Jemanden verklagen: Wie finde ich die Adresse heraus?

MLG

Cadet 3rd Year
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Hallo Leute,

ich habe ein "kleines" Problem eine Adresse herauszufinden, damit mein Anwalt einen Klagebrief verschicken kann.

Aber erstmal zur Vorgeschichte:
Im Sommer war ich im Sprachurlaub und habe einen dort kennengelernten Bekannten Geld geliehen. Nun ist er jedoch nicht bereit es mir wieder zurückzuzahlen. Ich habe jedoch nur folgende Informationen von ihm: Name, Email, Handynummer und weiß, dass er aus Bremen kommt.
Hier in Deutschland habe ich mich an einem Anwalt gewendet und wollte mein Geld einklagen, jedoch benötigt er die Adresse. Ich bin zur Polizei, jedoch dürfen die ohne eine Straftat bzw. Betrug keine Informationen weitergeben.
Auch die Sprachschule darf die Daten nicht weitergeben.

Jetzt meine Frage: Habt ihr noch Vorschläge, wie ich an die Adresse kommen würde?
 
Ein Anwalt kann niemanden verklagen. Merkwürdige Rechtsauffassung, die Du da vertrittst.

Und genau dafür ist Dein Anwalt da. Die Adresse ermitteln. Das ist seine Aufgabe.
 
Hast du auch einen Beweis das du das Geld an die Person verliehen hast? Sofern nicht, kannst du mir auch gerne das Geld schenken, da das Ergebnis das selbe wäre. Sofern derjenige es nicht zugibt.

Im übrigen ist ein Anwalt genau dafür da (dein Anliegen). Wenn der schon so anfängt, dann würde ich mir mal das mit diesem Anwalt überlegen.
 
wenn du ihm 5000€ hinblätterst macht er alles für dich, aber so keine chance, fragt sich wie hoch der betrag ist und ob es sich lohnt 5k hinzublättern, das hab ich auch schon erlebt, die sind sich alle zu fein dafür. ne gewisse schicht von Anwälten sind einfach nur zu dumm um zu arbeiten. Was soll der anwalt machen? auf seine kosten recherchieren? geld geld geld nur so lange füttern bist das du dein geld bekommst und am ende zahlst du drauf.

@MLG frag mal bei einer detektei nach, was die machen könnten bzw. was es kostet und ob es sich "lohnt"
 
Zuletzt bearbeitet:
Dass "Dein" Anwalt Dir hier nicht weiterhilft spricht nicht dafür, dass er von der Ernsthaftigkeit Deines Anliegens überzeugt ist. Bist Du denn Rechtsschutzversichert? Ansonsten musst Du mit ihm mal über die anfallenden Gebühren reden. Seine Motivation hängt berechtigterweise auch davon ab, ob er Aussicht hat, dafür von Dir bezahlt zu werden.

Für Dein Anliegen brauchst Du aber nicht zwingend einen Anwalt. Du kannst bei der Stadt, in der Du den Schuldner vermutest eine Melderegisterauskunft stellen. In Bremen ist das nach überschlägiger Recherche § 32 Meldegesetz Bremen. Wenn Du dann die Adresse hast, kannst Du Deine Forderung mittels Mahnbescheid geltend machen. Google das mal, und mach Dich schlau, ob das für Dich in Frage kommt.
 
Hallo !

Hast Du etwas Schriftliches über die verliehe Summe, quasi einen "Vertrag" ? Mit Rückzahlungsmodalitäten etc. ?
Nein ? Dann vergiß alle weiteren Bemühungen und buche es unter Verlust.
Ja ? Dann gehe einfach Deinen eigenen Äußerung (...Ich bin zur Polizei, jedoch dürfen die ohne eine Straftat bzw. Betrug keine Informationen weitergeben. ) nach und schon wird es seinen Weg gehen.

Du willst es nur rein zivilrechtlichen klären ? Dann schliesse ich mich den Vorrednern an.
 
Verdacht des Betrugs.
Wird zwar an den Ausführungen im StGB scheitern (ist mir schon klar), aber die Personalien des "mutmaßlichen" Täters werden trotzdem erst einmal ermittelt.
Anzeige muss aufgenommen werden, Einstellen darf nur die StA und/oder Richter. Sollte sich der Beamte auf der Wache als nicht zuständig erklären, Anzeige online erstatten, gibt es inzwischen bei jeder mittelgroßen Stadt/Internetpräsenz.
 
Um welche Summe geht es überhaupt und habt ihr alles nur mündlich vereinbart (wann Rückzahlung usw.) oder hast du auch was schriftliches (E-Mail, Schreiben, etc.)?
 
TheWalkingDead schrieb:
Verdacht des Betrugs.
Wird zwar an den Ausführungen im StGB scheitern (ist mir schon klar), aber die Personalien des "mutmaßlichen" Täters werden trotzdem erst einmal ermittelt.

Toll und dann, die StA oder Polizei werden ihm die Adresse auch nicht nennen, was soll ihm as also bringen außer noch ein par Sandkörner in das völlig überlastete Justizrädchen geworfen zu haben ?
 
Sobald die Ermittlungsarbeit aufgenommen wurde und der Name/Adresse des Täters feststeht, begibt sich der TE zu einem Rechtsanwalt. Der beantragt Akteneinsicht und erhält somit die Personalien. Damit kann der TE einen Zivilklageprozess anstreben.
 
Ja, ich bin rechtschutzversichert, also ist es kostentechnisch geklärt.
Es geht um eine Summe von 600€, die für einen Studenten eine durchaus annehmbare Summe ist.

Mein Anwalt wird jetzt eine Einwohneramtsanfrage in Bremen stellen. Ich sehe aber wenig Chancen. Auch die Motivation meines Anwalts die Adresse zu recherchieren ist eher gering...

Zum Fall: Ich habe 2 Zeugen, die für mich aussagen werden, dass ich ihm das Geld geliehen habe.
 
Hallo.

Falscher Anwalt. Er wird bezahlt, also hat er sich auch ausgiebig und ausführlich mit dem Fall zu beschäftigen. Ansonsten siehe oben: Anzeige erstatten, Polizei ermittelt Namen des Täters, dann Anwalt aufsuchen, Akteneinsicht beantragen, Namen erfahren, Zivilklage vorbereiten, fertig. :)
 
600 EUR verliehen OHNE Beweis/Vertrag? ... xD
Sry, aber sogar meinen besten Freunden setzte ich einen Vertrag auf, bei allem was über 50€ geht!
Bei Geld hört die Freundschaft auf ;)

Ohne beweis keine Chance. Ich hatte das Thema letztens erst in der Uni. 0,00 Chancen.

P.S.: Ja die Augenzeugen... das ist immer son Fall für sich. Seeeeeeeehr schwer.
Wie schon oben steht, Anzeigen aufgeben, Adresse herausfinden, zum Gericht, und eine Mahnung aufsetzten lassen. Kostet glaube ich ~40€. Wenn er nicht auf die Mahnung antwortet, geht es immer weiter bis zur Zwangsvollstreckung.
 
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