Internet in der WG - rechtliche Fragen

d00d

Lt. Junior Grade
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Nov. 2007
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Hallo Gemeinde,

das WG-Mitglied, das bisher den Internetanschluss für uns angemeldet hat, verlässt uns Anfang nächsten Jahres und einer von den verbleibenden Bewohnern muss den Anschluss anmelden. Bisher gab es einen Proxy, der die meisten illegalen Sachen wie etwa Filehoster, Filesharing usw. größtenteils unterbunden hat. Leider gibt es damit aber auch ständig anderweitige Einschränkungen, dass Dienste, die ich so benötige wie etwa email, skype usw. nicht funktionieren.

Ich möchte daher, wenn der Internetanschluss auf mich umgeschrieben wird, alle Dienste offen freigeben. Wie sieht es allerdings mit der rechtlichen Situation aus? Was passiert, wenn einer der Mitbewohner scheisse baut und mir eine Abmahnung oder schlimmeres ins Haus flattert? Bevor wir den Proxy hatten gab es so einen Fall, in dem eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung kam, dann wollte natürlich keiner der Bewohner schuld gewesen sein. Wie löst ihr das?
 
Gibt's da nicht die Möglichkeit mehrere Teilnehmer in den Vertrag einzubinden? Wobei das wieder schwierig wird, wenn die Mitbewohner öfters wechseln.

Der Admin kann auch best. Dienste sperren lassen, einfach mal beim Provider erkundigen. Die sollten diesbezüglich ein paar Tipps parat haben.

Ansonsten kannst du die Mitbewohner auch 'ne Haftungsbeschränkung o.ä. unterschreiben lassen... da wäre ein Rechtsanwalt hilfreich. Oder - das hab' ich letztens irgendwo gelesen - du gründest eine Gesellschaft und lässt alle Bewohner miteintragen. Dann kannman noch Vertragsstrafen, Haftungsbeschränkungen usw. vereinbaren (das artet aber in Arbeit aus...)
Ob's sinnvoll ist sei mal dahingestellt, aber abschreckend wirkt das auf jeden Fall.
 
Tja das ist momentan nicht zusagen, da alle Gerichte anders Urteilen. Aber du solltest vorher dich von einem Rechtsanwalt beraten lassen, nicht zuletzt deshalb, da es hier um rechtliche Fragen geht, die in Deutschland nur Rechtsanwälte beantworten dürfen ;).
Es findet sich bestimmt einer der die da Fach kompetent und unentgeltlich zuverlässige Tipps gibt.
 
Von einem Rechtsanwalt beraten lassen und ein Mehrfaches dessen bezahlen, was ein DSL-Anschluss überhaupt kostet? Eine wenig praktikable Lösung.

Der Anschlussinhaber haftet. Das ist nun einmal so. Zwar ist diesem der Rückgriff auf den Verursacher möglich, aber der wird sich kaum zweifelsfrei ermitteln lassen. In der Realität wird kaum einer die Hand heben und sagen, dass er es war. Eher werden fünf Leute alles gegenseitig abstreiten, was bedeutet, dass man doch auf dem Schaden sitzen bleibt.

Ich würde nie und nimmer rechtlich für Personen einstehen, wenn diese nur Mitbewohner in einer WG sind, die unter Umständen in ein paar Monaten schon woanders wohnen können. Im Zweifel würde ich mir einen eigenen Anschluss legen lassen oder per UMTS surfen. Theoretisch denkbar wäre eine vertraglich geregelte gesamtschuldnerische Haftung bei Schadensfällen. Aber wer möchte die auf- und noch wichtiger durchsetzen?
 
Du könntest am einfachsten alle ne Erklärung unterschreiben lassen, dass sie selbst haften wenn es zu irgendwelchen "Schäden" kommt.
Ideal wäre dafür natürlich ein Proxy, der zumindest die IP-Verbindungen und Zeiten mitloggt oder so ähnlich ( bin leider nicht vom Fach ).

I.d.R. wohnt man aber mit Leuten in einer WG mit denen man sich versteht und denen man vertrauen kann.
Wenn jemand immernoch den Drang verspürt was illegales runterladen zu müssen, kann er dies auch in der Uni/FH tun.
 
@hardwarekäufer

Du würdest für, dir in aller Regel, wildfremde Leute mit deinem persönlichen Vermögen haften wollen? Da wünsche ich viel Glück, dass dir nie jemand begegnet, der das ausnutzt.

Praktische Situation: Der WLAN-Schlüssel wird von einem Mitbewohner mal eben an einen Besucher mit Notebook weiter gegeben. Der lädt sich per Tauschbörse ein paar Alben. Dein Mitbewohner hat keine Ahnung (oder will sie nicht haben) und du bist am Ende der Dumme.

Das ist bewusst zugespitzt, kann aber passieren und deshalb würde ich nur dann vertraglich für andere einstehen, wenn VOR Vertragsschluss eine schriftliche Vereinbarung getroffen wird. Wer sich dagegen sperrt, soll selbst den Anschlussinhaber spielen. Das wollen die aber meist auch nicht. "Ist doch so unpraktisch."
 
