Interpretation einer AV-Passage - Krankheit

Suotana

Cadet 4th Year
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Dez. 2019
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Guten Abend liebe Forengemeinde,

die Situation ist die Folgende: gestern Nacht hatte ich ziemliche Magenkrämpfe, am frühen Morgen habe ich mich dann übergeben müssen und hatte zudem auch noch Durchfall. Deshalb habe ich mich für den Tag krankgemeldet. Da ich den Verdacht hatte, mir "nur" den Magen verdorben zu haben (mein letzter Magen-Darm-Infekt war als Kleinkind und liegt somit über 20 Jahre zurück), habe ich mich wirklich nur für den einen Tag krankgemeldet und bereits gesagt, dass ich am nächsten Tag wahrscheinlich wieder da sein werde.

Zum Arzt gehen wollte ich nicht, da die Wartezimmer gerade heillos überfüllt sind (und bei meinem Hausarzt sowieso, da er gerade noch eine Urlaubsvertretung macht), aber das könnt ihr euch sicher vorstellen. Da geht man kranker raus, als man reingegangen ist. Und mehr als einen gelben Schein und die Empfehlung von ein paar Hausmitteln hätte ich garantiert auch nicht bekommen.

Um also die Ausfallzeit möglichst gering zu halten (und weil ich glaubte bzw. interpretierte, eine entsprechende Passage (oft braucht man ja nicht ab dem ersten Tag den gelben Schein) in meinem Arbeitsvertrag zu haben), war ich halt nicht beim Arzt und habe keinen AU-Schein. Heute meinte die Chefin aber, dass ich einen haben müsste und zog mir einen Tag Urlaub ab. Dabei berief sie sich auf den Arbeitsvertrag.

Hier der exakte Wortlaut:

Im Krankheitsfall oder bei anderweitiger Arbeitsverhinderung muß [Name meines Arbeitgebers] am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit unterrichtet werden. Dabei ist die voraussichtliche Dauer der Krankheit mitzuteilen. Spätestens am 3. Tag der Erkrankung ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes vorzulegen.

Ich habe bzw. interpretiere das so, dass ich erst ab dem 3 Tag einen Schein brauche, bei 1 oder 2 Tagen nicht. Sie meint, dass ich bereits ab dem ersten Tag einen brauche und dieser dann am 3. Tag Ihr vorliegen muss.

Wie seht ihr die Sache? Aus meiner Sicht ist es absolut kein großes Drama und es geht auch nicht um Schuldzuweisung, mit dem Urlaubstag kann ich leben. Ich war nur ganz schön irritiert. Wäre ich zum Arzt gegangen, hätte ich garantiert heute auch noch einen AU-Schein gehabt und einen Urlaubstag mehr, obwohl das gar nicht nötig gewesen wäre. Ganz gehässig würde ich sagen, ich wurde für das Handeln im Sinne meines Arbeitsgebers bestraft... :rolleyes:

Vielen Dank schonmal für Eure Sichtweisen!
 
Sie hat recht mit der Interpretation. Urlaubstag abziehen lol...schon nicht. Reichs halt nach.
 
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Das Gesetz gibt ihr Recht, auch wenn eine AU erst ab dem dritten Krankheitstag gesetzlich vorgeschrieben ist, dürfen/können Arbeitgeber ab dem ersten Tag eine einfordern.

Dafür im Nachhinein einen Urlaubstag anrechnen ist hingegen nicht zulässig, das ist klar im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Wäre ja noch schöner, wenn jeder Vorgesetzte nach Lust und Laune Urlaubstage umherschieben könnte.

Die "schlimmste" Strafe wäre unentschuldigtes Fehlen mit Eintrag in die Personalakte und/oder Abmahnung, dann werden dir für den Tag keine Arbeitsstunden angerechnet, machst also sozusagen Minusstunden.
 
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Danke für eure Antworten. Nach mehrmaligem Lesen leuchtet mir meine Fehlinterpretation vollkommen ein.

@uincom: Nachreichen werde ich es nicht. Ist mir ehrlich gesagt zu viel Aufwand (s.o.).
@mykoma: Das die Sache mit dem Urlaubstag nicht rechtens ist, war mir nicht bewusst. Danke für den Hinweis. Ich hatte vorgeschlagen, den Tag als unbezahlte Freistellung zu nehmen, was meine Chefin aber nicht wollte, da angeblich "unsauber".

Ob die ganze Sache noch Konsequenzen hat, ist mir sowieso vollkommen latte. Ich bin noch bis Ende April in der Probezeit und will aus diversen Gründen einfach nur weg da und suche fleißig. Ich hatte mich in dem Moment einfach nur geärgert über die Art und Weise (und über meine eigene Blödheit...).
 
Urlaub ist nach den Wünschen des Mitarbeiters zu gewähren, bevorzugt zusammenhängend.
Ausnahme wäre etwas wie eine existentielle Unternehmenskrise, die keine andere Möglichkeit offen lässt, da ist das Gesetz deutlich.
Deine Chefin hat vermutlich keine Lust, das du zum Ende der Probezeit noch offene Urlaubstage hast, die muss sie dann nämlich auszahlen, wenn sie nicht genommen werden können.
 
Ich würde mich deiner Chefin darüber reden und das Missverständnis aufklären. Wenn sie dann auf den Arbeitsvertrag pocht, würde ich mir einen anderen Arbeitgeber suchen (ja ist jetzt leicht gesagt, aber zumindest mal langfristig schauen). Wenn der Arbeitgeber schon bei sowas (ein Tag ist nun wirklich Pillepalle) auf den Arbeitsvertrag pocht, dann werden da noch ganz andere Sachen kommen. Eine rechtliche Bewertung der Sache lasse ich jetzt mal außen vor. Es ist immer ein Geben und ein Nehmen.
 
Die hatten wohl einfach schon schlechte Erfahrungen mit vielen Kurzzeiterkrankungen. Ich würde da nicht zu viel raus lesen.
 
Wenn der Arbeitgeber tatsächlich wegen einem (!) Krankheitstag (wer rennt denn schon wegen einem Tag zum Arzt, noch dazu in diesen Zeiten) schon Stress macht, würde ich schauen, dass du da wegkommst.
 
Kleines Update: Ich beginne am 01.05. meinen neuen Job, habe heute eine Zusage bekommen. Von daher alles gut. Es hat von Anfang an sowieso nicht wirklich gepasst.
 
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