Japantag Düsseldorf Photographieren und Filmen

Xidus

Lieutenant
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Jan. 2011
Beiträge
739
Hallo Liebe CB Community,
am Samstag ist in Düsseldorf der Japantag.
Ich würde dort gerne Bilder und vielleicht auch Videos machen.

Jetzt ist meine Frage darf ich auch die Videos z.B. bei YT hochladen?

Da es ja eine Veranstaltung ist und sich die Cosplayer ja auch freiwillig Filmen lassen und dafür ja sogar Posieren.

Liebe Grüße
Xidus
 
Frag die Veranstalter. nicht uns. die können es dir sogar schriftlich erlauben. http://www.japantag-duesseldorf-nrw.de/presse/

zu 99% ist: in öffentlichen Raum ist es erlaubt, wenn du jemand spezielles ablichten willst, frag ihn. bei solchen Veranstaltungen ist es auch unproblematisch sowas bei youtube zu stellen, solange die moralische grundrechte nicht verletzt werden. (datenschutz, gesichter unkenntlich machen, usw.)

PS:
warum muss man bei jeder veranstaltung irgendwas in youtube stellen? geniesse doch den moment
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn es nicht um den Fokus auf einzelne Personen geht darfst du es grundsätzlich bei einer derartigen Veranstaltung im öffentlichen Raum, wie chrigu sagt.
Alles, was Porträtcharakter hat/wo der Fokus auf einzelnen Personen liegt muss erfragt werden. Theoretisch.
 
Das fotografieren oder filmen einer Gruppe auf einem öffentlichen Gelände ist soweit unbedenklich. Wird aber eine Person fokussiert oder gar eine einzelne Person fotografiert oder gefilmt, müsste diese einer Veröffentlichung zustimmen, da ihre Persönlichkeitsrechte betroffen sind. Der Veranstalter hat mir gerade am Telefon bestätigt, dass er sich die Veröffentlichung in sozialen Medien von der Person schriftlich bestätigen lässt.

Organisation und Auskünfte

Geschäftsstelle Japan-Tag Düsseldorf/NRW
Düsseldorf Tourismus GmbH
Telefon: 0211/17202-2274

Gerade gefunden:
Recht am eigenen Bild (Deutschland) > Veranstaltungen
Ausnahmen gibt es bei Veranstaltungen (Demonstrationen, Mitgliederversammlungen, Kulturveranstaltungen usw.). Hier müssen Teilnehmer damit rechnen, auch fotografiert zu werden. Hier geht es um das Geschehen und nicht um die Person an sich.
Wird so auch im Internet bestätigt.
http://www.fotorecht-aktuell.de/das-recht-am-eigenem-bild/ schrieb:
Ausnahmen gelten für Veranstaltungen, bei denen üblicherweise fotografiert wird, wie zum Beispiel Sportveranstaltungen, Pressekonferenzen oder auch öffentliche Auftritte. Hier muss die fotografierte Person typischerweise damit rechnen, fotografiert zu werden und willigt durch ihre Teilnahme stillschweigend darin ein (dazu unter 3c gleich noch mehr).
 
Zuletzt bearbeitet: (Ergänzung)
Nee, am Japantag wirste da keine Probleme in d´dorf haben. Kommen doch alle in Ihren Cosplays um sich zu präsentieren.
Werd selbst auch wieder da sein, essen und Leute sind immer zu genial :jumpin:
 
Danke schon mal für die Antworten.

Als Hobbyfotograf würde ich halt gerne ,dass sich auch andere die vielleicht nicht dort hin konnten, trotzdem an den schönen Momenten erfreuen können teilen.
Bis jetzt habe ich nur Tier und Landschafts-Photografie gemacht daher wollte ich vorher noch mal auf Nummer sicher gehen.
Ich hab schon angefragt aber leider bis jetzt keine Antwort bekommen.

Das heißt aber an sich darf ich wenn viele Menschen drauf sind oder eine Bühne da ist einfach so Filmen/Fotos machen.
Wenn ich eine Person so Photographieren möchte muss ich sie fragen reicht da ein darf ich ein Photo machen oder muss ich expliziert fragen darf ich das veröffentlichen (steht an sich ja da auch noch nicht fest) und brauch eine unterschrift?

Will wahrscheinlich eh nur ein zwei Ausschnitte zusammen schneiden vllt. noch mit 1-2 Bildern.
 
Wenn du als Privatmann ohne Gewinnabsicht sowas machst und hochlädst, reicht eine mündliche Zustimmung normalerweise aus, selbst wenn sich im Nachhinein jemand beschwert. (solang du es dann offline nimmst) Es gibt in dem Fall einfach keinen echten Streitwert, den man vor Gericht einklagen könnte.
 
Die relevanten Paragrafen sind die Paragrafen 22 und 23 des KunstUrhG
22
23

Fotografieren darfst du wie du lustig bist. Veröffentlichen darfst du nur, wenn die abgebildeten Personen der Veröffentlichung explizit zugestimmt haben oder die Personen nur "Beiwerk" sind. Eine mündliche Zustimmung ist auch eine Zustimmung.


Edit: Wenn du verkleidete Personen fotografieren willst frag sie ob sie mit dem Foto einverstanden sind. Wenn sie ja sagen würde ich mir da keine weiteren Gedanken zu machen. Sollte sich im nachhinein irgendjemand bei dir melden weil er das doch nicht möchte dann nimmst du das Bild wieder offline.
 
Bei Personen von öffentlichen Interesse ist Berichterstattung ohne Einverständnis erlaubt, solange man nicht in die Privatsphäre reingeht. Draußen darfst du Frau Merkel immer fotografieren. Bei ihr im Garten nicht.
 
Also...das ist insgesamt ein gewaltiges Streitfeld. Fotografieren ist selten ein Problem, Veröffentlichen ist da was anderes. Und "Veröffentlichen" ist auch ein "nur mal zeigen" bei Facebook mit Freundefilter. Von daher ist das Thema eher heikel.

Wenn man sich hinstellt und tatsächlich "Fotoshooting-Like" fotografieren will, dann sollte man zumindest auf Nachfrage das entsprechende Kärtchen dabei haben. Und ich halte es so, dass man mit den Leuten ja durchaus auch kommunizieren kann, fragen ob das Okay ist oder eben nicht. Ich war unlängst Fotograf für einen Stand auf einem anderen Japan-Fest; Es ist durchaus wichtig zu kommunizieren und sich das entsprechende Einverständnis zu holen. Aus meiner Sicht und der von unserem Stand da. Ich beobachte, wie hunderte Leute hier keine Skrupel haben, Fotos in Massen zu schießen und dann auch irgendwohin online hochzuladen ohne die Betroffenen um Erlaubnis zu fragen oder überhaupt irgendwie darauf hinzuweisen.
 
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