Käufer behauptet, dass CPU defekt.

tanjo

Ensign
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Hallo,
ich habe folgendes Problem:

Ich habe bei ebay eine AMD X2 245 verkauft. In das Angebot habe ich reingeschrieben, dass ich nicht garantieren kann, dass die CPU 100% funktioniert, da der PC, in dem die CPU verbaut war, ab und an einfach so abstürzte. Ich vermutete den Fehler aber aufgrund des Netzteils oder der uralten Grafikkarte (Geforce 6200) und keines Falls bei der CPU.

Naja, auf jeden Fall hat der Käufer diesen Hinweis wohl überlesen und weigerte sich zuerst den ersteigerten Artikel zu bezahlen. Als er nun doch per Paypal gezahlt hat, hat er nun einen Antrag auf Käuferschutz gestellt, da die CPU angeblich kaputt sei.

Nun meine Frage: Was sind die eindeutigen Symtome dafür, dass eine CPU kaputt ist?
Es kann ja an allem Möglichem liegen, da der Käufer sämtliche Komponenten gebraucht bei ebay gekauft hat. Es reicht ja, dass er vergessen hat irgendein Kabel anzuschließen.

VIelen Dank für eure Antworten!
 
da kann dein kunde im dreieck hüpfen, er trägt dennoch das volle risiko
Richtig. Er kann dich höchstens schlecht bewerten; was er aus Frustration über seine eigene Unfähigkeit wohl auch tun wird.
Mit so einem Idiot habe ich es auch grade zu tun...
 
Eine kleine Aufkärung zu den Begriffen:
In Deutschland muss jeder Einzelhändler Gewährleistung gewähren. Bei dwer CPU sind das meines Wissens 6 Monate. Das ist eine Pflicht , die nur der Einzelhändler, nicht aber der Privatverkäufer hat. Für die Gewährleistung muss der Händler im Zweifelsfall beweisen, dass der Käufer Schuld hat.
Hersteller können Garantie gewähren. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung für die die Hersteller den Rechtsweg ausschließen. Wenn der Hersteller nicht will muss man damit leben.
In deinem Falle heißt dass, das dein Kunde je nach dem wie lange du die CPU hattest Ansprüche gegen den Händler hat, bei dem du die CPU gekauft hast und er kann hoffen, dass AMD ihm hilft. Du bist nicht sein Ansprechpartner. Ich würde die raten Paypal auf diese Situation aufmerksam zu machen und dein Geld zu fordern.
mfg Verata
 
Das Problem ist, das Paypal sofort das Geld einbehält.

Ich habe gerade gesehen, dass er sich für seinen PC ECC-Ram gekauft hat, warscheinlich wird da der Fehler liegen...
 
Das Problem ist, das Paypal sofort das Geld einbehält.
Genau deswegen schließe ich Paypaly immer aus. Dieser Laden ist einfach nur Abzocke und Verarsche und hat NICHTS mit Sicherheit zu tun. - Nur mit der Sicherheit; dass PayPal viel Geld an uns verdient.

Ich habe unter jedem meiner eBay-Angebote u.A. stehen:

Zahlungsmöglichkeiten
Ich akzeptiere nur Vorkasse oder Barzahlung bei Abholung. Paypal lehne ich grundsäzlich ab;
da es mit diesem Verein doch sowieso nur Ärger gibt. Meine genaueren Gründe könnt ihr gerne
hier nachlesesen:

http://www.julian-mccreight.de/paypal-die-abzocker/
 
das ist allein das Problem des Käufers, nicht deins. Denn er müsste ja auch im Zweifelsfalls beweisen, dass es an der CPU liegt, und dann ist immer noch nicht bewiesen, dass er sie nicht selbst kaputt macht. Würde mir da wegen 17€ nicht so den Kopf machen und versuchen die Sache schnell und wenn möglich ohne negative Bewertung zu klären bzw. abzuschließen.
 
