Käufer hat Kauf zugesagt, doch hat sich anders entschieden

Spassmuskel

Lt. Commander
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Mai 2013
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1.253
Hi,

ich habe eigentlich einen Subwoofer per Kleinanzeigen verkauft, doch nun hat sich der Käufer einfach für einen anderen entschieden und mir abgesagt, was ziemlich nervt, da ich den Subwoofer schon abgeschlossen habe und umgestellt.

Die Kommunikation erfolgte schriftlich, also per Chat, in dem eindeutig wird, dass beide zugesagt haben.

Lohnt es sich da rechtlich gegen vorzugehen oder nur Verschwendung von Zeit und Nerven?

Also der Wortlaut war:

K: "Hallo würde den Sub für XXX € nehmen und abhol en."

Ich: "Ok, abgemacht!"

Und dann haben wir einen Termin zur Abholung vereinbart, probehören wollte er anschließend auch nicht.

MfG
 
Zuletzt bearbeitet:
rechtlich gesehen hast du einen Kaufvertrag.

Aber:
1. musst du wissen, wie du dein recht durchsetzen kannst.
2. Du willst dir diesen Stress antun?
Kostet das ding 5000€ und du hast es für 6000€ Verkauft oder warum willst du dir unnötig Stress machen?
 
mach ne schlechte rezession und ggf. im portal melden.
 
Gibt es einen schriftlichen Vertrag? Wohl nicht.
Das ist kein Beweis, dass da per Chat etwas steht. Könnte auch seine Mutter geschrieben haben oder sein Bruder, Onkel, Tochter, Schwester, whatever.
 
eBay Kleinanzeigen ist sowieso ein Puff.
Ich würde es daher einfach hinnehmen.
Wenn's über eBay gegangen wäre, sehe die Sache schon anders aus.
 
Ja ok, mehr wollte ich nicht wissen, war nur eine Frage.

@Serious_Sam 1.Antwort: ich wollte sinnvolle und sachliche Antworten und keine persönliche Meinung und wieso würde die Sache bei eBay anders aussehen? Kauf ist Kauf...

Ich bedanke mich vor allem bei florian. der wenigstens alles klar und nicht beleidigend ausgedrückt hat.
Anscheinend muss man sich hier hüten, etwas zu fragen...aber anscheinend machen es die beleidigenden Personen hier, es oft genauso.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht ums Prinzip, fertig aus. Und von Stress würde ich hier auch nicht reden, selbst Mahnung/Klageschrift sind in der Konstellation fast Dreizeiler. Es gibt nur ein Kostenrisiko und das wahrscheinliche Problem das du von deinem Vertragspartner keinerlei Daten (Name/Adresse) hast.
 
Um welchen Betrag geht es?

Grundsätzlich bedarf es für das Vorliegen eines wirksamen Kaufvertrages nicht besonders vieler Merkmale. Den Aussagen der ersten paar Diskussionsteilnehmer stimme ich inhaltlich jedenfalls nicht zu.
 
Nun, weder benötigt ein wirksamer Kaufvertrag die Schriftform, noch lachen einen Anwälte aus, wenn man meint, man möchte eine berechtigte Forderung durchsetzen.

Grundsätzlich bewegen wir uns hier recht schnell in den Bereich der (unzulässigen) Rechtsberatung im Einzelfall. Meine Meinung wird dir klar sein, immerhin habe ich eine von zwei offensichtlichen Möglichkeiten recht deutlich benannt.


Mit einer Handynummer alleine ist es aber wohl prinzipiell nicht so einfach Fristen zu setzen oder ein Mahnverfahren zu starten. Wenngleich natürlich nicht unmöglich.


Wäre ich an deiner Stelle, so würde ich meine nächsten Schritte davon abhängig machen, wie gut das Angebot im Vergleich zum tatsächlich erneut erreichbaren Wert war und wie schnell ich das Produkt erneut für einen ähnlichen Preis losschlagen kann. Kein unnötiger Aufwand - aber eben auch nicht das Verschenken eines sinnvollen Claims.
 
Auch wenn schon fast alles gesagt ist ... sieh es einfach als Lehrgeld an! EBay-Kleinanzeigen und ähnliche Portale sind von privat für privat ... und dementsprehchend geht es dort oft auch zu! Es gibt viele seriöse Käufer und Verkäufer, die sich freundlich sowie in ganzen Sätzen ausdrücken können und die sich an Absprachen halten. Aber dazwischen gibt es sehr oft immer wieder finstere Abgründe mit absurden Preisvorstellungen, minimalistischsten Kommunikationen und Termine & (Ver)Kauf(s)absichten, die trotz schriftlicher Absprachen nicht eingehalten werden ...

So bitter es klingt: leider ist das heutzutage normal, weswegen ich mir mittlerweile kein Stress mache ... zumindest nicht bei so einem einfachen Einzeiler, der hier als Kaufvertrag herhalten soll ...
 
Auch wenn es ein Ärgernis ist, es ist jedoch kein finanzieller oder materieller Schaden entstanden. Einfach den Subwoofer nochmal in Ebay-Kleinanzeigen setzen, kostet ja nichts. Das ist typisch für Ebay-Kleinanzeigen, die Leute springen schneller ab als man denkt, oder melden sich nie wieder zurück.
 
Hasigronsel schrieb:
Das wurde im Konjunktiv geschrieben. Ist das überhaupt schon bindend? Ist ja noch keine definitive Aussage.



K: "Hallo würde den Sub für XXX € nehmen und abhol en."
Ich: "Ok, abgemacht!"



-> Interessent gibt ein Angebot ab und der VK stimmt zu = Kaufvertrag, in dem Fall sogar schriftlich.
Wenn man es darauf anlegt, kann man auf Erfüllung klagen.
 
Ist das deine persönliche Auslegung oder berufst du dich mit deiner Aussage auf einen Gesetzestext?

Und wie gesagt, K hat im Konjunktiv geschrieben.
 
Ermacht ein Angebot, da bezieht sich das würde natürlich auf die mögliche Annahme durch den Verkäufer und nicht auf einen irgendwie gearteten Vorbehalt des Antragenden.
 
Hier wurde ziemlich sicher ein Kaufvertrag geschlossen, Konjunktiv oder besondere Schriftform sind wohl erstmal Wumpe. Für den im Raum stehenden Wert würde ich hier aber kein großes Fass aufmachen, auch wenn's ärgerlich ist. Ärger runterschlucken, neuen Käufer suchen.
 
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