Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden. Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Nicht auf jedem Fall, sondern nur dann, wenn man 120 Tage oder mehr im Jahr im Homeoffice gearbeitet hat. Momentan gilt das auch nur für die Steuererklärung für 2020 und 2021.
Zwar bin ich kein Steuerfachmann, aber einen Luftfilter halte ich spontan für schwierig abzusetzen. Das ist kein übliches Arbeitsmittel, entsprechend wird das relativ schnell wieder gestrichen.
Frage: Woher die 120 Tage? Habe ich bisher nie von gelesen. Aktuell ist es meines Wissens nach so, dass man 5€/Tag Homeoffice absetzen kann, unabhängig davon wie viel man im HO war. Das ganze dann bis zu einer Obergrenze von 600€, was 120 Tagen entspricht. Die 600€ zählen dann allerdings als normale Werbungskosten, und wenn man sonst nichts abzusetzen hat, gewinnt man damit nichts.
Aktuell ist es meines Wissens nach so, dass man 5€/Tag Homeoffice absetzen kann, unabhängig davon wie viel man im HO war. Das ganze dann bis zu einer Obergrenze von 600€, was 120 Tagen entspricht.
Genau das war eigentlich gemeint. Aber danke für den Hinweis, das habe ich tatsächlich etwas missverständlich formuliert.
Motivation hinter meinem Post war vor allem die "Pauschale von 600€" etwas gerade zu rücken. Denn das könnte man fälschlicherweise auch so interpretieren, dass jeder, der im Homeoffice arbeitet, 600€ absetzen kann, egal ob das nur ein paar Stunden oder das ganze Jahr war.
Mit deinem Beitrag steht nun auch die korrekte Version hier im Thread, da kann ich nichts weiter hinzufügen.