Praktische Situation: Der WLAN-Schlüssel wird von einem Mitbewohner mal eben an einen Besucher mit Notebook weiter gegeben. Der lädt sich per Tauschbörse ein paar Alben. Dein Mitbewohner hat keine Ahnung (oder will sie nicht haben) und du bist am Ende der Dumme.
Gegen Missbrauch des Wlan's ist man nie geschützt. Dafür gibts ne Pauschale Abgabe.

Nichtsdestotrotz habe ich als erste Möglichkeit die Mithaftung der WG-Mitglieder aufgeführt.
 
Wenn was passiert sagt doch einfach das das W-Lan unverschlüsselt ist, da waren die Urteile in letzter Zeit doch auch alle recht eindeutig ...
.
 
@hardwarekäufer
Dann bin ich mal gespannt auf eine wasserdichte vertragliche Absicherung, was passiert, wenn ein Schreiben mit Schadensersatzforderungen im Briefkasten liegt. Was etwa, wenn jemand schlicht abstreitet, dass er es war? Du müsstest den kompletten Verkehr mitloggen, was wohl die wenigsten Router können. Zusätzlich müsstet du jeden Mitbewohner darauf aufmerksam machen, dass das Netz nur für die Eigennutzung ist und der Zugang keinem Dritten gewährt werden darf, also Besuch und Freunden. In der Praxis ist das kaum möglich. Jeder wird abstreiten, dass er illegal lädt und anbietet. Und mal so ganz nebenbei, derjenige welche kann auch schlicht nicht die Kohle haben, die Forderungen zu begleichen. Selbst wenn eindeutig bewiesen ist, dass er es war. Der Anschlussinhaber aber ist immer der erste, der gemahnt wird.

@pandora
Diese eindeutige Rechtsprechung? Wie sollte die aussehen? Reduzierung der Forderungen auf mögliche Abmahnkosten? Die können ebenfalls locker einen Tausender erreichen. Darin sehe ich keinen Schutz. Zumal der BGH eindeutig geurteilt hat, dass eine Pflicht zum Verschlüsseln besteht und der Anschlussinhaber keine Kenntnis des Missbrauchs haben darf.
 
Jein, denn das Urteil besagt zu gleich das keine Schadensersatzansprüche gegen den Anschlussinhaber gellten gemacht werden können, sondern lediglich die Unterlassung und diese ist mit 100€ gedeckelt ... und das sollte man doch notfalls in der WG aufteilen/autbringen können
.
 
Aber die 100€ Dekelung gilt nur bei einfach gelagerten Fällen und das ist bei einigen Gerichten das z.B. Filesharing nicht.
Den ist egal was der BGH sagt und der Geschädigte hat die Wahl vor welchem Gericht er klag.
 
Die Deckelung gilt für das nicht gewerbsmäßige Anbieten eines einzigen Songs. Ob sich das bei ein paar Alben oder sogar hunderten von Musikstücken oder Filmen ähnlich gestaltet, weiß keiner. Dann wiederum wäre nicht nur die Abmahnung nicht gedeckelt, sondern auch Schadensersatz möglich.

Um das Problem aber einer praktikablen Lösung zuzuführen, von mir folgender Vorschlag. Man wälzt den Anschluss auf einen anderen Mitbewohner um und selbst hält man sich nur an legale Angebote. Will das keiner, würde ich mir einen eigenen Anschluss legen lassen oder per UMTS surfen.
 
Also wenn man sich so viel Gedanken um einen Internetanschluss machen muss, dann vergeht einem ja glatt das surfen.

Am Besten wäre es dann wohl, wenn jeder 'ne eigene UMTS-Flat hat. Kontrollieren kann man es im Endeffekt nur über einen Proxy, der dann aber wieder andere Probleme mitsich bringt.

Ist schon spannend, wie kompliziert ein eigentlich so simpler Internetanschluss in einer WG werden kann. In den WG's die ich kenne, stand/steht meist ein WLAN-ROUTER mit WPA2, MAC-Sperre und deaktivierter SSID. Soweit ich weiß gab's da auch nie Probleme. Kommt aber auf die Mitbewohner an. Guten Freunden kann man auch Vertrauen.

Gegen "Feinde von Innen" kann man sich ja sowieso nur schwer abschirmen. Am Besten ist es, ein polizeiliches Führungszegnis zu verlangen. So bleiben polizeilich bekannte Subjekte schonmal außen vor. Das mindert das Risiko ungemein. :D
 
Die Deckelung gilt für das nicht gewerbsmäßige Anbieten eines einzigen Songs. Ob sich das bei ein paar Alben oder sogar hunderten von Musikstücken oder Filmen ähnlich gestaltet, weiß keiner. Dann wiederum wäre nicht nur die Abmahnung nicht gedeckelt, sondern auch Schadensersatz möglich.

Ist es in Deutschland nicht immernoch so, dass man wegen einem Verbrechen nur einmal angeklagt wird? Es ist doch nicht so, dass du bei 100 Songs auch 100 Anklagen wegen Verbreitung urheberrechtlich geschützter Dateien anbelangt wirst, sondern EINE Anklage erhälst. Die Unterlassung wäre in beiden Fällen dieselbe.

Was die Lösung des Problems angeht: Ihr seid ja weissgott nicht die einzige WG. Hört euch doch mal um wie andere das Handhaben. WG's mit Internet funktionieren seit es Internet gibt, und mir ist noch nie etwas negatives zu Ohren gekommen ( ich bin an drei Hochschulstandorten involviert ).
 
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