Illegale Windows 7 Tricks

unawave

Lieutenant
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Was ist eigentlich erlaubt ? Welche Features darf man aktivieren, die eigentlich nur den "höheren" Versionen vorbehalten ist ? Ist alles erlaubt, was möglich ist ? Oder ist nur erlaubt, was man einfach z.B. per Registry-Eintrag "einschalten" kann ?

Einige Beispiele:
  • In der Windows 7 "Starter"-Version ist es "normalerweise" nicht möglich das Desktop-Hintergrundbild zu ändern (mit Zusatzprogrammen ist das aber problemlos möglich). Microsoft nennt das auch als Einschränkung der Starter-Version; bzw. hebt hervor, daß dieses Feature in den "höheren" Versionen möglich ist. In den Lizenzbedingungen steht natürlich nichts von dieser Einschränkung. Ein Verweis auf eine verbindliche Feature-Liste habe ich auch nicht gefunden. So eine Liste müßte auch sehr lang sein. Es gibt teilweise sehr exotische Features, deren Bedeutung nicht jedermann versteht. Z.B. gibt es nur in den Versionen Professional, Ultimate und Enterprise das Programm "gpedit.msc" (Gruppenrichtlinieneditor).
  • Es gibt Marken-PCs mit verbundeltem Betriebssystem. Da steht dann auf dem Datenträger, daß diese Lizenz nur mit diesem PC betrieben werden darf. Diese Verbundelung ist aber nach europäischem Recht unzulässig. Man darf also auf so einem PC z.B. Linux installieren und diese entbundelte Windows 7 Lizenz bei eBay verkaufen.
  • Eine Windows 7 Upgrade Version kann man normalerweise nur dann installieren, wenn das Setup-Programm aus einem laufendem Windows heraus aufgerufen wird. Vielfach wird aber im Internet und in Computermagazinen beschrieben wie eine Installation und anschließende Aktivierung auch ohne installierte Vorversion möglich ist. Das ist so von Microsoft nicht vorgesehen - aber ist es deshalb verboten ?
  • Ebenso ist ein Downgrade von einer Windows 7 Ultimate Testversion (RC, Release Candidate) zu einer finalen Home Premium Version möglich. Auch das ist so von Microsoft nicht vorgesehen - aber ist es deshalb verboten ?
  • Das Windows 7 Basic Theme läßt sich farblich anpassen - aber nur, wenn man zuvor drei andere Dateien patched ("uxtheme-Patch").
  • "Windows Mail" wird mit Windows 7 ausgeliefert (im Ordner C:\Programme\Windows Mail\). Nur: Es läuft nicht. Ersetzt man allerdings eine DLL-Datei im Windows Mail Ordner durch eine DLL-Datei aus Vista - dann funktioniert "Windows Mail" auch unter Windows 7 tadellos. Darf man auf diese Weise ein Programm reparieren, welches mit Windows 7 ausgeliefert wird ?
  • Was ist, wenn man eine aktivierte Windows 7 Installation auf die eigene Festplatte in eine separate Partition klont ? Laut Lizenzbestimmungen ist nur eine Aktivierung pro PC erlaubt - was ja in diesem Falle zutrifft.
  • Oder kann man sowieso auf seinem PC beliebig viele parallel Installationen machen und aktivieren ?
    Zitat Microsoft Lizenzbestimmungen: "Die Software wird auf der Basis pro Kopie pro Computer lizenziert."
  • Der Aktivierungszeitraum von 30 Tagen kann man ja per Kommandozeile bis zu dreimal um jeweils 30 Tage verlängern. Ist das erlaubt ? Der Befehl dazu ist ja quasi in Windows 7 enthalten. In den Lizenzbestimmungen steht dazu nur sehr schwammig:
    "Wenn die Software ordnungsgemäß lizenziert ist, verfügen Sie vor der Aktivierung über das Recht, die während des Installationsvorgangs installierte Version der Software bis zum für die Aktivierung zulässigen Zeitpunkt zu verwenden."
    Der Begriff "bis zum für die Aktivierung zulässigen Zeitpunkt" ist ansonsten nicht näher definiert. Sind es 30 oder 120 Tage ?
  • Nach dem oben zitierten Lizenzausschnitt darf man wohl keine Windows 7 Version zu Testzwecken installieren (auch nicht 30 Tage ohne Aktivierung), wenn man keine Lizenz dazu hat. Als Ordnungsgemäße Lizenz beschreibt Microsoft:
    • Entweder Retail-Version bestehend aus Lizenz-Key und original Datenträger (DVD) und Kaufnachweis und Echtheitszertifikat (Certificate of Authenticity = COA Label)
    • Online-Version (Software dann per Download) bestehend aus Lizenz-Key und Kaufnachweis von einem autorisierten elektronischen Lieferanten originaler Microsoft-Software
    Aber: Auf einer Windows 7 DVD befinden sich ja immer alle 4 (64 Bit) oder 5 Versionen (32 Bit). Wenn man eine spezielle Datei löscht kann man alle Versionen installieren. Hat man nun z.B. eine Windows 7 Home Premium Lizenz, dann darf man wohl trotzdem nicht die Starter-Version auf seinem Notebook für 30 Tage zu Testzwecken installieren.
  • Der Windows XP-Mode, also ein voraktiviertes Windows XP in einer virtuellen Maschine nutzen, ist normalerweise nur mit den Versionen Professional, Ultimate und Enterprise möglich. Anbieter anderer virtueller Maschinen laden sich einfach das voraktivierte Windows XP direkt von Microsoft und binden es in ihre virtuellen Maschinen ein.
Also:
Viele dieser Tricks sind in den Lizenzbestimmungen nicht verboten.
Ist alles erlaubt, was nicht verboten ist ?
Oder ist nur das gestattet, was ausdrücklich zugesagt ist ?