Tja, nun hast duein Problem. Soweit hast du Recht, jedoch kann paypal das ganz anders sehen. Auch schonmal Problem gehabt mit einem Beamer. Hatte eine für 400 Euro verkauft, Käufer hatte das Geld zurückgefordert und bekam Recht obwohl ich im Recht war. Zum schluss war mein Beamer weg und hatte 400 Euro in miesen bei Paypal. Eine Anzeige brachte auch nciht.
 
Verata schrieb:
Das ist eine Pflicht , die nur der Einzelhändler, nicht aber der Privatverkäufer hat.

Nur wenn man die Gewährleistung richtig ausgeschlossen hat. Floskeln wie "Ich übernehme wie immer keine Garantie und keine Gewährleistung" stehen aus juristischer Sicht auf äußerst wackligen Beinen.

Was den Fall hier angeht... naja, der Käufer scheint nicht nur keine Ahnung zu haben sondern auch noch Lesefaul zu sein, aber als Verkäufer hat man nun mal Pflichten.

Das alles kann sehr problematisch werden, da Hardware als defekt verkauft werden sollte, wenn die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist. Einfach so reinschreiben "funktioniert eventuell, weiß es aber nicht" ist extrem problematisch und das in Kombination mit "keine Rücknahme" ist in meinen Augen schon fast ein Betrugsversuch.

Hier ein netter Artikel auf eBay, der die Problematik ganz gut beschreibt:

http://www.ebay.de/gds/Defekte-Ware-und-der-beruehmte-Dachbodenfund-/10000000002097967/g.html 

17 Euro sind jetzt kein Beinbruch und nichts für ein Gericht, aber eigentlich sollte mittlerweile jedem klar sein, dass eBay-Verkäufe keine rechtsfreie Zonen sind, in denen man einfach mal jeden Scheiß schreiben kann.

@e n v i d i a:

So siehts aus. PayPal kennt solche "defekte Ware als funktioniert-eventuell-Ware"-Verkaufsversuche. Da wird eher dem Käufer geglaubt und Recht gegeben.
 
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hallo? du hast den artikel in der falschen kategorie eingestellt, der gehört nach defekt und NICHT nach gebraucht.

das steht in deiner auktion ''Artikelzustand: Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig. Bei dem Artikel handelt es sich unter Umständen um ein Vorführmodell oder um einen Artikel, der an den Verkäufer nach Gebrauch zurückgegeben wurde.''

richtig wäre gewesen,

Als Ersatzteil / defekt

''Artikel, der insgesamt nicht wie vorgesehen funktioniert oder nicht vollkommen funktionsfähig ist. Dazu zählen Artikel, die so schadhaft sind, dass die Nutzung erschwert wird, sowie Artikel, die eine Reparatur oder Wartung benötigen, oder auch Artikel, bei denen notwendige Teile fehlen. Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers.''

und dass er ECC-ram gekauft hat bedeutet nix, wenn der RAM nicht mit seinem board kompatibel ist, passiert nix, dann startet das system nicht. und dein billiges no-name-netzteil kann sehr wohl die CPU geschrottet haben.

du musst die CPU wohl oder übel zurück nehmen.

sind ja nur 17,88€ und deswegen machst du so ein aufriss und riskierst eine rote? beim nächsten mal besser aufpassen und in die richtige kategorie einstellen, und ich wette dass hast du ganz bewusst gemacht, um zu täuschen.
 
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Das hat mit Gewährleistung nichts zu tun. Der Käufer wird den Kaufvertrag anfechten. Der Streit wird darüber gehen, ob du bewusst eine defekte CPU verkauft hast und ob der Käufer das so wollte.

Der Käufer kann sich darauf berufen, das Angebot irrtümlich angenommen zu haben. Objektiv wird man herausfinden müssen, ob man dir eine bewusste Täuschung (also Betrug) vorwerfen kann und ob dem Käufer klar war, worauf er sich einlässt.

