vor.
Wie sich inzwischen anhand von Problemen bei der Postzustellung
herausgestellt hat, haben Sie sich am 10.07.2006 unter Verwendung von
unzutreffenden Angaben zu Ihrer Person bzw. Anschrift angemeldet. Aus
diesem Grund wird Ihnen diese Mahnung per eMail zugestellt. Da bis heute
keine Korrektur dieser Angaben und auch keine Zahlung erfolgte, ist zu
vermuten, daß bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung die Absicht bestand,
sich den Zugang zur kostenpflichtigen Dienstleistung meiner Mandantin zu
verschaffen, ohne deren Entgelt bezahlen zu wollen. Ein solches
Verhalten erfüllt den Betrugstatbestand (Eingehungsbetrug) und ist
strafbar gemäß § 263 StGB.
Ihnen wird hiermit letztmalig Gelegenheit gegeben, den offenen
Gesamtbetrag von 59,54 EUR bis spätestens zum 25.10.2006 (Eingang) unter
Angabe des Verwendungszwecks "LEBEN-11566-27912" auf das Konto 15342466
bei der Postbank Dortmund (BLZ 44010046, Kontoinhaber: HOELLER
RECHTSANWÄLTE) zu überweisen. Für die Zahlung von ausländischen Konten
verwenden Sie bitte IBAN: DE54440100460015342466 und BIC: PBNKDEFF,
wobei für hinreichende Deckung der Bankspesen zu sorgen ist.
Sollte diese Zahlung nicht, nicht fristgerecht oder nicht vollständig
eingehen, ist damit zu rechnen, daß meine Mandantin schon aus Gründen
der Ermittlung Ihrer Identität und Anschrift sowie zur Einleitung eines
Ermittlungsverfahrens den Vorgang umgehend der zuständigen
Staatsanwaltschaft übermitteln wird. Es wird bereits jetzt darauf
hingewiesen, dass dadurch auch weitere Kosten entstehen werden.
Hochachtungsvoll
Rechtsanwalt
ANWALTSKANZLEI HOELLER
Inkassodezernat
Ja nun und was nun?
Ich habe auch damals bei meinen Daten irgend nen Müll hingeschrieben da ich ja nicht wusste das die Seite Geld kostet.
Hier die E-mail:
Sehr geehrter Teilnehmer,
die Firma VitaActive Ltd. hat mich mit der Durchsetzung einer gegen Sie
bestehenden Zahlungsforderung beauftragt. Nach Überprüfung der Sach- und
Rechtslage ist Ihnen folgendes mitzuteilen:
Sie haben sich am 10.07.2006 um 20:21 Uhr mit der eMail-Adresse
"THISROX@web.de" und der Ihnen zu diesem Zeitpunkt zugewiesenen
IP-Adresse 80.143.217.15 (p508FD90F.dip.t-dialin.net) im
Internet-Angebot "Lebenserwartung" (www.lebenserwartung.de) meiner
Mandantin angemeldet und Zugang zu deren kostenpflichtiger
Dienstleistung erhalten. Aus dem dadurch zustandegekommenen Vertrag
ergibt sich eine Forderung, die von Ihnen bis heute nicht beglichen
wurde. Auf die Rechnung meiner Mandantin vom 11.07.2006 (ReNr.
REVA-128026) haben Sie ebensowenig eine Zahlung geleistet, wie auf deren
erste Mahnung vom 24.07.2006 (M1VA-128026) und zweite Mahnung vom
30.08.2006 (M2VA-128026). Da Sie sich seit der ersten Mahnung im
Zahlungsverzug befinden, haben Sie meiner Mandantin auch den seither
entstandenen sowie den zukünftig entstehenden Verzugsschaden (§§ 280 I,
II, 286 BGB) zu ersetzen, wozu auch laufende Verzugszinsen sowie die
Kosten meiner Inanspruchnahme zählen:
Gebührenberechnung nach RVG
0,8 Geschäftsgebühr, VV 2300 20,00 EUR
Post- und Telekommunikationspauschale, VV 7002 4,00 EUR
---------------------------------------------------------
Anwaltskosten 24,00 EUR
Sollten Sie der Meinung sein, die Forderung sei deshalb unberechtigt,
weil Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung minderjährig gewesen sind, werden
Sie aufgefordert, entsprechende Nachweise wie etwa die beglaubigte Kopie
des Personalausweises oder der Geburtsurkunde zu übersenden. Allerdings
wird bereits jetzt darauf hingewiesen, daß Minderjährigkeit nicht
notwendig die zivilrechtlichen Ansprüche meiner Mandantin entfallen
läßt. Bei Teilnehmern, die zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht das
18., jedoch das 14. Lebensjahr vollendet hatten, und die sich die
Teilnahme durch Angabe eines falschen Geburtsdatums auf rechtswidrige
Weise erschlichen haben, behält sich meine Mandantin neben der
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen auch die Erstattung einer
Strafanzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB) vor.
Wie sich inzwischen anhand von Problemen bei der Postzustellung
herausgestellt hat, haben Sie sich am 10.07.2006 unter Verwendung von
unzutreffenden Angaben zu Ihrer Person bzw. Anschrift angemeldet. Aus
diesem Grund wird Ihnen diese Mahnung per eMail zugestellt. Da bis heute
keine Korrektur dieser Angaben und auch keine Zahlung erfolgte, ist zu
vermuten, daß bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung die Absicht bestand,
sich den Zugang zur kostenpflichtigen Dienstleistung meiner Mandantin zu
verschaffen, ohne deren Entgelt bezahlen zu wollen. Ein solches
Verhalten erfüllt den Betrugstatbestand (Eingehungsbetrug) und ist
strafbar gemäß § 263 StGB.
Ihnen wird hiermit letztmalig Gelegenheit gegeben, den offenen
Gesamtbetrag von 59,54 EUR bis spätestens zum 25.10.2006 (Eingang) unter
Angabe des Verwendungszwecks "LEBEN-11566-27912" auf das Konto 15342466
bei der Postbank Dortmund (BLZ 44010046, Kontoinhaber: HOELLER
RECHTSANWÄLTE) zu überweisen. Für die Zahlung von ausländischen Konten
verwenden Sie bitte IBAN: DE54440100460015342466 und BIC: PBNKDEFF,
wobei für hinreichende Deckung der Bankspesen zu sorgen ist.
Sollte diese Zahlung nicht, nicht fristgerecht oder nicht vollständig
eingehen, ist damit zu rechnen, daß meine Mandantin schon aus Gründen
der Ermittlung Ihrer Identität und Anschrift sowie zur Einleitung eines
Ermittlungsverfahrens den Vorgang umgehend der zuständigen
Staatsanwaltschaft übermitteln wird. Es wird bereits jetzt darauf
hingewiesen, dass dadurch auch weitere Kosten entstehen werden.
Hochachtungsvoll
Rechtsanwalt
ANWALTSKANZLEI HOELLER
Inkassodezernat
Ja nun und was nun?
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