Hilfe wegen Garantie nach Übertaktung?

DonCarleone

Lt. Junior Grade
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Sep. 2007
Beiträge
441
Weiß nicht, ob die Frage schon gestellt wurde, habe nicht gefunden.

Wollte nur nochmal kurz fragen, wie das denn mit der Garantie nach der Übertaktung ist.

CPU ist klar, da ist keine Garantie drauf.
Aber wie sieht es aus mit Ram, der nicht übertaktet, nur untertaktet wurde, in meinem Fall 800er, der auf 750 läuft.
Und mit den Mainboard, is da auch die Garantie weg nach der Übertaktung?
Und Graka, habe die HD 3850 PCS von Powercolor, die wurde einmal kurz hochgetaktet, is da noch garantie?

Verkaufe den Pc nämlich an einen Freund und der möchte das wissen.

Hoffe ihr könnt mir helfen
 
Alles was außerhalt der Spezifikationen betrieben wurde hat den Garantieanspruch verloren (außer bei EVGA Grafikkarten).
Cpu - ist klar
Ram - da Untertaktung ist es kein Problem
Mobo - glaube nicht. Eigentlich nur bei Chipsatzkühlerwechsel.
Grafikkarte - ja Garantie weg.
 
Aus Erfahrung kann ich dir sagen das namenhafte Hersteller wie Asus, MSI etc. dir bei Fehlfunktion sogut wie jedes Teil aus reiner Kulanz austauschen wenn es nicht grade Brandflecken / Risse etc. aufweist.

Und wenn deine CPU nicht grade nach Grillabend riecht oder so aussieht wird sie dir auf jeden Fall getauscht. Glaubst du ernsthaft der Onlineshop bei dem du den Prozessor gekauft hast testet das Ding? :evillol:
Beim RAM genauso.
Wie glaubst du machen das Shops mit Vorabaustausch, verlangen die dann Kohle nachträglich vom Kunden? :p

Sprich in der Theorie verlierst bei OC sogut wie immer die Garantie, in der Praxis ist das aber völlig Schnurz ;)
 
Jo, da muss ich Robby1234 zustimmen, große Hersteller tauschen in der Regel alles um, ausser wenn es wirklich klar ist das es mit Gewalt zerstört wurde, z. B. Wasserschäden, doch da kommt dann in der Regel die Garantie von der Wasserkühlung! Also normal bekommst du sogar die CPU ausgetauscht aber am Telefon sagst du bitte nichts von Übertaktung da sonst aus Prinzip nicht ausgetauscht wird!

grüße
 
innerhalb der ersten 6 monate nach kauf ist der händler nachweispflichtig, das die ware unsachgemäß behandelt wurde. solange keine ungewöhnlichen spuren wie mechanische beschädigungen, überhitzungen oder unsachgemäße handhabung zu sehen sind, kannst du alles umtauschen. allerdings wäre es unklug, dem händler gegenüber angaben über die genaue nutzung der bauteile zu machen.
 
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