YesWeedCan schrieb:
In den ersten 6 Monaten geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Ware zum Kaufzeitpunkt defekt war, danach muss man als Käufer beweisen ob die Ware zum Kaufzeitpunkt einen Mangel hatte. Wie das gehen soll ohne teure Gutachten zu erstellen weiß ich allerdings nicht?
Sollte nach den 6 Monaten innerhalb der Gewährleistungszeit ein Mangel auftreten und der Händler die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche aber nicht akzeptieren möchte, sei es, weil er ein Eigenverschulden vermutet oder einfach nur meint er sei im Recht, dann kümmern sich im schlimmsten Fall die Anwälte und Gerichte darum.
Aber kaum ein Händler wird nach den 6 Monaten ernsthafte Probleme machen, da dies mit Kosten und Zeit verbunden ist. Auch will man ja zufriedene Kunden haben, halten und neue gewinnen.
Ich habe noch keinen einzigen Händler erlebt, der auf die Beweislastumkehr pocht und bei uns werden im Jahr Waren für mehrere 10.000 EUR bestellt. Und das nicht nur im EDV-Bereich.
Und wegen der Garantie, sind wir mal ehrlich! Wir alle haben schon etwas verkauft, wen hat es interessiert, ob Ansprüche übertragen werden können? Mich nicht, wer kauft, der trägt das Risiko, so ist das eben.
Sicher, man kann sich streiten, ob eine Übertragung der Garantie rechtlich eingeräumt werden sollte.
Aber der Hersteller entscheidet eben, er macht die Spielregeln, ich muss sie aber nicht akzeptieren.
Denn ich lese die Garantiebedingungen, dann entscheide ich. Und wenn ich z.B. lese, dass die Garantie schon ab dem Herstellungsdatum läuft, dann ist dieser Hersteller eben raus.
Zugegeben, es ist natürlich ärgerlich, wenn der auserkorene Lieblingshersteller "miese" Bedingungen hat.
Aber dann sollte man sich eben überlegen, ob andere Mütter nicht auch schöne Töchter haben.
Und wenn die erste Mutter ihre Tochter immer schlechter an den Mann bringt, dann muss sie am Image der Tochter arbeiten. Wobei ich aber auch davon ausgehe, dass dabei die fehlende Übertragung einer Garantieleistung nicht am Image kratzt, es juckt so gut wie keinen. Siehe oben,
"wer kauft, der trägt das Risiko...".
Fazit: Wie schon erwähnt, AGB lesen, überlegen, entscheiden. Es erspart einem so manche Enttäuschung.