Hallo zusammen,
das Thema ist etwas kompliziert. Ich bin Sozialarbeiter und seit Anfang des Jahres nach S14 (vorher S12) eingruppiert. TVÖD SuE (Sozial und Erziehungsdienst) beinhaltet 18 Entgeltgruppen und ist im TVÖD VKA integriert, der wiederum eigentlich nur 15 Entgeltgruppen kennt. Daher wurden nach §15 TVÖD VKA die 18 Entgeltgruppen des TVÖD SuE wie folgt zugeordnet.
Entgeltgruppe SuE Entgeltgruppe VKA
S 2 2
S 3 4
S 4 5
S 5 6
S 6 bis S 8b 8
S 9 bis S 11a 9a
S 11b bis S 13 9b
S 14 9c
S 15 und S 16 10
S 17 11
S 18 12
Wie man sieht kann man in meinem Berufsfeld nicht in die Entgeltgruppe 15 TVÖD VKA gelangen.
Nun geht es um die Jahressonderzahlung. Ich muss dazu sagen, dass wir bei uns eine neue Personalerin haben.
Laut TVÖD VKA § 20 ist die Jahressonderzahlung wie folgt geregelt:
(1) Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch
auf eine Jahressonderzahlung.
(2) Die Jahressonderzahlung beträgt
in den Entgeltgruppen 1 bis 8 bis einschließlich Kalenderjahr
2021
79,51 Prozent
ab dem Kalenderjahr 2022 84,51 Prozent
in den Entgeltgruppen 9a bis 12 70,28 Prozent
in den Entgeltgruppen 13 bis 15 51,78 Prozent
Unsere Personalabteilung (die nur aus einer Person besteht) beharrt nun darauf dass mir nur 51,78% statt 70,28% zustehen. Aber aus §15 geht eindeutig hervor dass S14 der Entgeltgruppe 9c entspricht. Zumal es für S16-S18 gar keine Regelung gäbe falls man dies so auslegen würde wie unsere neue Personalerin.
Nach Haufe sieht das ganze wie folgt aus:
https://www.haufe.de/oeffentlicher-...-tvoed-vtvoed-b_idesk_PI13994_HI11290602.html
Hat da jemand Erfahrungen damit oder kann das (unverbindlich) einschätzen? Wenn das so ist, es tatsächlich nur 51,78% sind dann ist das so, aber dann relativiert sich dann die neue Eingruppierung von S12 in S14 doch recht deutlich. Denn so viel Unterschied im normalen Bruttogehalt habe ich nicht und 20% weniger Jahressonderzahlung/Weihnachtsgeld macht dann schon fast 700€ netto bei mir aus.
das Thema ist etwas kompliziert. Ich bin Sozialarbeiter und seit Anfang des Jahres nach S14 (vorher S12) eingruppiert. TVÖD SuE (Sozial und Erziehungsdienst) beinhaltet 18 Entgeltgruppen und ist im TVÖD VKA integriert, der wiederum eigentlich nur 15 Entgeltgruppen kennt. Daher wurden nach §15 TVÖD VKA die 18 Entgeltgruppen des TVÖD SuE wie folgt zugeordnet.
Entgeltgruppe SuE Entgeltgruppe VKA
S 2 2
S 3 4
S 4 5
S 5 6
S 6 bis S 8b 8
S 9 bis S 11a 9a
S 11b bis S 13 9b
S 14 9c
S 15 und S 16 10
S 17 11
S 18 12
Wie man sieht kann man in meinem Berufsfeld nicht in die Entgeltgruppe 15 TVÖD VKA gelangen.
Nun geht es um die Jahressonderzahlung. Ich muss dazu sagen, dass wir bei uns eine neue Personalerin haben.
Laut TVÖD VKA § 20 ist die Jahressonderzahlung wie folgt geregelt:
(1) Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch
auf eine Jahressonderzahlung.
(2) Die Jahressonderzahlung beträgt
in den Entgeltgruppen 1 bis 8 bis einschließlich Kalenderjahr
2021
79,51 Prozent
ab dem Kalenderjahr 2022 84,51 Prozent
in den Entgeltgruppen 9a bis 12 70,28 Prozent
in den Entgeltgruppen 13 bis 15 51,78 Prozent
Unsere Personalabteilung (die nur aus einer Person besteht) beharrt nun darauf dass mir nur 51,78% statt 70,28% zustehen. Aber aus §15 geht eindeutig hervor dass S14 der Entgeltgruppe 9c entspricht. Zumal es für S16-S18 gar keine Regelung gäbe falls man dies so auslegen würde wie unsere neue Personalerin.
Nach Haufe sieht das ganze wie folgt aus:
Die S-Entgeltgruppen | entsprechen der Entgeltgruppe | Seit dem Jahr 2018 | Seit dem Jahr 2022 |
S 2 | 2 | 79,51 % | 84,51 % |
S 3 | 4 | 79,51 % | 84,51 % |
S 4 | 5 | 79,51 % | 84,51 % |
S 5 | 6 | 79,51 % | 84,51 % |
S 6 bis S 8b, S 9 | 8 | 79,51 % | 84,51 % |
S 10 bis S 14 | 9 | 70,28 % | |
S 15 bis S 16 | 10 | 70,28 % | |
S 17 | 11 | 70,28 % | |
S 18 | 12 | 70,28 % |
https://www.haufe.de/oeffentlicher-...-tvoed-vtvoed-b_idesk_PI13994_HI11290602.html
Hat da jemand Erfahrungen damit oder kann das (unverbindlich) einschätzen? Wenn das so ist, es tatsächlich nur 51,78% sind dann ist das so, aber dann relativiert sich dann die neue Eingruppierung von S12 in S14 doch recht deutlich. Denn so viel Unterschied im normalen Bruttogehalt habe ich nicht und 20% weniger Jahressonderzahlung/Weihnachtsgeld macht dann schon fast 700€ netto bei mir aus.