Und noch ein Gesichtspunkt:
Viele diese Tricks werden in großen Computermagazinen veröffentlicht.
Erweckt das nicht bei vielen den Eindruck, daß alle diese Tricks erlaubt sind ?
 
Nunja... du darfst nur nicht den Code einer Software verändern... mit den Tricks änders du ja nur Einstellungen bzw. installierst Addons. Sehe da kein Problem.

Ausserdem - wo kein Kläger da kein Richter.
 
Klingt interessant
muss ich ma n paar sachen testen bzw noch weitere sachen rausfinden!
Das alle Versionen auf einer DVD sind das finde ich das interessanteste Feature...

gruß
Alex
 
Benzer schrieb:
du darfst nur nicht den Code einer Software verändern
OK - was ist dann mit:
unawave schrieb:
  • Das Windows 7 Basic Theme läßt sich farblich anpassen - aber nur, wenn man zuvor drei andere Dateien patched ("uxtheme-Patch").
  • "Windows Mail" wird mit Windows 7 ausgeliefert (im Ordner C:\Programme\Windows Mail\). Nur: Es läuft nicht. Ersetzt man allerdings eine DLL-Datei im Windows Mail Ordner durch eine DLL-Datei aus Vista - dann funktioniert "Windows Mail" auch unter Windows 7 tadellos.
In beiden Fällen wird kein Code "verändert" - sondern es werden Dateien ausgetauscht ?
 
@unawave: Naja man könnte es schon als Codeveränderung werten. Sehe wie ein Patch, da wird ja auch der Code verändert in dem neu geschriebene (oder umgeschriebene) Dateien platziert oder ersetzt werden.

Also alles in allem wenn es so deutlich publik gemacht wird sehe ich da an sich keine Probleme. Wenn die meisten Funktionen wählbar sind denke ich ist es zwar von MS nicht gewollt, aber nicht verboten dies4e Voreinstellung um zu kehren.

Grüße Jensen
 
Wenn wir mal in die reale Welt hinaus schauen stellen wir fest, dass Microsoft selbst kaum etwas gegen ein installiertes und aktiviertes Windows ohne offiziell gültige Lizenz unternimmt, warum sollte es sie dann stören wenn Du die Farben des Basic Themes änderst... ;)
 
Es heißt auch nicht, dass "kein Code ändern" = "legal".

Beispiel:
"Der Windows XP-Mode, also ein voraktiviertes Windows XP in einer virtuellen Maschine nutzen, ist normalerweise nur mit den Versionen Professional, Ultimate und Enterprise möglich. Anbieter anderer virtueller Maschinen laden sich einfach das voraktivierte Windows XP direkt von Microsoft und binden es in ihre virtuellen Maschinen ein."
Ist dennoch nicht legal. Das Urheberrecht der Dateien liegt bei Microsoft.



"Aber: Auf einer Windows 7 DVD befinden sich ja immer alle 4 (64 Bit) oder 5 Versionen (32 Bit). Wenn man eine spezielle Datei löscht kann man alle Versionen installieren. Hat man nun z.B. eine Windows 7 Home Premium Lizenz, dann darf man wohl trotzdem nicht die Starter-Version auf seinem Notebook für 30 Tage zu Testzwecken installieren."
Zu Testzwecken darfst du gar nichts installieren. Das Urheberrecht gilt nun mal. Allgemein ist die Formulierung "Testzeitraum" komplett falsch, die man häufig liest. Es ist ein Aktivierungszeitraum. Nicht mehr, aber vor allem nicht weniger.
Wer eine Testversion braucht, kann sich die Enterprise-Testversion holen.

