Ipad Mini zurücksenden

Mojobar

Lieutenant
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Aug. 2011
Beiträge
535
Hallo,
spiele momentan mit dem Gedanken mir ein Ipad Mini anzuschaffen.
Hab bei Saturn mal ein bisschen getestet und es gefällt mir ganz gut soweit.

Nun möchte ich es aber Zuhause testen, wie Videos schauen, Surfen, Mails checken usw. Saturn wäre ja nicht verpflichtet es zurückzunehmen.

Deswegen würde ich es entweder bei Amazon oder Apple bestellen. Wenn ich es dann Zuhause mit meinem Konto registriere, teste und aus irgendwelchen Gründen doch nicht mehr haben möchte, kann ich es dann einfach wieder "De"registrieren und zurückschicken und den vollen Preis zurückbekommen?

Habe irgendwo gelesen das man eventuell nur 80% des Kaufpreises zurückbekommt?!

Kann mir da jemand helfen?
 
Ich weiß jetzt nicht wie das mit dem "De"registrieren bei Apple läuft oder ob das überhaupt nötig ist und nicht einfaches zurücksetzen auf die Werkseinstellungen reicht aber zumindest Amazon erstattet in aller Regel den kompletten Kaufpreis ohne Abzüge.
 
Interneteinkäufe = Fernvertrag = 14 Tage Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen.

Einzig der Rückversand ist nicht bei jedem inkl.
 
In der Regel solltest du dein Geld wieder zurückerhalten. Allerdings gibt es dafür keine wirkliche Regel.

Die 14 Tage zur Ansicht, dienen eig. nur dazu sich das Gerät in "real-time" anzuschauen und die Haptik erfühlen. In wie weit du da jetzt alles registieren darfst, musste im Einzelfall direkt telefonisch erfragen und schreibe dir den Namen deines Telefonpartners auf. Geld zurückbehalten geht nach EU-Recht nicht, machen aber immerwieder Firmen.
 
Gravis waren diejenigen, die immer Wertminderung veranschlagt haben.

Feila schrieb:
Interneteinkäufe = Fernvertrag = 14 Tage Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen.
Das stimmt, sagt aber erstmal nichts über die Erstattungskosten aus.
Abgesehen davon würdest du dich in einem lokalen Geschäft auch nicht registrieren und einzig für eine gleiche Testmöglichkeit sind diese 14 Tage da.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du das iPad pfleglich behandelst und nicht alles auseinander rupfst, sollte eine Rückgabe kein Problem sein, auch bei Saturn / MM nicht.

Feila schrieb:
Interneteinkäufe = Fernvertrag = 14 Tage Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen.
Einzig der Rückversand ist nicht bei jedem inkl.

Der Rückversand muss erstattet werden. Das ist gesetzlich geregelt.
Über die Erstattung der ursprünglichen Versandkosten gibt es nur ein BGH Urteil, kein Gesetz.
 
Bei so einem Vorsatz hoffe ich, dass du ein Gerät bekommst, dass schon andere zurückgegeben haben.
 
Bei so einem Vorsatz hoffe ich, dass du ein Gerät bekommst, dass schon andere zurückgegeben haben.

Warum das? Es ist ja nicht mein Vorsatz, ich will es lediglich testen. Du machst mit einem Auto doch auch ne Probefahrt, bevor du es kaufst.
Ausserdem, wenn es so geregelt ist, wieso soll ich davon nicht Gebrauch machen?
 
Achtung!
Alle Geräte von Apple müssen mit einer Apple-ID registriert werden, bevor sie überhaupt nutzbar sind!
Ab dem Zeitpunkt dieser Registrierung beginnt bei Apple die Garantiezeit zu laufen.

Damit ist eine Rücknahme sehr selten, da der Verkäufer nicht mehr die volle Garantie anbieten kann.
Ein "De-Registrieren" ist nicht möglich!
 
n auto nimmst du aber nicht mit nach hause und fährst erstmal damit in den urlaub, um zu testen, wie es sich so auf dauer schlägt.
videos schauen, surfen und mails checken kann man ja auch im geshcäft, oder nicht?

und das fernabsatzgesetzt gibt es um dinge "wie im laden" benutzen zu können.
 
Johannesbenno schrieb:
Warum das? Es ist ja nicht mein Vorsatz, ich will es lediglich testen. Du machst mit einem Auto doch auch ne Probefahrt, bevor du es kaufst.
Ausserdem, wenn es so geregelt ist, wieso soll ich davon nicht Gebrauch machen?

Ich habe noch nie gehört, dass jemand ein Auto kauft und dann zurückgibt, ohne irgendwas zu zahlen.

Kauf doch bitte Sachen, die du behalten möchtest.

Wenn du nicht sicher bist: irgendwo leihen und testen oder bei Saturn ausgiebeig testen.

