Inhalt vom Paket bei Ankunft kaputt - Wer haftet?

RAMSoße

Lt. Commander
Registriert
März 2018
Beiträge
1.777
Hallo Zusammen

ich hoffe das Thema passt hier hinein. Ansonsten bitte verschieben.
Folgender Sachverhalt:

Bei Kleinanzeigen eine Dunstabzugshaube gekauft. Neu mit OVP. Diese hatte eine Glasplatte. Betonung liegt auf hatte :)
Lieder hatte ich vergessen dem Verkäufe zu sagen, er solle mit DHL verschicken, da ich vorher schon schlechte Erfahrung mit dem blauen Boten gemacht hatte. Versand wurde versichert aufgegeben. Die OVP kam bei mir geflickt an. UNten war es mit Hermesband zugeklebt, doppelt und dreifach. Im Paket raschelte es. Beim vorsichten öffnen habe ich mich gleich in die Hand geschnitten, da innen nur noch haufenweise kleine Glassplitter sind. Auf dem Karton steht sehr sehr groß drauf "Vorsicht Glas"

Bei Hermes online das Schadensformular ausgefüllt. 5 Wochen gewartet. Nun schreiben sie mir: Sie übernehmen den Schaden nicht, da eine OVP wohl nicht für den Versand geeignet sei. Aber warum wird das Paket dann überhaupt zum Versand angenommen?

Habt ihr sowas schon mal erlebt? Wie ist es ausgegangen? Stimmt die Aussage oder sollte ich lieber meine Rechtschutz bemühen?

Besten Dank
 
RAMSoße schrieb:
Aber warum wird das Paket dann überhaupt zum Versand angenommen?
Damit es im Schadensfall genauso wie bei Dir läuft und sie keine Kosten übernehmen müssen. Es sagt dir auch kein Autoverkäufer vor dem Kauf, dass ein Baumknutscher keine Garantie ist. Aber das erklärt, warum bei Amazon immer noch ein Karton extra um die OVP ist. Mein Tip wäre jetzt Rechtsschutz und Erstgespräch, dann weiterschauen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, wenn dem so ist und das sagt mein Bauchgefühl, sollte es beim Verkäufer bzw. bei der Annahme von Hermes liegen. Hast Recht. das werd ich mal machen
 
RAMSoße schrieb:
Habt ihr sowas schon mal erlebt? Wie ist es ausgegangen? Stimmt die Aussage oder sollte ich lieber meine Rechtschutz bemühen?
Die Aussage ist grundsätzlich richtig. Auch DHL verlangt einen Überkarton und das ein Paket einen Sturz von 1m irgendwas aushalten können muss.

Allerdings kann die OVP auch ausreichend sein. Ob es sinnvoll ist das extern bewerten zu lassen hängt aber vom Streitwert ab.
 
@hallo7

Da geht es um ca. 120 Euro. Nicht wenig aber a ned so viel. Manchmal gehts aber ums Prinzip bzw. die Schuldfrage...
 
RAMSoße schrieb:
Stimmt die Aussage oder sollte ich lieber meine Rechtschutz bemühen?
Die Inanspruchnahme einer Rechtsanwältin bzw. eines Rechtsanwaltes bietet sich in Deinem Fall an.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: RAMSoße
cartridge_case schrieb:
Der Versender hat doch dafür bezahlt. Der soll das machen.
Richtig. Der erste Ansprechpartner sollte der Versender sein.
War das ein privater oder ein gewerblicher Verkaeufer? Bei zweiterem bist du eigendlich so oder so aus der Sache raus und der Verkaeufer muss fuer Ersatz sorgen.

Bei ersterem ist der Verkaeufer eigendlich raus, da das Versandrisiko beim Kaeufer liegt. Aber wenn der Verkaeufer nicht sachgerecht verpackt hat - laut Aussage von Hermes - sieht das schon wieder anders aus.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Tr...atverkaeufen-ueber-das-Internet--f110900.html

Samurai76 schrieb:
Aber das erklärt, warum bei Amazon immer noch ein Karton extra um die OVP ist.
Das ist zumindest bei mir echt selten geworden.
Wenn es einen Karton gibt, wird nur noch sehr selten ein Umkarton von Amazon verwendet. Vermutlich weil hier ein grossteil der Amazon Sendungen direkt von Amazon Subunternehmen ausgeliefert werden. Nur Buecher stecken noch in Kartons.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: RAMSoße
Das mit der OVP denk ich mir eben auch. Innen war alles mit Styro ausgekleidet und so wie es sein soll. Habe Fotos, von vor dem Versand. Also warum sollte das nicht ausreichen. Ich denke, auch ein Umkarton hätte da nichts gebracht. Das Glas wäre so der so kaputt gegangen, wenn man den Karton fallen lässt
 
RAMSoße schrieb:
Das Glas wäre so der so kaputt gegangen, wenn man den Karton fallen lässt

Deshalb ja der Umkarton! So ist das Paket ungeschützt und ungedämpft irgendwo angeditscht / aufgeschlagen wodurch die Scheibe zu Bruch ging. Wäre die Dunstabzugshaube nun in einen größeren Umkarton gewesen mit ringsrum Luftpolstertaschen / Styropor Material und Luftpolsterfolie um den Dunstabzugshaubenkarton hätte dies den Aufprall gedämpft und als Knautschzone gedient da der Umkarton + Dämmmaterial ja den eigentlichen Inhalt geschützt haben. Das ist der ganze Sinn hinter dem Umkarton um den eigentlichen Artikel samt OVP.

Meistens steht dies auch so in den Versand AGB's zum richtigen verpacken und versenden von Paketen bei den Versanddienstleistern mit dabei das um die eigentliche OVP noch einmal ein Umkarton soll da sie halt Stürze mit einer Mindesthöhe aushalten müssen.

Auch hättest Du schon bei Erhalt das Paket nicht annehmen müssen wenn bei der Übergabe ein klackerndes Geräusch zu hören war. War die nachverklebte Seite mit Hermes Klebeband nach unten gerichtet und nicht sofort ersichtlich? Bei DHL steht sowas auch im Tracking das nachverpackt wurde. Hatte Ich bisher nur einmal. Aber nicht weil das Paket kaputt war oder so sondern weil der Absender Gaffa Tape genutzt hatte was rutschhämmend ist und das Paket so in der Sortieranlage nicht genug gerutscht ist und DHL so ihr Paketklebeband drum gemacht hat.
 
Schlecht, unzureichend verpackt, Pech gehabt.
Lehrgeld.

Originale verpackte Dinge kommen meist heil an.
Bestelle auch hochwertige Elektronik, TVs, Verstärker, CD-, Blu-ray Player usw
Noch nie Pech gehabt.
 
Hmm, von Privat gekauft, ist dann auch Pech, Absender haftet nicht, also bei Transporteur reklamieren, wird nun schwer.
Aber das hatten ja genug Andere schon geschrieben..
Kann ich nur viel Erfolg wünschen.
 
Die ausreichende Verpackung ist im Regelfall eine vertragliche Nebenpflicht des Verkäufers. Verpackt er nicht ausreichend und es entsteht ein Schaden, so haftet üblicherweise auch ein privater Verkäufer.
Streitpunkt ist im Zweifel dann eher, ob die gewählte Verpackung tatsächlich mangelhaft war oder ob es an der Behandlung durch den Transportdiensleister zum Schaden gekommen ist.
 
Oder ob schon alles im Eimer ist, weil das Paket angenommen wurde. Die Chancen sollte ein RA abschätzen können.
 
na Fotos von der Notverpackung machen und reklamieren, ist ja dann eindeutig
 
Zurück
Oben