Und wohlgemerkt: Mir geht es nur um den rechtlichen Aspekt.

"Der Aktivierungszeitraum von 30 Tagen kann man ja per Kommandozeile bis zu dreimal um jeweils 30 Tage verlängern. Ist das erlaubt ? Der Befehl dazu ist ja quasi in Windows 7 enthalten. In den Lizenzbestimmungen steht dazu nur sehr schwammig:
"Wenn die Software ordnungsgemäß lizenziert ist, verfügen Sie vor der Aktivierung über das Recht, die während des Installationsvorgangs installierte Version der Software bis zum für die Aktivierung zulässigen Zeitpunkt zu verwenden."
Der Begriff "bis zum für die Aktivierung zulässigen Zeitpunkt" ist ansonsten nicht näher definiert. Sind es 30 oder 120 Tage ?"
=> who cares?
Für eine ordnungsgemäße Installation braucht man eine Lizenz. Da spielt es keine Rolle ob sie aktiviert ist, oder nicht...

@unawave: Was soll am Austausch von Dateien denn besser sein als beim Ändern von Code?
Vor allem unterliegt die Vista-DLL auch dem Urheberrecht.
 
@Nitewing? Wieso? Wenn es der eigene ist?

Aber geil, was der Typ da für nen Quatsch antwortet
"Is halt wie Shareware zb...die nur so und so viele Tage geht im vollen umfang und dann nicht mehr! So ähnlich ist es auch bei Windows! "
 
1668mib schrieb:
"Der Windows XP-Mode, …"
Ist dennoch nicht legal. Das Urheberrecht der Dateien liegt bei Microsoft.
Das ist mir schon klar. Mir ging's eher um diesen Punkt:
Der XP-Mode ist ja kein zugesichertes Feature aus den Lizenzbestimmungen von Professional/Ultimate. Es gibt zwar mehrere unterschiedlich umfangreiche Feature-Listen der Professional/Ultimate Versionen – aber das sollte ja eigentlich nicht verbindlich sein. Wenn man den XP-Mode also unter Professional/Ultimate nutzen darf, darf man ihn dann auch unter Home Premium nutzen ? Gehen tut es.

1668mib schrieb:
Zu Testzwecken darfst du gar nichts installieren. Das Urheberrecht gilt nun mal. Allgemein ist die Formulierung "Testzeitraum" komplett falsch, die man häufig liest. Es ist ein Aktivierungszeitraum. Nicht mehr, aber vor allem nicht weniger.
Das sehe ich auch so. Speziell, daß "Aktivierungszeitraum" häufig fälschlicherweise mit "Testzeitraum" gleichgesetzt wird.

1668mib schrieb:
Wer eine Testversion braucht, kann sich die Enterprise-Testversion holen.
Können schon. Aber beim Download muß man angeben, daß man aus der IT-Branche ist. Wer das nicht ist, bekommt den Download-Link nur, wenn er "schummelt".

1668mib schrieb:
Was soll am Austausch von Dateien denn besser sein als beim Ändern von Code?
Vor allem unterliegt die Vista-DLL auch dem Urheberrecht.
OK – auch da hast Recht. Wenn man aber eine gültige Vista-Lizenz hat ?
 
"Wenn man den XP-Mode also unter Professional/Ultimate nutzen darf, darf man ihn dann auch unter Home Premium nutzen ? Gehen tut es."
Nochmals: Nicht alles was geht ist erlaubt! Ich kann auch Spiele ohne Kopierschutz kopieren, gehen tut das. Ist es erlaubt?

Ich kann Windows installieren ohne Lizenz. Gehen tut das. Ist das erlaubt?

Nein, eben nicht.


Wegen der gültigen Vista-Lizenz: Diese erlaubt die Nutzung wohl auch nur im - ich nenn es einfach mal lapidar - "dafür vorgesehenen Rahmen". Also die Verwendung einzelner Dateien usw dürfte nicht darunter fallen...
Allgemein stimmt allerdings auch hier der Grundsatz: Wo kein Kläger ...
Ich frag mich sowieso, wer sich das Windows-eigene Mail-Programm freiwillig antut ;-)
 
1668mib schrieb:
Ich kann Windows installieren ohne Lizenz. Gehen tut das. Ist das erlaubt? Nein, eben nicht.
Richtig. Die Nutzung von Windows ohne Lizenz ist in den Lizenzbedingungen klar verboten.
Aber: Die Nutzung des "XP Modus" ist weder in den Lizenzbestimmungen von Ultimate erlaubt noch ist sie in den Lizenzbestimmungen der Home Premium verboten.

