O
Onkelhitman
Gast
Ich schreibe dies nun nicht in rechtliches weil es ansich nur private Webseiten betrifft. Auch hier ist leider das Problem mit dem Wort "privat".
Ich habe so einige Fragen zu dem Thema, leider werden diese im Internet sehr schwammig in hitzigen Diskussionen ausgefechtet und bringen einen nicht weiter. Daher habe ich diesen Thread aufgemacht, um hier ein wenig zu sammeln und nachher eine kurze Zusammenfassung zu schaffen.
Folgende Fragen stellen sich mir:
Wir gehen immer von Mister Y aus, dieses hier sind Fallbeispiele.
1. Mister Y betreibt eine Internetseite. Diese ist für ihn und seine Freunde, seine Verwandten, später vielleicht für eine Spiele-Gemeinschaft. Er betreibt deswegen eine Internetseite mit einem Forum, einem Gästebuch und einen Chat. Muss er ein Impressum haben?
2. Mister Y betreibt eine Internetseite und benutzt Links zu Bspws. Youtube. Ist er verpflichtet jeglichen Link jederzeit auf Veränderung oder rechtliche Bedenken anzusehen? Dabei ist gemeint, dass das hochgeladene Video nachträglich vom Urheber entfernt wird. Der Link existiert ja weiterhin. Kann Mister Y in Folge der Mitstörerhaftung belangt werden? Oder passiert dies erst, wenn er vom Rechteinhaber dazu aufgefordert wird den Link zu entfernen und dies verweigert?
3. Mister Y betreibt eine Internetseite und setzt einen Link zu einer beliebigen Webseite. Nach 2 Jahren wechselt diese Webseite den Besitzer und nun werden dort Inhalte bereitgestellt, welche als illegal oder Verfassungsschutzmäßig (extrembeispiel!) eingestuft werden. Mister Y merkt davon erst einmal nichts. Kann er deswegen zur Verantwortung gezogen werden?
4. Mister Y betreibt eine Internetseite. Dort treten oben genannte Fälle auf, jedoch stellt nicht er die Links zur Verfügung, sondern ein Forenmitglied hat sie gepostet. Kann er für diese Links immer noch zur Verantwortung gezogen werden?
5. Mister Y ... Er möchte einen Avatar benutzen. Dazu nimmt er seine Lieblingsserie aus dem Fernsehen und schneidet ein Foto einer fiktiven Fernsehserie aus, ändert die Größe auf 100x100 Pixeln und setzt dieses als Avatar ein. Darf er das? Dürfen die Forumsmitglieder seiner Seite dies und wie soll er kontrollieren, ob sie rechtlich unbedenklich sind und keinerlei Verstoß beinhalten?
Das war es erst einmal was mir da so einfällt zum Thema. Ich denke mal das ist nicht uninteressant für Leute, die eine Webseite betreiben. Vielleicht könnte auch CB aus ihrer Sicht schreiben was es schon so für Fälle gibt, obwohl natürlich weder Namen fallen müssen, noch direkt rechtliche Fragen beantwortet werden. Sondern nur sachlich was passiert ist und wie dieses Problem gelöst werden konnte. Natürlich hört sich das alles ein wenig überzogen an. Leider ist es so, dass man für jeden Furz einen über die Rübe bekommt, weswegen es vielleicht doch interessant wäre, was erlaubt ist, und was evtl. in einer Grauzone existiert.
Gruß
Onkelhitman
Ich habe so einige Fragen zu dem Thema, leider werden diese im Internet sehr schwammig in hitzigen Diskussionen ausgefechtet und bringen einen nicht weiter. Daher habe ich diesen Thread aufgemacht, um hier ein wenig zu sammeln und nachher eine kurze Zusammenfassung zu schaffen.
Folgende Fragen stellen sich mir:
Wir gehen immer von Mister Y aus, dieses hier sind Fallbeispiele.
1. Mister Y betreibt eine Internetseite. Diese ist für ihn und seine Freunde, seine Verwandten, später vielleicht für eine Spiele-Gemeinschaft. Er betreibt deswegen eine Internetseite mit einem Forum, einem Gästebuch und einen Chat. Muss er ein Impressum haben?
2. Mister Y betreibt eine Internetseite und benutzt Links zu Bspws. Youtube. Ist er verpflichtet jeglichen Link jederzeit auf Veränderung oder rechtliche Bedenken anzusehen? Dabei ist gemeint, dass das hochgeladene Video nachträglich vom Urheber entfernt wird. Der Link existiert ja weiterhin. Kann Mister Y in Folge der Mitstörerhaftung belangt werden? Oder passiert dies erst, wenn er vom Rechteinhaber dazu aufgefordert wird den Link zu entfernen und dies verweigert?
3. Mister Y betreibt eine Internetseite und setzt einen Link zu einer beliebigen Webseite. Nach 2 Jahren wechselt diese Webseite den Besitzer und nun werden dort Inhalte bereitgestellt, welche als illegal oder Verfassungsschutzmäßig (extrembeispiel!) eingestuft werden. Mister Y merkt davon erst einmal nichts. Kann er deswegen zur Verantwortung gezogen werden?
4. Mister Y betreibt eine Internetseite. Dort treten oben genannte Fälle auf, jedoch stellt nicht er die Links zur Verfügung, sondern ein Forenmitglied hat sie gepostet. Kann er für diese Links immer noch zur Verantwortung gezogen werden?
5. Mister Y ... Er möchte einen Avatar benutzen. Dazu nimmt er seine Lieblingsserie aus dem Fernsehen und schneidet ein Foto einer fiktiven Fernsehserie aus, ändert die Größe auf 100x100 Pixeln und setzt dieses als Avatar ein. Darf er das? Dürfen die Forumsmitglieder seiner Seite dies und wie soll er kontrollieren, ob sie rechtlich unbedenklich sind und keinerlei Verstoß beinhalten?
Das war es erst einmal was mir da so einfällt zum Thema. Ich denke mal das ist nicht uninteressant für Leute, die eine Webseite betreiben. Vielleicht könnte auch CB aus ihrer Sicht schreiben was es schon so für Fälle gibt, obwohl natürlich weder Namen fallen müssen, noch direkt rechtliche Fragen beantwortet werden. Sondern nur sachlich was passiert ist und wie dieses Problem gelöst werden konnte. Natürlich hört sich das alles ein wenig überzogen an. Leider ist es so, dass man für jeden Furz einen über die Rübe bekommt, weswegen es vielleicht doch interessant wäre, was erlaubt ist, und was evtl. in einer Grauzone existiert.
Gruß
Onkelhitman
Zuletzt bearbeitet: