Was ist eigentlich erlaubt ? Welche Features darf man aktivieren, die eigentlich nur den "höheren" Versionen vorbehalten ist ? Ist alles erlaubt, was möglich ist ? Oder ist nur erlaubt, was man einfach z.B. per Registry-Eintrag "einschalten" kann ?
Einige Beispiele:
Viele dieser Tricks sind in den Lizenzbestimmungen nicht verboten.
Ist alles erlaubt, was nicht verboten ist ?
Oder ist nur das gestattet, was ausdrücklich zugesagt ist ?
Und noch ein Gesichtspunkt:
Viele diese Tricks werden in großen Computermagazinen veröffentlicht.
Erweckt das nicht bei vielen den Eindruck, daß alle diese Tricks erlaubt sind ?
Einige Beispiele:
- In der Windows 7 "Starter"-Version ist es "normalerweise" nicht möglich das Desktop-Hintergrundbild zu ändern (mit Zusatzprogrammen ist das aber problemlos möglich). Microsoft nennt das auch als Einschränkung der Starter-Version; bzw. hebt hervor, daß dieses Feature in den "höheren" Versionen möglich ist. In den Lizenzbedingungen steht natürlich nichts von dieser Einschränkung. Ein Verweis auf eine verbindliche Feature-Liste habe ich auch nicht gefunden. So eine Liste müßte auch sehr lang sein. Es gibt teilweise sehr exotische Features, deren Bedeutung nicht jedermann versteht. Z.B. gibt es nur in den Versionen Professional, Ultimate und Enterprise das Programm "gpedit.msc" (Gruppenrichtlinieneditor).
- Es gibt Marken-PCs mit verbundeltem Betriebssystem. Da steht dann auf dem Datenträger, daß diese Lizenz nur mit diesem PC betrieben werden darf. Diese Verbundelung ist aber nach europäischem Recht unzulässig. Man darf also auf so einem PC z.B. Linux installieren und diese entbundelte Windows 7 Lizenz bei eBay verkaufen.
- Eine Windows 7 Upgrade Version kann man normalerweise nur dann installieren, wenn das Setup-Programm aus einem laufendem Windows heraus aufgerufen wird. Vielfach wird aber im Internet und in Computermagazinen beschrieben wie eine Installation und anschließende Aktivierung auch ohne installierte Vorversion möglich ist. Das ist so von Microsoft nicht vorgesehen - aber ist es deshalb verboten ?
- Ebenso ist ein Downgrade von einer Windows 7 Ultimate Testversion (RC, Release Candidate) zu einer finalen Home Premium Version möglich. Auch das ist so von Microsoft nicht vorgesehen - aber ist es deshalb verboten ?
- Das Windows 7 Basic Theme läßt sich farblich anpassen - aber nur, wenn man zuvor drei andere Dateien patched ("uxtheme-Patch").
- "Windows Mail" wird mit Windows 7 ausgeliefert (im Ordner C:\Programme\Windows Mail\). Nur: Es läuft nicht. Ersetzt man allerdings eine DLL-Datei im Windows Mail Ordner durch eine DLL-Datei aus Vista - dann funktioniert "Windows Mail" auch unter Windows 7 tadellos. Darf man auf diese Weise ein Programm reparieren, welches mit Windows 7 ausgeliefert wird ?
- Was ist, wenn man eine aktivierte Windows 7 Installation auf die eigene Festplatte in eine separate Partition klont ? Laut Lizenzbestimmungen ist nur eine Aktivierung pro PC erlaubt - was ja in diesem Falle zutrifft.
- Oder kann man sowieso auf seinem PC beliebig viele parallel Installationen machen und aktivieren ?
Zitat Microsoft Lizenzbestimmungen: "Die Software wird auf der Basis pro Kopie pro Computer lizenziert." - Der Aktivierungszeitraum von 30 Tagen kann man ja per Kommandozeile bis zu dreimal um jeweils 30 Tage verlängern. Ist das erlaubt ? Der Befehl dazu ist ja quasi in Windows 7 enthalten. In den Lizenzbestimmungen steht dazu nur sehr schwammig:
"Wenn die Software ordnungsgemäß lizenziert ist, verfügen Sie vor der Aktivierung über das Recht, die während des Installationsvorgangs installierte Version der Software bis zum für die Aktivierung zulässigen Zeitpunkt zu verwenden."
Der Begriff "bis zum für die Aktivierung zulässigen Zeitpunkt" ist ansonsten nicht näher definiert. Sind es 30 oder 120 Tage ? - Nach dem oben zitierten Lizenzausschnitt darf man wohl keine Windows 7 Version zu Testzwecken installieren (auch nicht 30 Tage ohne Aktivierung), wenn man keine Lizenz dazu hat. Als Ordnungsgemäße Lizenz beschreibt Microsoft:
- Entweder Retail-Version bestehend aus Lizenz-Key und original Datenträger (DVD) und Kaufnachweis und Echtheitszertifikat (Certificate of Authenticity = COA Label)
- Online-Version (Software dann per Download) bestehend aus Lizenz-Key und Kaufnachweis von einem autorisierten elektronischen Lieferanten originaler Microsoft-Software
- Der Windows XP-Mode, also ein voraktiviertes Windows XP in einer virtuellen Maschine nutzen, ist normalerweise nur mit den Versionen Professional, Ultimate und Enterprise möglich. Anbieter anderer virtueller Maschinen laden sich einfach das voraktivierte Windows XP direkt von Microsoft und binden es in ihre virtuellen Maschinen ein.
Viele dieser Tricks sind in den Lizenzbestimmungen nicht verboten.
Ist alles erlaubt, was nicht verboten ist ?
Oder ist nur das gestattet, was ausdrücklich zugesagt ist ?
Und noch ein Gesichtspunkt:
Viele diese Tricks werden in großen Computermagazinen veröffentlicht.
Erweckt das nicht bei vielen den Eindruck, daß alle diese Tricks erlaubt sind ?