1668mib schrieb:
Wegen der gültigen Vista-Lizenz: Diese erlaubt die Nutzung wohl auch nur im - ich nenn es einfach mal lapidar - "dafür vorgesehenen Rahmen". Also die Verwendung einzelner Dateien usw dürfte nicht darunter fallen...
Na ja, das sind Interpretationen von dir. Ich habe mal die wagen Ausdrücke fett markiert.
Das soll jetzt nicht heißen, daß ich deine Meinung kritisiere – aber es ist halt nur deine individuelle Meinung.
Hilfreicher wäre es wenn man klare Quellen hätte – z.B. Lizenzbestimmungen.
 
unawave schrieb:
Aber: Die Nutzung des "XP Modus" ist weder in den Lizenzbestimmungen von Ultimate erlaubt noch ist sie in den Lizenzbestimmungen der Home Premium verboten.
Korrektur:
Zumindest steht in der Feature-Liste außen auf der Verpackung der Home Premium Version, daß in der Home Premium Version der "XP Modus" nicht enthalten ist. Und weiter unten im Text auf der Verpackung "... Windows XP Modus (Verfügbar für Professional und Ultimate)..."
 
es ist auch nicht alles verboten, was in Lizenzbestimmungen untersagt ist. Das hängt auch vom Recht des jeweiligen Landes ab.
Windows gebraucht weiterverkaufen ist von MS selbstverständlich untersagt ^^
In DE darfst du es trotzdem, da gabs Gerichtsurteile zu
 
chris233 schrieb:
Windows gebraucht weiterverkaufen ist von MS selbstverständlich untersagt
Da tust du Microsoft unrecht; bzw. hast die Lizenzbedingungen nicht genau gelesen:
Windows 7 Lizenzbedingungen schrieb:
18. ÜBERTRAGUNG AN DRITTE.
a. Der Nutzer der Software ist berechtigt, die Software mit diesem Vertrag einmalig zu übertragen, indem er die Originalmedien, das Echtheitszertifikat (Certificate of Authenticity), den Product Key und den Kaufnachweis direkt an Dritte überträgt. Der erste Nutzer ist verpflichtet, die Software zu entfernen. Der erste Nutzer ist nicht berechtigt, Kopien der Software zurückzubehalten.

chris233 schrieb:
In DE darfst du es trotzdem, da gabs Gerichtsurteile zu
Gerichtsurteile gab es zu dem Thema, daß einige OEM-Hersteller (also nicht Microsoft) schrieben, daß deren vorinstalliertes Windows nur mit dem PC des OEM-Herstelles betrieben werden darf (verbundelte Software). Das hatte ich oben in meinem Beitrag an 2. Stelle aufgeführt:

unawave schrieb:
  • Es gibt Marken-PCs mit verbundeltem Betriebssystem. Da steht dann auf dem Datenträger, daß diese Lizenz nur mit diesem PC betrieben werden darf. Diese Verbundelung ist aber nach europäischem Recht unzulässig. Man darf also auf so einem PC z.B. Linux installieren und diese entbundelte Windows 7 Lizenz bei eBay verkaufen.
 
Diese Verbundelung ist aber nach europäischem Recht unzulässig

Hast du dafür eine Quelle? Mir ist nur das BGH-Urteil bekannt. Aber kein EU-Urteil in dieser Hinsicht.

Was ist, wenn man eine aktivierte Windows 7 Installation auf die eigene Festplatte in eine separate Partition klont ? Laut Lizenzbestimmungen ist nur eine Aktivierung pro PC erlaubt - was ja in diesem Falle zutrifft.
Oder kann man sowieso auf seinem PC beliebig viele parallel Installationen machen und aktivieren ?

Hier ist die EULA eigentlich eindeutig. Es ist eine Kopie erlaubt. Es sei denn die EULA wird "überschrieben" durch ein Technet/MSDN-Abo.

Eine Kopie pro Computer.
Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf einem Computer zu installieren. Dieser Computer ist der „lizenzierte Computer“.