Es ist von deiner Seite aus unverschämt, das Risiko auf den Käufer zu übertragen. Juristisch hin oder her, fair bist du nicht. Ich würde es begrüßen, wenn Paypal und Ebay dein Verhalten sanktionieren. Find dich damit ab, dass sich niemand bewusst eine defekte CPU unterschieben lässt.
 
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Stocki13 schrieb:
und dass er ECC-ram gekauft hat bedeutet nix, wenn der RAM nicht mit seinem board kompatibel ist, passiert nix, dann startet das system nicht.

Genau das ist es ja, was er bemägelt :D
 
verfahrene situation... welches board hat er dazu gekauft? bist du dir sicher dass er den ram für das system gekauft hat, oder vielleicht für ein anderes verwenden will?
 
Entweder ist der Käufer besonders schlau, oder besonders dämlich. Wenn er nicht bezahlt hätte, hätte er es auf eine Klage ankommen lassen könne, was von deiner Seite aus nicht zu erwarten ist. Denn dir würde garantiert jeder davon abraten. Du hättest eigentlich keine Chance.

Da er bezahlt hat, wird er wissen, dass Paypal sich der Sache annimmt. Die Wahrscheinlichkeit, dass er sein Geld zurückbekommt, ist recht hoch, und du bekommst Probleme mit Paypal und Ebay. Für ihn nicht so schlecht, wie man glauben könnte.

Wieso nimmst du die CPU nicht einfach zurück? Verstehe ich wirklich nicht. Wäre doch so einfach und keiner steht schlechter da als vorher.
 
Ein MSI 760GM-P23, es ist eine Vermutung, da er alle Teile (Netzteil, Board, Ram, Gehäuse etc. ) in kürzester Zeit hintereinander gekauft hat.
 
e n v i d i a schrieb:
Tja, nun hast duein Problem. Soweit hast du Recht, jedoch kann paypal das ganz anders sehen. Auch schonmal Problem gehabt mit einem Beamer. Hatte eine für 400 Euro verkauft, Käufer hatte das Geld zurückgefordert und bekam Recht obwohl ich im Recht war. Zum schluss war mein Beamer weg und hatte 400 Euro in miesen bei Paypal. Eine Anzeige brachte auch nciht.
Darum rate ich auch von Paypal ab, als Verkäufer hast du immer die Arschkarte.
 
@abulafia, hatte vor paar monaten einen artikel der mangels verpackung beim versand beschädigt wurde, und da wollte paypal dass ich den artikel zurück schicke, obwohl der verkäufer geschrieben hat dass ich den artikel entsorgen kann. paypal hat mir sogar den versandschein gemacht (den der verkäufer dann bezahlen musste)

der käufer hat dann nix davon, der wird net die ware + geld behalten.
 
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Du gehst davon aus, dass die CPU funktioniert. Vielleicht solltest du auch einmal die Perspektive einnehmen, dass sie tatsächlich defekt ist und du Schrott verkauft hast. Die Sorgen, ob die CPU funktioniert, hättest du dir vorher machen sollen! Du scheinst dir ja offensichtlich nicht sicher zu sein, sonst würdest du nicht so viel über die Auktionen des Käufers spekulieren.

Dass der Käufer die CPU zurückschicken muss, ist doch klar. Ich habe nur vermutet, dass der Käufer das Risiko bewusst auf Paypal übertragen hat, bzw darauf spekuliert hat, dass er eh das Geld recht einfach zurückbekommt. Seine Haltung: Paypal wirds regeln.

Zu deiner Ehre: CPUs gehen selten kaputt. Meistens sind's verbogene Pins oder andere mechanische Schäden. Dass die CPU "wahrscheinlich funktioniert", ist eventuell sogar haltbar. Ist sehr schade für dich, dass du schon eingeräumt hast, dass sie kaputt sein könnte. Wenn du sie zurückbekommst, und sie funktioniert, ist das echt doof gelaufen.

Dass er bezahlt hat, nachdem er über seinen Irrtum im Klaren war, stärkt auch deine Position. Du solltest Paypal das genau so schildern.
 
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