Jemand Erfahrung mit Adhäsionsverfahren? (Recht, Justiz)

E

Erdnussmus

Gast
Ich bin vor kurzem Betrugsopfer geworden und habe Anzeige erstattet. Ein Verdächtiger wurde festgestellt und es wird gegen ihn ermittelt. Normalerweise muss man den Schaden ja zivilrechtlich einklagen, unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens, was sich natürlich in vielen Fällen nicht lohnt, weil der Schaden geringer ist als der zeitliche und finanzielle Aufwand.

Ich habe jetzt erfahren, dass es sogenannte Adhäsionsverfahren gibt, bei denen der Geschädigte (also ich) seinen Anspruch noch im Strafverfahren geltend machen kann, ohne selber zivilrechtlich vorgehen zu müssen und dann festgehalten wird, dass der Verurteilte mir diesen Betrag schuldet.
Ich wollte mal ins Forum fragen, ob jemand von euch damit schon Erfahrung gemacht hat, vor allem mit dem konkreten Ablauf (wann muss ich den Antrag stellen, kommt die Staatsanwaltschaft mit der Frage auf mich zu oder muss ich mich explizit vorab melden, etc.).
 
https://de.wikipedia.org/wiki/Adhäsionsverfahren

Ordentliches Gericht = Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht/Kammergericht.

Für eine detailliertere Bewertung müsste man den Sachverhalt kennen. Eine Rechtsberatung im Einzelfall ist aber hier auch nicht erlaubt.

Grundsätzlich steht meines Erachtens in obigem Wikipedia-Artikel alles Wissenswerte drin. So ein Antrag scheint ja auch erstmal nichts zu kosten.....
 
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Ich hatte auch schon Strafakten in der Hand, woraus ersichtlich war, dass ein Geschädigter bereits bei der Anzeige der Straftat ein Formular bekam, mit dem er die Feststellung seines Anspruchs im Adhäsionsverfahren begehrt. Da es sich bei dem Geschädigten aber um einen beim Einsatz verletzten Polizeibeamten handelte, wird das nur ein netter Service seiner Dienststelle gewesen sein ;)

Was davon bleibt, ist für dich vllt die Erkenntnis: das ist eine minimale Formsache. Wenn du dich weiter nicht vertiefen möchtest, solltest du als erstes dein Glück bei der Rechtsantragsstelle des Gerichts versuchen; die ist für exakt solche Dinge da.

Auf eine Nachfrage würde ich nicht warten und vor allem auch nicht rechnen - für den Staatsanwalt ist das vollkommen uninteressant und für den Richter zusätzliche Arbeit.

Wenn du unbedingt hier noch Details erfahren möchtest, hak einfach nach, ich schaue dann sehr gern auch in "guten" Quellen nach. Nur eben aus dem Kopf weiß ich dazu nicht mehr, da ich damit in aller Regel nicht viel zu tun habe.
 
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Idon schrieb:
Grundsätzlich steht meines Erachtens in obigem Wikipedia-Artikel alles Wissenswerte drin. So ein Antrag scheint ja auch erstmal nichts zu kosten.....

Der Wikipedia-Artikel und die theoretische Ableitung ist mir natürlich bekannt, deswegen habe ich ja nach persönlichen Erfahrungen gefragt.

Ein Problem ist zum Beispiel, dass die Sache momentan bei der Staatsanwaltschaft liegt, von einem Gericht weiß ich noch gar nichts. Eine schriftliche Auskunft zum Stand des Ermittlungsverfahrens (Einzeiler) brauchte über zwei Monate. Am Telefon war man sehr unhöflich zu mir und drohte mir mit irgendwelchen Paragraphen, gegen die ich verstoßen könnte, obwohl ich nur eine allgemeine Auskunft wollte und lediglich gesagt habe, dass bei ihnen ein Ermittlungsverfahren geführt wird, bei dem ich Geschädigter bin. Meine Sorge ist zum Beispiel, dass ein Strafbefehl erlassen wird, ohne mich zwischendrin zu informieren und ich so keine Ansprüche mehr geltend machen kann (de facto, weil Verlustgeschäft).

Ich werde mich dann wohl demnächst noch mal mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung setzen und dort erkundigen.
 
Gibts nur in der Theorie. Praktisch haben die Richter keinen Bock drauf. Die dürfen das abweisen, wenn sich das Verfahren dadurch in die Länge zieht. Steht aber auch richtig im wiki Artikel.
 
Warum Verlustgeschäft? Wenn von dem Schädiger grundsätzlich etwas zu holen ist, dann hat er natürlich auch für etwaige Anwalts- und Prozesskosten deinerseits aufzukommen. Wenn er nichts hat, dann hilft dir auch das Adhäsionsverfahren nicht wirklich weiter.
 
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Kann Erdnussmus einen aktuellen Sachstand in seiner Angelegenheit geben, Std. heute? Ich bin ebenfalls in gleicher Lage wie er , wobei ich einen Strafantrag wegen Eingehungsbetrug
bei der zuständigen Staatsanwalt gestellt habe. Die Beweislage ist aus meiner Sicht als Geschädigter lückenlos. Der Schaden besteht in der Nichterfüllung einer Werkslieferung und der Weigerung des Schädigers auf Rückzahlung einer geleisteten Anzahlung.
 
Und ist auch "lückenlos", dass der Schädiger von Anfang an die Absicht hatte, nicht zu liefern?
 
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@Eiggam1943

Hallo und herzlich willkommen im Forum!

Als Neuling hast Du das sicher nicht bemerkt:
Der TE (Erdnussmus) ist nicht mehr bei CB! Er wird als "Gast" geführt.

Von ihm ist keine Antwort mehr zu erwarten.
 
Unzweifelhaft : JA !
Unter der Berücksichtigung des tatsächlichen Verhaltens des Beschuldigten hat er meine Anzahlung vereinnahmt und nicht - wie schriftlich von ihm erklärt - für den notwendigen Materialeinkauf verwendet.
Er hat im Laufe von sechs Monaten alle möglichen Ausreden benutzt, dass er noch nicht liefern könne
und kann keine seine telefonischen Ausreden mit tatsächlicher Absicht , die bestellte Werkslieferung
auszuführen, beweisen. Alle Ausreden waren von Anfang an eine Lüge, was zu beweisen ist.
Dieses "Geschäftsmodell" hat bereits zahlreiche Geschädigte , aber es hat wohl niemand die strafrechtliche
Verfolgung primär im Auge gehabt, sondern vielmehr immer nur den zivilrechtlichen Verlust.
 
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