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Habe eine 6+ Jahre alte iTunes karte gefunden. Der Code wurde noch nicht frei gerubbelt bzw eingelöst. Da ich aber weiß wie lange die schon im Schrank liegt will ich lieber Fragen wie lange die gültig sind bevor die Morgen mit verschenkt wird. Eigentlich dürften die Karten ja nur durch einlösen verfallen.
Wenn Sie einen Content Code einlösen möchten, prüfen Sie das Gültigkeitsdatum auf der Rückseite der Karte. Im Gegensatz zu iTunes- und Apple Music-Geschenkkarten sind Content Codes nur eine bestimmte Zeit lang gültig.
Wenn Sie weitere Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.
Werfen Sie Ihren Gutschein aber nicht gleich weg, wenn er abgelaufen ist.
Apple gilt in diesem Punkt als sehr kulant und reaktiviert Gutscheine auf Anfrage wieder.
???warum... Werfen Sie Ihren Gutschein aber nicht gleich weg, wenn er abgelaufen ist.
Apple gilt in diesem Punkt als sehr kulant und reaktiviert Gutscheine auf Anfrage wieder.
Ergänzung ()
Also nicht googeln können ist ja die eine Sache, aber dann auch noch die Tipps bzw. die Suche der anderen so Hart ignorieren eine andere @ Frohes Fest
Ernsthaft? Du freust dich ja total, dass da noch Hoffnung besteht! Warum nicht aktivieren und eben an eine AppleID binden? Je länger du wartest, desto niedriger ist die Wahrscheinlichkeit, dass Apple das Guthaben wieder aktiviert.
Es gibt in Deutschland dazu eine grundsätzliche Regelung.
Wurde Geld für einen Gutschein gezahlt, kann er nie verfallen.
Lediglich kostenlose Gutscheine haben ein Verfallsdatum.
Ob Apple sich daran hält ist wiederum eine andere Sache
Naja, also soweit ich weiß dürfen Gutscheine zwar nicht verfallen, aber "verjähren". Siehe dazu vielleicht auch diesen Artikel hier: klick
Gilt ein Gutschein ohne Verfallsdatum ewig?
Nein. Löst man den Gutschein nicht ein, so tritt in der Regel nach drei Jahren eine Verjährung ein. Beruft sich der Aussteller auf die Verjährung, geht der Konsument leer aus!
Ein Gutschein ist grundsätzlich drei Jahre gültig. Denn jeder allgemeine zivilrechtliche Anspruch verjährt in drei Jahren. Mit dem einem Gutschein zugrunde liegenden Anspruch (aus Kaufvertrag, Dienstvertrag, etc.) ist dies nicht anders. Gerechnet werden die drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde (§§ 195, 199 BGB).
Erst einmal testen, wenn es nicht geht an den Apple Support wenden. Bei mir hats schonmal geklappt Allerdings macht sich das natürlich nicht so gut als Weihnachtsgeschenk^^