@ayngush
Schreib dann doch einfach noch einen erklärenden Satz dazu, anstatt einfach einen Link zu
leaflet als Lösung zu hinterlassen. Es geht dann nicht jeder automatisch davon aus, dass damit die Nutzung von openstreetmap und dabei noch explizit nur der deutsche Ableger gemeint ist...
Und ja, es war zu allgemein geschrieben, dass man immer eine Einwilligung braucht ( dafür sind ja die Erlaubnistatbestände in Art.6 DSGVO formuliert), ich hatte den Post aber auch nur auf den konkreten Fall bezogen:
@Wolly300 hat das
Akzeptieren einer Datenschutzerklärung vor dem Laden der Karte als
Vorgabe seines Datenschutzbeauftragten genannt. Es wurde also explizit nach einer Lösung für eine Einwilligung gefragt.
Dass du der Meinung bist, dass ein "berechtigtes Interesse" als Rechtsgrundlage ausreicht oder ob man überhaupt eine Karte braucht, das ist hier doch irrelevant.
Und auch dein Argument mit Drittländern ändert an der Implementierung in dem Sinne nichts, da man immer zuerst sicherstellen muss, dass eine rechtmäßige Verarbeitung von personenbezogenen Daten vorliegt (Stufe 1). Der Auslandsbezug in Sachen Drittländer wird erst in Stufe 2 relevant.
Außerdem kannst du auch gerne erwähnen, dass es gerade beim Thema USA und Google eine Besonderheit gibt (Stichwort EU-US Privacy Shield und Angemessenheit des Datenschutzniveaus).