So ist es kein Wunder, dass Produkte immer teurer werden.
 
h00bi schrieb:
Wenn du das iPad pfleglich behandelst und nicht alles auseinander rupfst, sollte eine Rückgabe kein Problem sein, auch bei Saturn / MM nicht.



Der Rückversand muss erstattet werden. Das ist gesetzlich geregelt.
Über die Erstattung der ursprünglichen Versandkosten gibt es nur ein BGH Urteil, kein Gesetz.
Bei MM wäre ich mir nicht so sicher :) Die Frau hat einen Aufstand gemacht für ein nach 2 Stunden zurückgebrachtes Gerät was nicht einmal geöffnet wurde. Das Resultat unserer Diskussion war das der Teamchef gekommen ist und alles geklärt hat und ich letztendlich trotzdem nur ein Geschenkgutschein bekommen habe^^ Bei den Läden ist das immer wieder so eine sache...
 
Johannesbenno schrieb:
Ausserdem, wenn es so geregelt ist, wieso soll ich davon nicht Gebrauch machen?
Es ist eigentlich so geregelt, um Artikel zu testen, die du online bestellst, da es keine andere Möglichkeit gibt, sie sich live anzusehen.
Das hast du aber schon bei Saturn gemacht, deswegen hast du dieses Recht theoretisch schon verbraucht. Theoretisch.
 
Opel hat in Österreich gerade eine Aktion, wo du das Auto zurückgeben kannst. Natürlich ziehen die dir aber was vom Preis ab, abhängig von den gefahrenen Kilometern.

Wie gesagt, du sagst ja bereits du hast das Gerät im Geschäft getestet. Damit hast du vorsätzlich vor das Gerät entgegen der Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes zurückzusenden ;)
Natürlich kann dir das niemand nachweisen, trotudem finde ich es schade das Leute allgemein heutzutage nicht mehr genug Anstand haben solche Sachen einfach nicht zu machen. Vorallem weil es sich anhört nach "ich kaufe es mal und wenn ich in 12 Tagen draufkomme dass ein Tablet doch keinen Sinn macht schick ich es halt retour".
Ich wünsche diesen Leuten auch immer nur gebrauchte Sachen zu bekommen, speziell wenn sie im Laden einkaufen da dort keine Rückgabe möglich ist.
 
Temporer hat schon recht...

Entweder riskierst du es, verkaufst es bei Nichtgefallen bei eBay oder du testest es intensiver im Saturn...
 
Johannesbenno schrieb:
Warum das? Es ist ja nicht mein Vorsatz, ich will es lediglich testen. Du machst mit einem Auto doch auch ne Probefahrt, bevor du es kaufst.
Ausserdem, wenn es so geregelt ist, wieso soll ich davon nicht Gebrauch machen?

Die Regelung ist eben nicht dazu da, dass du das Gerät ausgiebig testen kannst,
sondern soll ermöglichen, es so wie im Laden anzuschauen ....
 
Johannesbenno schrieb:
Deswegen würde ich es entweder bei Amazon oder Apple bestellen. Wenn ich es dann Zuhause mit meinem Konto registriere, teste und aus irgendwelchen Gründen doch nicht mehr haben möchte, kann ich es dann einfach wieder "De"registrieren und zurückschicken und den vollen Preis zurückbekommen?




... ich finde, das klingt reichlich nach "schmarotzen" , im Sinne von "kostenlose" Leihe erschleichen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Rollensatz schrieb:
In der Regel solltest du dein Geld wieder zurückerhalten. Allerdings gibt es dafür keine wirkliche Regel.


Ich habe mir jetzt mal beispielhaft den aus meiner Sicht unzutreffendsten Beitrag aus dem ganzen Müll, der bislang gepostet wurde, herausgesucht.

Natürlich gibt es Regeln zum Widerruf und ebenso zu seinen Folgen, siehe §§ 312b ff., 355 ff. BGB.

Wenn ein Fernabsatzvertrag vorliegt und keiner der Ausschlussgründe, dann hat der Käufer ein Widerrufsrecht, auf seine Motivation kommt es nicht an, insoweit sind also die Empörungen rechtlich nicht haltbar und i.Ü. tragen sie zur Beantwortung der Frage nichts bei.

Die Frage des Wertersatzes für eine über die normale Prüfung hinausgehende Nutzung ist immer eine Einzelfallentscheidung, dürfte aber bei einer lediglich testweisen Nutzung negativ zu beantworten sein, siehe auch die Wasserbettentscheidung des BGH.
 
Zuletzt bearbeitet:
nur musste beim wasserbett keine apple-id angelegt werden mit allem drum und dran. du kannst nen bett nicht mit nem tablet vergleichen.
 
Doch kann ich, siehst du doch.
Und im Gegensatz zu Dir verfüge ich auch über das nötige Fachwissen, um diesen Vergleich anzustellen.
 
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