Kabel Deutschland Auftrag: Widerruf unmöglich?

Naddel_81

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Hi @ all,


hatte vor einigen Tagen KD bestellt. Der Techniker kam und meinte dann nach Prüfung, dass ein Anschluss erst im Juli möglich wäre, nachdem der Hausverwalter alles umgerüstet hat (ist ein größeres Miethaus).

Nun habe ich fristgerecht meinen Auftrag (nicht Vertrag, denn dieser ist ja noch nicht zustande gekommen wegen fehlender Installation) widerrufen und KD schreibt nun:

"Leider können wir Ihren Widerruf nicht annehmen. Der Gesetzgeber sieht eine Widerrufsmöglichkeit nur bei Haustür-, Internet und Telefongeschäften vor. Deshalb werden wir das Vertragsverhältnis bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit zu den bestehenden Bedingungen weiterführen."

Also 1. einen Vertrag gibt es noch gar nicht!
2. Widerrufen kann man doch alle per Fernabsatz getätigten Aufträge innerhalb von 14 Tagen, oder???

und 3. Wer hat nun Recht?!

Viele Grüße
 
AW: Kabel Deutschland Auftra: Widerruf unmöglich?

1. Was genau hast du bestellt?
2. Wo/Wie hast du bestellt (Telefon, Internet, Shop)?
3. Wann hast du bestellt?
4. Was hast du alles unterschrieben?
5. Bist du über (evtl. mögliche) Widerrufsmöglichkeiten belehrt worden?

Mal abgesehen davon, kann KD kein Geld von dir verlangen, wenn sie dir keine Leistung dafür anbieten.
 
AW: Kabel Deutschland Auftra: Widerruf unmöglich?

Schick nochmal ein Schreiben hin und drohe mit Anwalt, dass wirkt bei denen Wunder!
 
AW: Kabel Deutschland Auftra: Widerruf unmöglich?

Habe KD Internet & Phone am 16.2. über die Conrad-Aktionshomepage beantragt. Kaum einen Tag später hatte ich die Zugangsdaten und die Widerrufsbelehrung.

Am 27.2. habe ich dann wegen Nichtmachbarkeit des Anschlusses (zumindest in absehbarer Zeit nicht) widerrufen.
 
AW: Kabel Deutschland Auftra: Widerruf unmöglich?

widerruf ist gültig, da online vertragsabschluss. aus welchem grund
ist übrigens irrelevant.
 
AW: Kabel Deutschland Auftra: Widerruf unmöglich?

Ich sehe hier auch keinen Grund, warum ein Widerruf nicht möglich sein soll. Gründe muss man für einen Widerruf auch keine nennen.

Schick´ denen noch mal einen Brief oder ein Fax und weise darauf hin, dass der Vertrag online abgeschlossen wurden. Vielleicht gehen die davon aus, dass du den Vertrag in einer Conrad-Filiale abgeschlossen hast.
 
AW: Kabel Deutschland Auftra: Widerruf unmöglich?

1. Erst einmal muss man sagen, dass sehr wohl ein Vertrag entstanden sein könnte. Dass bisher keine Leistung erbracht wurde bzw. werden konnte ist kein Grund anzunehmen, dass kein (Dienstleistungs)vertrag vorläge.

2. Nicht alle im Internet abgeschlossenen Verträge müssen Fernabsatzverträge gem. § 312b BGB sein, die dem Widerrufsrecht unterliegen. Nur spezielle Kaufverträge und Dienstleistungsverträge sind Fernabsatzverträge.

Hier liegt zwar prinzipiell ein solcher Vertrag vor. Fraglich ist aber, ob der Abschluss wirklich online erfolgt ist. Dazu bedarf es noch genauerer Informationen des TE. Siehe auch den Beitrag von JohnnyAcid.

P.S. hatte den Beitrag übersehen.
Dann wird man wohl von einem Abschluss über das Internet ausgehen können (insbesondere auch wegen der Bestätigung bzw. der Sendung der Zugangsdaten). In diesem Fall würde ich KD den Sachverhalt noch mal genau mitteilen und damit genau darlegen, dass in deinem Fall sehr wohl ein Fernabsatzvertrag vorliegt.
 
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ja, per Internet! Nein, ein Vertrag kommt erst mit INSTALLATION zustande (habe ich schriftlich von KD).

zur zeit zwischen beauftragung und installation ist nicht genaues gesagt. "mehrere wochen" kann es dauern.
widerrufen kann ich trotzdem rein rechtlich alles innerhalb von zwei wochen nach widerrufsbelehrung. daher ist KD in ALLEN punkten im unrecht und hat mir heute telefonisch zugesagt, eine widerrufsbestätigung zuzusenden! geht doch!


bestellt hatte ich hier:

http://kdg.conrad.de/kdg/control/start?gaction=changemenu&loc=2&ziel=793

aber immer erst diese illegale masche !
 
wenn du bei Conrad das bestellt hast und da auch unterschieben hast also im Ladengeschäft selber warst gilt das übliche Rücktsrecht nicht, das gilt nur bei Telefon und Internet und Haustür Geschäften .

man kann aber ggf. davon zurücktreten wenn ein Vertrag nicht erfüllt werden kann ist dieser auch nicht gültig wenn das Datum z.b. nicht eingehalten wurde und ein 2. 3. Versuch in einem angemessen Zeitraum und nicht stattfand und scheitert und man z.b. 3 Jahre dann warten soll ?

