VsteckdoseV
Commander
- Registriert
- Jan. 2008
- Beiträge
- 2.470
Ich hab zu diesem Thema ein paar Verständnisschwierigkeiten:
Also im Grunde geht (nach Kant) in jedem von uns folgender Prozess bei einer Entscheidung für eine Tat in uns ab:
- Man hat eine Situation vor Augen
- Durch die Vernunft (die JEDER hat) erkennt man eine Pflicht, etwas nun zu tun oder zu unterlassen
- Nun muss man aber noch den "kategorischen Imperativ" anwenden, also eine universalisierung dieser Tat vornehmen, ich müsste mich also fragen, ob jeder andere Mensch in der selben Situation durch seine Vernunft zu demselben Ergebniss gekommen wäre, also die selbe Pflicht erkannt hätte, wobei es egal ist, ob er sie dann auch ausgeführt hätte
- Wenn diese Universalisierung positiv verlaufen ist, kann (oder MUSS) ich die Tat ausführen
hab ich das soweit richtig verstanden?
Jetzt kommt aber noch das Problem der verschiedensten Neigungen, die jeder von uns hat, hinzu:
nehmen wir an ich stehe total auf Fast Food, aber meine Vernunft sagt mir, dass das nicht gut für mich ist, also dürfte ich ja auch rein theoretisch kein Pflichtgefühl haben, Fast Food zu essen (was ich leider doch hab..
), da die Pflicht ja von der Vernunft vorgeschrieben wird
Meine Frage ist wie stehen (nach Kant) Neigung und Vernunft gegenüber? Ich weiß dass die Vernunft IMMER über der Neigung stehen muss, ansonsten ist der Mensch von sich selbst entfremdet..
Was ich auch nicht so ganz verstehe: Nach Kant soll man nach der Universalisierung, also dem Kategorischen Imperativ feststellen, ob die erkannte Pflicht auch wirklich als allgemeine Gesetzgebung gelten könnte.
Nun aber meine Frage: Wer sagt denn dass jeder Mensch die die selbe "Grundvernunft" in sich hat? und woher soll ich bei der universalisierung denn wissen, welche Pflicht alle anderen Menschen denn erkennen würden, ich kann doch nur von mir ausgehen..
Vielleicht kennt sich ja jemand von euch mit diesem Thema aus und kann mir meine Fragen beantworten
Also im Grunde geht (nach Kant) in jedem von uns folgender Prozess bei einer Entscheidung für eine Tat in uns ab:
- Man hat eine Situation vor Augen
- Durch die Vernunft (die JEDER hat) erkennt man eine Pflicht, etwas nun zu tun oder zu unterlassen
- Nun muss man aber noch den "kategorischen Imperativ" anwenden, also eine universalisierung dieser Tat vornehmen, ich müsste mich also fragen, ob jeder andere Mensch in der selben Situation durch seine Vernunft zu demselben Ergebniss gekommen wäre, also die selbe Pflicht erkannt hätte, wobei es egal ist, ob er sie dann auch ausgeführt hätte
- Wenn diese Universalisierung positiv verlaufen ist, kann (oder MUSS) ich die Tat ausführen
hab ich das soweit richtig verstanden?
Jetzt kommt aber noch das Problem der verschiedensten Neigungen, die jeder von uns hat, hinzu:
nehmen wir an ich stehe total auf Fast Food, aber meine Vernunft sagt mir, dass das nicht gut für mich ist, also dürfte ich ja auch rein theoretisch kein Pflichtgefühl haben, Fast Food zu essen (was ich leider doch hab..
Meine Frage ist wie stehen (nach Kant) Neigung und Vernunft gegenüber? Ich weiß dass die Vernunft IMMER über der Neigung stehen muss, ansonsten ist der Mensch von sich selbst entfremdet..
Was ich auch nicht so ganz verstehe: Nach Kant soll man nach der Universalisierung, also dem Kategorischen Imperativ feststellen, ob die erkannte Pflicht auch wirklich als allgemeine Gesetzgebung gelten könnte.
Nun aber meine Frage: Wer sagt denn dass jeder Mensch die die selbe "Grundvernunft" in sich hat? und woher soll ich bei der universalisierung denn wissen, welche Pflicht alle anderen Menschen denn erkennen würden, ich kann doch nur von mir ausgehen..
Vielleicht kennt sich ja jemand von euch mit diesem Thema aus und kann mir meine Fragen beantworten