Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden. Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Ist es möglich Östereicher irgendwo wegen Filesharing zu melden?
Habe in nem Stream jemanden gesehen der ordentlich illegales Zeug auf seinem PC hatte und ich würde ihn liebend gerne irgendwo anzeigen. Ist dies ohne weiteres möglich bzw an wen muss ich mich wenden?
Sah sehr danach aus
Hab vorhin beim Nachbarn ins Fenster geschaut, da standen viele Schachteln, nen Tv und ein Musik Regal. Vermute der hat das alles geklaut wo kann ich ihn anzeigen?
Nein nicht mich, aber die Film und Spieleindustrie. Sowas sollte ja wohl immer noch moralisch fraglich sein oder nicht?
Bitte nur ernst gemeinte Antworten, keine Diskussion, ich habe eine normale Frage gestellt.
Was hast du denn alles vom vermuteten "Täter"?
Name und Anschrift oder nur ein paar Bilder aus einem Stream?
Alles sind bisher nur Vermutungen. Wenn du etwas handfesteres hast, kannst du dich wie üblich bei einer Anzeige an die Polizei wenden. Sollte die angezeigte Person in AUT wohnhaft sein, werden sich die deutschen Behörden ggfs. mit den Kollegen in Österreich in Verbindung setzen.
Ich vermute aber, dass das im Sande verlaufen oder gar nicht erst ein Verfahren wird.
Und? Das "herunterladen" ist weiterhin Rechtlich eine Grauzone und erfahrungsgemäß sind in Österreich die Gesetze recht locker. Erst als Uploader wird’s Problematischer und dazu benötigst du dementsprechend Beweise. Auf die Schnelle fällt mir auch kein Fall ein bei dem jemanden aufgrund ein paar gedownloadeter Filme einen Strafanzeige erhalten hat. Die meisten bekannten und erwähnten Fälle sind Torrent Strafanzeigen, welche durch den Upload zustanden gekommen sind.
Daher sehe ich es genauso: Die Anzeige wird im Sande verlaufen und ein Verfahren wird wohl nicht zustande kommen.
Solltest du hier einen internationel Warezserver verpetzten wollen, sieht’s etwas anders aus
Nicht nach deutschem Recht, da ist es eindeutig verboten (Stichwort offensichtlich rechtswidrig erstellte Kopie). Vermutlich sieht es in AT ähnlich aus.
Dazu kommt wie hier schon gesagt, es gibt keinen Beweis, dass er sich die Sachen Illegal beschafft hat. Solange die Schuld nicht bewiesen ist ist er unschuldig. Das ganze baut hier wie mein Beispiel oben übertrieben darstellte lediglich auf Vermutungen auf.
Solange es sich dabei nicht um KiPo handelt sehe ich da auch keinen weiteren Handlungsbedarf. Sollte man so etwas entdecken sollte man handeln, hier hingegen ... Lapalie wenn überhaupt.
ts, du hast ja probleme..... ist ja gut gemeint das du den urheberrechteinhabern helfen möchtest aber das geht in meinen augen in bissel zu weit. es gibt leute die haben 100er CD's, filme usw. zu hause weil die sowas sammeln. es gibt auch welche die haben eines: richtig viel geld! soll auch ab und an vorkommen und wenn der sprössling von papa "ordentlich" taschengeld bekommt entsteht für otto normalo durchschnittsmensch schnell der eindruck das das nur illegal sein kann.
irgendwie bildet sich grade so ein bild in meinem kopf.
miss krababbel, miss krababbel der hat da.... ^^
ich schreibe mir auch nicht jedes nummerschild vom auto auf wo ein sehr jungausehender fahrer am lenkgrad sitzt und melde das bei der polizei weil es "könnte" ja ein fahrer ohne führerschein sein. ich würde die kirch im dorf lassen.
wenns dann dumm läuft hast du eine anzeigen wegen Falsche verdächtigung am hals. du hast nur den verdacht / vermutung! die polizei winkt keinen porsche raus weil sie den "verdacht" hast das der irgendwo zu schnell gefahren ist....
musiksammlungen können sehr schnell mit einem großen freundeskreis wachsen wenn man eine "erlaubte" privatkopien davon erstellt
edit:
was war das den für ein "Stream" in dem du das gesehen hast?
@tochan01: eine Weitergabe von fremden Musikwerken, auch unentgeltlich, ist eine Verletzung des Urheberrechtes, "Privatkopien" dürfen eben nur für den eigenen Gebrauch sein.
@Inzersdorfer
Also Laut Bundesgerichtshof ist es schon erlaubt
"Ein Urteil des Bundesgerichtshofs wird dahingehend ausgelegt, dass bis zu sieben Kopien für den engen privaten Kreis erlaubt sind." http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie#Deutschland
Für Deutschland hast du recht, auch wenn das Urteil aus 1978 nicht als Rechtsgrundsatz dient,
sondern als Richtschnur. Weder das enge private Umfeld noch die Anzahl der Kopien sind hier
endgültig festgelegt worden.