ich bestelle mir jetzt eine Pizza und der sagt er kommt in 30 min und er kommt aber erst in 6 Monaten mit der Pizza hatter den Termin nicht eingehalten und pech gehabt.

kommt vielleicht auch drauf an was in deiner Auftrags Bestätigung für ein Datum steht?
wenn da steht Kabel DSL zum 22.2.2012 also ein festes verbindliches Datum muss das ja wohl auch eingehalten werden in einem angemessen Zeitrum ? nicht erst 12 Monate später würde damit eh zum Anwalt oder Verbraucherschutz wenn die weiter auf den Vertrag bestehen und dann 12 Monate warten soll , wenn das nur 2 bis 5 Wochen sind würde ich mir das noch mal überlegen ?
übrigens einen Neuen Kabel Verteiler Kasten also den Alten gegen einen Neuen tauschen umrüsten das schafft man locker an einem Vormittag .
 
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Hallo,

es ist bei KDG eigentlich prinzipiell möglich, die Installation, und somit den Auftrag, immer vor der Installation zu stornieren. Sowieso, wenn techn. Mängel vorliegen und der Techniker den Anschluss nicht installieren KANN. Gibt ja durchaus auch riesen Wohnanlagen, in der alle Häuser an einem Hausanschluss hängen und wenn da was nicht passt und der bauliche Aufwand zu hoch ist, dann storniert der Techniker vom Sub idR selbst bei KDG.

Ich würde mich an deiner Stelle auch nochmal telefonisch und dann nochmal schriftlich an das Kundencenter wenden. Sollte eigentlich kein Problem darstellen.
 
wieso muss das ganze Haus Neu gebaut werden weil Er DSL Kabel habe will?
KD und jeder andere DSL Privider ist verpflichtet bevor die Vertragsbestätigung raus geht zu prüfen wann und ob ein Anschluss überhaupt möglich ist,
so ist die Rechtslage nun mal und die sind auch verpflichte gem BGB vor Abschluss des Vertrages darauf hinzuweisen wenn z.b. ein Anschluss nicht oder erst zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt erst möglich ist , ich würde so als Leihe schon mal sagen das dieser Vertrag ungültig ist ,
die haben nämlich so was wie eine Markenpflichtig ,ansonsten teilt man dem Kunden
mit das der Vertrag so nicht zu stande kommt und erfüllt werden kann ..junge junge :D so einen Kabel Kasten so was bau ich in einer großen Wohnanlage innehab von 6 Stunden einplanen würde ich dafür einen ganzen Vormittag um wenn man noch einen Lehrling habe also einen 2. Mann der mir zu arbeitet schön das Werkzeug reicht und die ein oder andere kleine vorarbeiten erledige geht es noch schneller,
also wir leben hier nicht mitten im Urwald wo es Wochen dauert bis man sein Material zusammen hat :D

was interessiert mich als Kunde ob der Hausmeister oder nicht, Er hat einen Vertrag mit KD und nicht mit dem Hausmeister , Vertrag ist Vertrag und da kann man auch auf Vertragserfüllung pochen und Klagen oder vom Vertrag zurück treten wenn die zugesicherte Form nicht erfüllt wird das steht auch in BGB .
 
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Das ist im Kabelnetz nunmal anders, als bei DSL. Das Servicegebiet der KDG endet in vielen Objekten nunmal am Übergabepunkt. Ein Internetvertrag ist zwar grundsätzlich ein Vertrag mit Service bis zum Modem, aber wenn eine Leitung neu gezogen werden muss, brauchst du da die Einwilligung des Vermieters. Das ist das kleinste Übel.

Wenn aber eine Kabelanlage in einer Wohnanlage (oder auch nur Mehrfamilienhaus) komplett veraltet ist und vllt. über mehrere Häuser verteilt wird und somit vom Übergabepunkt über versch. Häuser bis zur Kundenwohnung etwas neu gemacht werden muss, dann ist das teils unwirtschaftlich bis hin zu "nicht machbar". Und dann wird storniert.

Vorher wird von KDG geprüft, obs möglich ist und zwar bis zum Übergabepunkt. Und bis dorthin geht es eh bei Kabelinternet IMMER. Ist ja nicht reichweitenabhängig. Wenn dann Probleme auftreten, wirds natürlich trotzdem gemacht und aufgebaggert ect.
Aber eben nicht in privaten Hausanlagen, wo die ganze Anlage überholt werden müsste, die KDG garnicht gehört.

mfg
 
genau veraltet ist muss z.b. die Eigentümer Gemeinschaft erst zu stimmen,
weil der Kabelanschluss und Kabel DSL nicht zur Grundversorgung gehört im Gegensatz zum Klassischen Telefonanschluss ,das hat aber nichts damit zu tun wenn KD voreilig einen Vertrag macht und da dann darauf besteht und dieser erst ein mal nicht ausgeführt werden kann und die dann weiter auf den Vertrag beharren ist Rechtswidrig
 
Dann haben wir uns wohl falsch verstanden. Wenns nicht machbar ist, kannst du stornieren. Du kannst aber auch stornieren, wenn du es dir anders überlegst. Erst, wenn der Anschluss funktionstüchtig gebaut wurde, beginnt der Vertrag.

Ob das vllt. teilweise evtl. auch Kulanz von KDG ist, steht auf einem anderen Blatt, aber möglich ist das.
 
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