E
Erdnussmus
Gast
Ich bin vor kurzem Betrugsopfer geworden und habe Anzeige erstattet. Ein Verdächtiger wurde festgestellt und es wird gegen ihn ermittelt. Normalerweise muss man den Schaden ja zivilrechtlich einklagen, unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens, was sich natürlich in vielen Fällen nicht lohnt, weil der Schaden geringer ist als der zeitliche und finanzielle Aufwand.
Ich habe jetzt erfahren, dass es sogenannte Adhäsionsverfahren gibt, bei denen der Geschädigte (also ich) seinen Anspruch noch im Strafverfahren geltend machen kann, ohne selber zivilrechtlich vorgehen zu müssen und dann festgehalten wird, dass der Verurteilte mir diesen Betrag schuldet.
Ich wollte mal ins Forum fragen, ob jemand von euch damit schon Erfahrung gemacht hat, vor allem mit dem konkreten Ablauf (wann muss ich den Antrag stellen, kommt die Staatsanwaltschaft mit der Frage auf mich zu oder muss ich mich explizit vorab melden, etc.).
Ich habe jetzt erfahren, dass es sogenannte Adhäsionsverfahren gibt, bei denen der Geschädigte (also ich) seinen Anspruch noch im Strafverfahren geltend machen kann, ohne selber zivilrechtlich vorgehen zu müssen und dann festgehalten wird, dass der Verurteilte mir diesen Betrag schuldet.
Ich wollte mal ins Forum fragen, ob jemand von euch damit schon Erfahrung gemacht hat, vor allem mit dem konkreten Ablauf (wann muss ich den Antrag stellen, kommt die Staatsanwaltschaft mit der Frage auf mich zu oder muss ich mich explizit vorab melden, etc.).