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Impressum & Disclaimer auch für unzugängliche Seiten?
- Ersteller brenner
- Erstellt am
german_freaky
Lieutenant
- Registriert
- Okt. 2006
- Beiträge
- 1.002
Ich bin mir jetzt nicht sicher, aber ich meine dass du eh nur ein Impressum / Disclaimer brauchst, wenn du auf deiner Seite irgendetwas verkaufst oder Geld verdienst (auch durch Werbung) oder das ganze geschäftlich ist.
Guck dir am besten mal das durch: http://de.wikipedia.org/wiki/Impressum#Deutsche_Rechtslage
Am sichersten wäre es natürlich trotzdem ein Impressum einzufügen...
edit: Habe noch das gefunden: http://www.informationsarchiv.net/foren/beitrag-28728.html ich weiß nicht was da dran ist, aber der 2. Beitrag wäre unter Umständen für dich noch interessant.
MfG german_freaky
Guck dir am besten mal das durch: http://de.wikipedia.org/wiki/Impressum#Deutsche_Rechtslage
Am sichersten wäre es natürlich trotzdem ein Impressum einzufügen...
edit: Habe noch das gefunden: http://www.informationsarchiv.net/foren/beitrag-28728.html ich weiß nicht was da dran ist, aber der 2. Beitrag wäre unter Umständen für dich noch interessant.
MfG german_freaky
Zuletzt bearbeitet:
Boron
Commander
- Registriert
- Sep. 2001
- Beiträge
- 2.785
List das mal durch: http://de.wikipedia.org/wiki/Disclaimer
Und auch die Weblinks auf dieser Seite. Du wirst erkennen, dass Disclaimer völlig fürs Hinterteil sind.
Und auch die Weblinks auf dieser Seite. Du wirst erkennen, dass Disclaimer völlig fürs Hinterteil sind.
Accuface
Captain
- Registriert
- Dez. 2003
- Beiträge
- 3.581
soweit ich weiss wurde laut neuen teledienstgesetz vom 03.märz.07 beschlossen das man ein impressum nur auf seiten brauch die ihre inhalte für geld anbieten, heisst aber net das andere komerzielle seiten ausgeschlossen sind von der impressumspflicht. Sagen kann ich aber, das private hompepages kein impressum mehr brauchen
Accuface
Captain
- Registriert
- Dez. 2003
- Beiträge
- 3.581
Hier steht alles genau darüber:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24689/1.html
Zitat:
Im Rahmen des gesetzlichen Doppelschlags gelten auch neue Vorgaben für die etwa von Webseitenbetreibern zu leistenden Pflichtangaben, die schwieriger zu durchblicken sind als bisher. So können rein private Sites weiterhin anonym betrieben werden. Für "geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien" müssen Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse bekannt gegeben werden. Laut der Gesetzesbegründung unterliegen damit Websites, die ohne den Hintergrund einer Wirtschaftstätigkeit bereitgehalten werden, künftig nicht mehr den Impressumspflichten
und allgemein über das neue Gesetz:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/86086
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24689/1.html
Zitat:
Im Rahmen des gesetzlichen Doppelschlags gelten auch neue Vorgaben für die etwa von Webseitenbetreibern zu leistenden Pflichtangaben, die schwieriger zu durchblicken sind als bisher. So können rein private Sites weiterhin anonym betrieben werden. Für "geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien" müssen Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse bekannt gegeben werden. Laut der Gesetzesbegründung unterliegen damit Websites, die ohne den Hintergrund einer Wirtschaftstätigkeit bereitgehalten werden, künftig nicht mehr den Impressumspflichten
und allgemein über das neue Gesetz:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/86086
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