Käufer meldet Fahrzeug nicht ab und will es mit meinen Kennzeichen verkaufen

Smash32

Lt. Commander
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Hallo Community,

ich hab da ein kleines Problem mit dem ich nie gerechnet hätte.
Ich habe vor einem Monat mein Motorrad verkauft, der Käufer durfte es mit meinen Kennzeichen überführen, es war ein Ehepaar Mitte 40 die mit einem teuren Auto kamen und sehr seriös wirkten.

Inzwischen einen Monat später ist das Fahrzeug immer noch nicht abgemeldet. Laut seinen Angaben hat er das Fahrzeug direkt abgemeldet, was jedoch nicht stimmt (habe beim Straßenverkehrsamt angerufen.)
Er redet sich jeden Tag raus er schickt mir ein Foto der Abmeldung, er hat so viel Stress weil sein Sohn angeblich angefahren wurde..
Das Motorrad steht inzwischen wieder zum Verkauf und ich nehme an er will es mit meinen Kennzeichen weiterverkaufen.

Mir platzt so langsam wirklich der Arsch. Die Polizei meint sie könne nichts machen, das Straßenverkehrsamt will ihm vorerst nur einen Brief schicken. Meine Versicherung würde Anzeige erstatten und jemanden beauftragen die Plaketten vom Fahrzeug zu entfernen, was mich jedoch 280€ kosten soll und mir zu teuer ist.

Hat noch jemand eine Idee?
Es reicht mir so sehr, ich habe überlegt ob ich einfach die 200km fahre, das Motorrad an die Kette lege und die Kennzeichen abnehme.
 
Hallo. Das mit der Kette würde ich lassen. Die Kennzeichen abzubauen ist eine Option. Warum machen so viele Leute so einen Mist immer? Wenn jemand mein Auto/Motorrad kauft soll er sich für kleines Geld ein Überführungskennzeichen holen. Wie man sieht hat man nur Stress und muss hinterher rennen wenn man an einen Pappenheimer gerät. Und wenn ein Kauf deswegen nicht in Frage kommt ist der Käufer in meinen Augen eh unseriös.
 
Überführungskennzeichen gibt es nur noch wenn man den Schein hat und den würde ich vor einem Kauf niemandem geben, auch keine Kopie davon.
Und es gibt halt Leute die fahren 400-500 km und haben keine Lust die Strecke dann doppelt zu fahren.
Bei meinem nächsten Verkauf nehme ich einfach 500€ Kaution die nach der Ummeldung überwiesen werden..
 
Man kann ein Fahrzeug angemeldet übergeben, kein Problem, egal, welcher Ansicht Andere sind, aber man muss den Verkauf inklusive einer Kopie des Kaufvertrags zeitnah der Zulassungsstelle und der Versicherung melden. Idealerweise wird im Kaufvertrag nicht nur Datum, sondern auch Uhrzeit des Verkaufs festgehalten.

Du bekommst dann von der Zulassungsstelle den Rest der zu viel bezahlten KFZ-Steuern zurückbezahlt und im Falle eines Schadens wendet sich dann die Versicherung an den neuen Käufer und nicht an dich. Hast du das gemacht?

Ach ja, und niemand kauft dein KFZ, wenn er dir 500€ Ummeldekaution bezahlen soll, vergiss das also ganz schnell wieder.
Und Überführungskennzeichen gibt es auch ohne Schein, da reicht eine Versicherungsbestätigung. Die Fahrgestellnummer muss dann vor Fahrtantritt eingetragen werden. Hab ich auch schon so abgeholt.
 
Das Gesetz wurde geändert, wir haben erst letzte Woche Kurzzeitkennzeichen für das neue Auto meines Schwiegervaters geholt.
Man bekommt einen richtigen Schein für Kurzzeitkennzeichen ausgestellt, der Wisch in den man die Fahrgestellnummer eintragen konnte wurde abgeschafft.

Meine Versicherung hat den Kaufvertrag direkt bekommen, die Zulassungsstelle nicht, die bekommen ihn heute von mir.
 
Smash32 schrieb:
Meine Versicherung hat den Kaufvertrag direkt bekommen, die Zulassungsstelle nicht, die bekommen ihn heute von mir.

Wenn du das einen Monat lang vor dir herschiebst brauchst du dich im Grunde nicht zu wundern. So etwas Wichtiges macht man gleich.
 
Oder man vertraut darauf, dass die Personen sich an vertragliche Vereinbarungen halten. Dann muss man es nämlich nicht selbst melden und das hat in der Vergangenheit schon oft bei mir geklappt. Aber aus Fehlern lernt man bekanntlich.
 
Dann lies dir mal folgendes durch, dass ich im Internet gefunden habe, und das genau auf deinen Fall passt:

Verkaufen oder verschenken Sie Ihr Auto, sind die gesetzlich dazu verpflichtet, diejenige Kfz-Zulassungsstelle über den Autoverkauf zu informieren, die dem Pkw das letzte amtliche Kennzeichen ausgestellt hat. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie ein abgemeldetes Auto verkaufen möchten.

