Internet nur durch Einstellungen der Störsicherheit (Sonderkündigungsrecht)?

XXO1989

Lieutenant
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Mai 2008
Beiträge
671
Hallo Computerbaseler,
ich weis das dies kein Jura -Forum ist möchte mein glück aber trotzdem versuchen.

Ich habe einen DSL 2000RAM Vertrag bei der Telekom und seit Vertragsabschluss wurde die Leitung immer langsamer.
Mittlerweile muss ich mich über die Störsicherheit meiner Fritzbox selber drosseln, um überhaupt eine Verbindung, die länger als 2min hält zu bekommen.

Aussage vom Telekom Techniker:
Es liegen keine Fehler vor, ihre Leitung altert halt mit der Zeit.

Meine Frage ist jetzt ob ich auf Grund dessen ein Sonderkündigungsrecht habe?

Nachtrag
Die Fritzbox ist nicht der zum Vertrag mitgelieferte Router!

MfG
XXO1989
 
Wie schnell bist du denn noch unterwegs? DSL RAM beinhaltet ja nur Bandbreitengrenzen, somit hast du eigentlich kein Recht zur vorzeitigen Auflösung deines Vertrags, so lange diese Bandbreitengrenzen eingehalten werden. Wo diese liegen entnimmst du den AGBs
 
#Hardwaremensch

Danke erstmal für deine Antwort.

Laut Telekom Techniker darf meine Geschwindigkeit nicht unter Light DSL fallen 384kbit.

Ich liege dank meiner eigenen drossel bei 1,5mbit.

Angefangen habe ich 2011 mit durchgehend 2,3mbit laut Fritzbox :mad:


Wie sieht die Lage aus wenn ich mit dem mitgelieferten Speedport, ohne eigene Einstellungen, auch keine Verbindung bekomme?


MfG
XXO1989
 
Störung melden und sagen bei Speedport gar keine Verbindung möglich.

Eine Leitung altert nicht, sie wird evtl. beeinflusst.
 
XXO1989 schrieb:
Hallo Computerbaseler,


Aussage vom Telekom Techniker:
Es liegen keine Fehler vor, ihre Leitung altert halt mit der Zeit.

Meine Frage ist jetzt ob ich auf Grund dessen ein Sonderkündigungsrecht habe?

Nachtrag
Die Fritzbox ist nicht der zum Vertrag mitgelieferte Router!

MfG
XXO1989

mal die Lan Kabel überprüft so wie die Fritzbox ?

>ihre Leitung altert halt mit der Zeit.<
hää ? was ist denn das für ein DSL Märchen ?
in 20 bis 100 Jahren vielleicht würde mich da nicht abspeisen lassen die denken wohl auch alle Kunden sind dumm ?
bei Leitungen gibt es eigentlich keinen Elektronischen Verschleiß bei Niedervolt Leitungen die können nur durch äußere Einflüsse wenn z.b. die Abschirmung undicht wird und Feuchtigkeit eindringt an Kapazität verlieren ,
erst mal würde ich Schriftlich mit einer First dann Rechtlich vorgehen ? per Fax oder Einschreiben Zustellen zwecks Nachweis.
 
Zuletzt bearbeitet:
gloss schrieb:
erst mal würde ich Schriftlich mit einer First dann Rechtlich vorgehen ? per Fax oder Einschreiben Zustellen zwecks Nachweis.

Da bekommt die Telekom höchstens einen Lachanfall. Hast du dich schon mal mit den kleinen drei Buchstaben RAM beschäftigt? Das ist ein Zugang mit variabler Bandbreite zwischen DSL Light und den vollen 2000. Und DSL1500 erfüllt vollumfänglich den geschlossenen Vertrag.

Rechtlich gegen einen erfüllten Vertrag vorgehen, du hast vielleicht Vorstellungen.
 
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