Internetkauf aus USA und Zollgebühren

flintstones

Ensign
Registriert
Feb. 2011
Beiträge
182
Hallo,

ich möchte etwas aus den USA per Internet bestellen. Die Zollgrenze liegt bei 22 Euro laute Homepage des Zolls.

Ist mit den 22 Euro nur der Warenwert gemeint oder inkl. Versandkosten?

Das ist so total unverständlich formuliert auf der HOmepage:
Maßgebend für die Feststellung, ob die Wertgrenze von 150 bzw. 22 Euro eingehalten wurde, ist der Warenwert einschließlich der ggf. enthaltenen ausländischen Umsatzsteuer wie in der Zollinhaltserklärung (CN 22/CN 23) ausgewiesen. Eine Prüfung, ob die Beförderungs- bzw. Portokosten in diesem Wert enthalten sind, erfolgt nicht

Danke!
 
D. h., es wird nicht nachgesehen ob die den reinen tatsächlichen Warenwert oder den Rechnungsbetrag verzollen. Die werden sich die Rechnung ansehen und dann meist auf den Rechnungsendbetrag verzollen. Musste letztens auch knapp 10 € auf ~105$ (=Rechnungsbetrag, inkl. Versand) nachzahlen.
 
Hmm, für mich macht das ganze keinen Sinn. Warum spricht man von Warenwert, wenn dann der Rechnunsbetrag zu Grunde gelegt wird?

Es geht bei mir genau um die Grenze. Der Artikel kostet umgerechnet ca. 25 Euro. Mit Versand wären es ca. 35 Euro. Da habe ich natürlich keine Lust ein Risiko wegen der paar Euro einzugehen und dann dort antanzen zu müssen, um die 19% zu zahlen. Wäre mir zu viel Aufwand. Nur ist das wohl reines Glücksspiel und nicht vorhersehbar...
 
Es steht doch dort, dass nicht geprüft wird. Sprich die sichern sich da ab, dass sie keine Verpflichtung haben es explizit zu prüfen und zu separieren (Arbeitsaufwand), könnten es aber dann in Einzelfällen doch machen. Musste übrigens nicht antanzen, die Gebühr hat DHL an der Türe beim Abliefern erhoben - und die waren hier nur in DE für die Lieferung zuständig, Spediteur ware eigtl. USPS.
 
Hallo

Aber wie machen die das wenn keine Rechnung dabei liegt. Schätzen die dann den Betrag?

Gruß
 
Bei zu verzollenden Sendungen (übrigens auch Schweiz) hat zumindest eine - außen anzubringende - Proformarechnung dabei zu sein.
 
Theghost78 schrieb:
Aber wie machen die das wenn keine Rechnung dabei liegt. Schätzen die dann den Betrag?

Dann musst du beim Zoll antanzen mit deinem Kaufbeleg, PayPal ... und das nachweisen. Kumpel von mir muss regelmäßig zum Zoll, weil nie etwas dabei ist und die dürfen wohl auch nicht die Sendung öffnen, das muss er dann machen. da ist der immer einen halben Tag unterwegs, nur um seine Sachen zu bekommen ...
 
flintstones schrieb:
Hmm, für mich macht das ganze keinen Sinn. Warum spricht man von Warenwert, wenn dann der Rechnunsbetrag zu Grunde gelegt wird?

Da gehts wohl drum das man nicht über die Versandkosten die Verzollung umgehen kann, zb: Ich kauf ein IPad für 20€ und der supertolle Versand kostet 400€

Theghost78 schrieb:
Hallo

Aber wie machen die das wenn keine Rechnung dabei liegt. Schätzen die dann den Betrag?

Gruß

Dann bekommt man normalerweise eine Benachrichtigung mit Infos die noch fehlen. Ich konnte mal bei ner China Bestellung unter 22€ die fehlende Rechnung + PayPal Screenshot per Email zum Zoll schicken und die ham das Päckchen dann weitergeschickt... man muss also nicht immer antanzen.
 
Aber wenn ich keine Rechnung habe und auch kein Geld überwiesen habe außer die Versandkosten? Es geht darum das ein Sportler aus Amerika mir eine Hose besorgt kann die er selber vom Sponsor geschenkt bekommt. Er selber bezahlt nichts und ich auch nicht.

Gruß
 
Dann ist es ja auch ein Geschenk das wird meiner Meinung nach anders gehandhabt.
 
Das nennt sich beim Zoll Privantsendungen (Geschenksendungen). Diese bleiben unter einem Wert von 45 Euro zollfrei.

Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von 45 Euro ist der Warenwert ggf. einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer; wie in der Zollinhaltserklärung (CN 22/CN 23) ausgewiesen. Eine Prüfung, ob die Beförderungs- bzw. Portokosten in diesem Wert enthalten sind, erfolgt nicht.
 
Zurück
Oben