Damit ist auch die Installation auf zwei Partitionen nicht zulässig.
Auch der Zusatz für die unterschiedlichen Bit-Versionen (32/64) sagt nichts anderes:

Alternative Versionen. Möglicherweise enthält die Software mehr als eine Version, wie z. B. 32 Bit und 64 Bit. Sie dürfen jeweils nur eine Version installieren und verwenden.

Wäre eine doppelte Installation gültig, wäre der Zusatz "nur eine Version installieren" unnötig.
 
cosmocramer schrieb:
Hast du dafür eine Quelle?
Nein. Da bin ich wohl über das Ziel hinausgeschossen. Ich hatte nur von ähnlichen Gerichtsurteilen in Frankreich und Italien gelesen.

cosmocramer schrieb:
Mir ist nur das BGH-Urteil bekannt.
Wobei das BGH-Urteil – soweit ich es verstanden hatte – sich nur auf einen Rechtsstreit zwischen Microsoft und OEM-Händlern bezog. Es ging also nicht direkt um Endkunden. OEM-Händler konnten von Microsoft preisgünstige Versionen beziehen mit der Bedingung, daß diese Version nur mit Hardware zusammen verkauft werden durften. Einige OEM-Händler hatten diese preisgünstigen Versionen auch wohl einzeln – also ohne Hardware – verkauft. Und diese Vorgehensweise hatte das BGH-Urteil erlaubt.

Für den Endkunden steht in den Lizenzbestimmungen:
Windows 7 Lizenzbestimmungen schrieb:
18. ÜBERTRAGUNG AN DRITTE.
a. Der Nutzer der Software ist berechtigt, die Software mit diesem Vertrag einmalig zu übertragen, indem er die Originalmedien, das Echtheitszertifikat (Certificate of Authenticity), den Product Key und den Kaufnachweis direkt an Dritte überträgt. Der erste Nutzer ist verpflichtet, die Software zu entfernen, bevor er sie separat vom Computer überträgt. Der erste Nutzer ist nicht berechtigt, Kopien der Software zurückzubehalten.

Allerdings verstehe ich dann nicht ganz diese unterschiedlichen Gerichtsurteile:
  • 21.06.09 OLG Frankfurt a.M.: Ersterwerber von Softwarelizenzen darf diese nicht über eBay anbieten
  • 08.01.09 LG Düsseldorf: Weiterverkauf von Bundle-Software auch ohne Hardware erlaubt
  • 21.03.07 OLG Hamburg: Handel mit gebrauchten Microsoft-Lizenzen erlaubt
  • 20.03.07 LG München I: Handel mit „gebrauchten“ Softwarelizenzen für unzulässig erklärt
  • 24.02.07 OLG Hamburg: Handel mit gebrauchten Microsoft-Lizenzen erlaubt
cosmocramer schrieb:
Hier ist die EULA eigentlich eindeutig. Es ist eine Kopie erlaubt.
Wobei man jetzt spitzfindig diskutieren könnte:
Wenn eine Kopie erlaubt ist – wo ist dann das Original ?
Darf man es einmal installieren (Original) und dann davon noch eine Kopie betreiben ? Die Installations-DVD ist wohl nicht das Original. Denn die Installations-DVD ist ja weder ein selbständig lauffähiges Betriebssystem noch ist sie aktiviert. Und auch ist die Installation auf einem PC keine "Kopie" der Installations-DVD.
 
1668mib schrieb:
Es heißt auch nicht, dass "kein Code ändern" = "legal".
Was soll am Austausch von Dateien denn besser sein als beim Ändern von Code?
"Besser" nichts – nur "anders". Code ändern könnte z.B. durch diesen Passus nicht erlaubt sein:
Windows 7 Lizenzbestimmungen schrieb:
8. GÜLTIGKEITSBEREICH DER LIZENZ.
Sie sind nicht dazu berechtigt:
• die Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren

Dagegen ist für den Austausch einer DLL-Datei durch eine DLL-Datei von Vista – wie er z.B. zum lauffähig machen von "Windows Mail" verwendet wird – kein "Reverse Engineering" notwendig.

Lustig ist auch dieser Satz:
Windows 7 Lizenzbestimmungen schrieb:
Sie sind nicht dazu berechtigt:
• Komponenten der Software zum Ausführen von Anwendungen zu verwenden, die nicht unter der Software ausgeführt werden

Mit "Software" ist "Windows 7" gemeint – und dann liest sich der Satz so:

"Sie sind nicht dazu berechtigt Komponenten von Windows 7 zum Ausführen von Anwendungen zu verwenden, die nicht unter Windows 7 ausgeführt werden"

Alles klar ?
 
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