Mal eine andere Frage:
Habe letzte Woche bei Hardwareversand 2x die 280X bestellt, da ich AMD nochmal eine Chance geben wollte und zuvor immer viel von Blackscreens, nicht bootenden PCs, etc. gelesen habe und selbst schon einmal ein solches Problem hatte.
Die erste der beiden hat tatsächlich nicht in meinem PC gestartet, bei meinem Bruder hingegen schon - erneute Gegenprobe bei mir: geht nicht!
Die zweite lief dann tadellos und tut es nach wie vor (behalte ich auch).
Jetzt möchte ich die erste zurückschicken (alter Widderuf, da Kaufvertraf noch vor dem neuen Gesetz zustande kam). Auf der Seite von HWV steht jetzt eine Tabelle mit Wertminderung, etc. bei geöffneter Ware, betrifft das auch mich?!
Ich habe die erste Karte ja im Rahmen meiner Rechte inspiziert und auf Funktion überprüft, was ohne Auspacken nicht möglich wäre...muss ich nun also mit weniger Erstattung rechnen?
Bei MF, etc. gibt es so etwas nicht auf der Seite und dort hatte ich im Falle eines Widderufs nie Probleme.
Für Aufklärung wäre ich dankbar