Ist ein Foto genauso gut wie ein Scan (rechtlich)?

DoS007

Lieutenant
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Es geht darum, von Bescheinigungen digitale Kopien anzufertigen, sodass, wenn das Original nicht mehr nutzbar ist (nicht mehr auffindbar oder zerstört) man immer noch zumindest eine digitale Kopie hat. Herkömmlicherweise kenne ich das von Scannern, mit denen man Verträge, Sendebestätigungen,und vieles andere mehr so digital sichern kann (sodass man dies später auch bei Abhandenkommen des Originals nachweisbar ist). Allerdings ist der Scanner teilweise umständlich und ein Foto mit dem Handy geht zumindest für mich deutlich schneller.

Daher die Frage: Ist ein Foto (ggf. mit Licht/Blitz geschossen, und einer halbwegs guten Handykamera, a la Note 8 oder so) genauso gut wie ein Scan?

(Ich vermute es kommt einfach nur auf die Qualität an? Gibt es irgendwo einen Orientierungswert, z.B. dass man alle Inhalte klar erkennen kann und die Kurven einer Unterschrift gut nachvollziehbar sein müssen?)

Ich habe bereits kurz gegoogelt, aber bin nicht so richtig auf ein Ergebnis gekommen, vllt waren die Suchwörter auch nicht gut genug
 
Da der normale Scan auch nur ein Behelf ist: Ja.

Es gibt Dokumente, die man im Original aufheben muss/sollte.
 
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Mir haben meine mit dem iPhone gescannte Dokumente letztes Jahr im Holland Urlaub den Hintern gerettet. Ja ich habe in der iCloud PDFs liegen mit meinem gescannten Personalausweis, Führerschein und Reisepass.

Mein Portmonee wurde mir geklaut/verloren und wir hatten die Ehre einer niederländischen Verkehrskontrolle.

Wer möchte darf gerne seinen Aluhut anziehen.
 
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@Idon @knoxxi Danke, euch beiden :). Dann steige ich erstmal auf die einfacher zu machenden Fotos für paar Dinge um.

Es scheint so zu sein, dass alles, was wirklich wichtig ist ohnehin unterschrieben oder mit Stempel ist, und da sollte man immer das Original haben, wenn bei Bedarf zusätzlich zum Foto/Scan dieses gesehen werden möchte.

Wäre noch interessant, ob man man Kopien jeder Art beglaubigen kann (also z.B. das BürgerBüro sieht das Original dann und bestätigt, dieses dann mit ihrer Unterschrift/Stempel auf der Kopie) und das dann den gleichen Nachweiswert, wie das Original hat?
 
Ja, sofern keine notarielle Beurkundung notwendig ist, sollte das gehen. Geht übrigens auch günstig/kostenlos bei Kirchen. :)
 
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Als kleiner Tipp: Es muss nicht immer eine notarielle Beurkundung sein.
In vielen Fällen helfen auch beglaubigte Kopien. Das kann z.B. auch ein Gerichtsvollzieher oder viele andere Beamte/Staatsdiener machen, wenn man da einen im Bekanntenkreis hat.
 
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