Kabel BW Vertrag stornieren / kündigen, da Hausbesitzer/Hausverwaltung nicht zustimmt

hell-student

Lieutenant
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Nov. 2007
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Guten Tag,

Wir haben nun seit längerm das Problem, dass wir ohne Internet dahocken. Das Problem ist, dass die Leitungen im Haus einfach zu alt sind. Die Hausverwaltung hat sich nun erst noch mit dem Besitzer in Verbindung setzen müssen und dies hat auch nochmal mehrere Tage gedauert. Mein Mitbewohner hat jedoch zuvor schon den Vertrag bei Kabel BW abgeschlossen. Der Techniker von Kabel BW hat dann den Befund gestellt. Die Hausverwaltung hat nun abgelehnt, da es eine größere Baustelle wäre, alle Kabel im Haus neu zu verlegen. Können wir nun aus dem Vertrag raus? Was benötigen wir dafür. Leider verfügen wir über kein Internet und können daher uns nicht wirklich informieren. Hatte jemand schon so einen Fall? Was müssen wir tun? Gibt es ein Sonderkündigungsrecht in einem solchen Fall. Wir haben bisher noch keine Leistung von Kabel BW erhalten (also auch keine Hardware)

Danke schonmal. Ich schau später nochmal rein
 
Wie wäre es mit einem Anruf bei KabelBW?

Erklärt ihnen die Lage manchmal passieren auch Wunder ;-)
 
hell-student schrieb:
Leider verfügen wir über kein Internet und können daher uns nicht wirklich informieren.
und in Foren posten könnt ihr daher auch nicht... oh wait...

Wie wärs mit bei Kabel BW nach zu fragen?
 
nimm ein telefon zur hand
ruf bei Kabel BW an und schildere deinen Fall...

Leider verfügen wir über kein Internet und können daher uns nicht wirklich informieren.

:watt: kommt der post hier über Rauchzeichen ?
 
Wenn Kabel-BW nicht schalten kann, weil Anschluss nicht tauglich ist die Sache doch klar?
Vertrag kommt mit der Lieferung bzw. Übergabe zustande, kein Anschluss, kein Abschluss, kein Vertrag.

P.S.: Wie ist es ohne Internet möglich einen Forenpost zu erstellen ;)

@Multivitamin
Verdammt hätte ich mal ne MS früher verschickt :lol:
 
Ich vermute mal von der Uni aus gepostet. Und ich würde mir nach Möglichkeit eine andere Wohnung suchen. Bei meiner Wohnungssuche damals habe ich explizit auch nach der verfügbaren Datenrate geschaut.
 
Wenn die Voraussetzungen für die Erfüllung des Vertrages nicht gegeben sind, solltet ihr mit einem Schreiben an BW mit Anhang einer Bestätigung von eurer Hausverwaltung aus dem Vertrag heraus kommen.

Ihr müsst in dem Schreiben genau den Sachverhalt schildern ( Die notwendigen Voraussetzungen für die Nutzung sind nicht gegeben), Eure Vermieter stimmt nicht zu. etc. etc.

Was brachte der "Verfügbarkeitscheck"?

Das sollte in erster Instanz ausreichen, eine Stellung von BW zu bekommen.
 
Also die Leitung selber kann nicht zu alt sein eher die Dosen und der Kasten im Keller. Hatte damals auch eine Hausgemeinschaft die das nicht machen wollte ich habe aber dann 200 Euro Eigenanteil selber gezahlt weil die Wohnung einfach toll war und ich Internet brauchte und Kabel BW hat das dann gemacht.
 
@grundhopper klar kann die Leitung zu alt marode sein ;-)

Bei uns musste UM auch die Kabel austauschen, gut bei usn war halt bei 36k Schluss.
Die Kabelverlegung war jedoch miserabel, 3 Wohneinheiten an einem verrotteten Kabel, jede Wohnung hat 3 Steckdosen...
 
vertrag im internet/per fax oder telefon abgeschlossen? wenn das noch nicht länger als 14 tage her ist müsste meiner meinung nach das rücktrittsrecht bei fernabsatzverträgen greifen
 
Es gibt ja nur 2 Möglichkeiten.

Entweder der Vermieter hat eine Gestattungserklärung unterzeichnet , oder nicht.

Im letzteren falle darf der Kabelanbieter gar keine Leistungen anbieten, entsprechend
kann also kein Vertrag zu Stande kommen.
Da der Vermieter dem Kabelanbieter die Erlaubnis geben muss Leistungen zu vermarkten.

Hat er es gestattet, ist es etwas anderen .. in Ausnahmefällen werden auch schon mal Single Lines
direkt vom Kabelanbieter (idr. kostenlos) verlegt.


Da müsste man mal schauen was der Vermieter überhaupt gestattet hat.
Den wenn die Gestattungserklärung fehlt, dürfte das haus eigentlich gar nicht im Verfügbarkeitscheck erscheinen.
 
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