Dabei müssen Sie folgende Angaben machen / Dokumente vorlegen:

Personalien des Käufers (Name, Anschrift, einige Zulassungsstellen fordern auch die Personalausweisnummer)!
das Kfz-Kennzeichen
eine Empfangsbestätigung des Käufers, dass Sie ihm die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II (früher Kfz-Brief und -Schein) übergeben haben
eine Empfangsbestätigung des Käufers, dass Sie ihm die die Bescheinigungen über die technische und die Abgasuntersuchung übergeben haben
Kommen Sie Ihrer Mitteilungspflicht nicht nach oder meldet der Käufer das Fahrzeug nicht unverzüglich um (oder erweisen sich die Personalien des Käufers als falsch - auch das kommt vor), kann die Kfz-Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung mit einer Frist von vier Wochen aufheben - was Sie nicht von Ihrer Meldepflicht befreit.

Stimmt die Käuferadresse in Ihrer Meldung an die Zulassungsstelle nicht, können Sie weiterhin z.B. für Parkverstöße und Abschleppkosten haften, wenn Ihnen Fahrlässigkeit bei der Angabe der falschen Anschrift vorgeworfen werden kann. Deshalb der dringende Rat: Vergleichen sie Name und Adresse mit den Angaben im Personalausweis bzw. Reisepass des Käufers!

Ihre Meldepflicht nach dem Verkauf Ihres Fahrzeugs ist mit dem Eingang der Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsbehörde erfüllt. Um dies gegebenenfalls nachweisen zu können, empfiehlt es sich, Ihre Verkaufsanzeige per Fax oder Einschreiben/Rückschein an die Zulassungsstelle zu senden. Mindestens sollten Sie eine Kopie Ihrer Verkaufsanzeige behalten.
 
@ BernardSheyan

Welche gesetzliche Pflicht soll dem denn zugrunde liegen? Des Weiteren solltest du zukünftig, wenn du Texte kopierst, die Quelle angeben.
 
§13 Absatz 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung:

(4) Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat der bisherige Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der Zulassungsbehörde zum Zweck der Berichtigung des Fahrzeugregisters mitzuteilen; die Mitteilung ist entbehrlich, wenn der Erwerber seiner Pflicht nach Satz 3 bereits nachgekommen ist. Die Mitteilung muss das Kennzeichen des Fahrzeugs, Namen, Vornamen und vollständige Anschrift des Erwerbers sowie dessen Bestätigung, dass die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde, enthalten. Der Erwerber hat unverzüglich bei der für seinen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde unter Angabe der Halterdaten nach § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Straßenverkehrsgesetzes und unter Vorlage des Versicherungsnachweises nach § 23 die Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung und, sofern dem Fahrzeug bisher ein Kennzeichen von einer anderen Zulassungsbehörde zugeteilt war, die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen. Kommt der bisherige Halter oder Eigentümer seiner Mitteilungspflicht nicht nach oder wird das Fahrzeug nicht unverzüglich umgemeldet oder außer Betrieb gesetzt oder erweisen sich die mitgeteilten Daten des neuen Halters oder Eigentümers als nicht zutreffend, kann die Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigung im Verkehrsblatt mit einer Frist von vier Wochen zur Vorlage bei ihr aufbieten. Mit erfolglosem Ablauf des Aufgebots endet die Zulassung des Fahrzeugs. Die Zulassungsbehörde teilt das Ende der Zulassung dem bisherigen Halter oder Eigentümer mit.

Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
 
Danke.

Im Gesetz liest sich das dann schon anders, wenngleich nicht für den Sachverhalt des TE zutreffend:
"... oder wird das Fahrzeug nicht unverzüglich umgemeldet oder außer Betrieb gesetzt oder erweisen sich die mitgeteilten Daten des neuen Halters oder Eigentümers als nicht zutreffend, kann die Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigung im Verkehrsblatt mit einer Frist von vier Wochen zur Vorlage bei ihr aufbieten."

Der obige Text hatte den Eindruck erweckt, seine solche Meldung müsse immer erfolgen.
 
Bitte sehr. Dieses Gesetz kennen die Wenigsten.
Wichtig auch: Kaufdatum UND Uhrzeit in den Kaufvertrag schreiben, wenn das KFZ angemeldet übergeben wird.
Hintergrund: Der Versicherungsschutz ist ja noch aktiv, da das KFZ noch angemeldet ist. Wird nun ein Unfall gebaut, springt eben deine Versicherung ein. Ist die Uhrzeit nicht angegeben, dann kommt die Versicherung auf dich zurück und im Zweifel steigen deine Prozente (KFZ ist ja noch auf dich zugelassen und versichert). Hast du nun die Uhrzeit eingetragen und der Unfall ist nach dieser Uhrzeit eingetreten, dann hält sich die Versicherung an den neuen Besitzer. Deshalb ist es auch wichtig die Versicherung genauso schnell vom Verkauf zu informieren.
 
Dafür hätte ich gerne die Quelle. Ich habe die Aussage, dass es bis zur Abmelung immer auf meine Prozente geht.
 
Da fragst du am Besten deine Versicherung.
Quelle? Eigene Erfahrung. Und da ist es mir jetzt egal, ob du es glaubst oder nicht. Solange nicht Umgemeldet wird oder anders nachweisbar ist, dass das KFZ zu dem Zeitpunkt nicht mehr dir gehörte bist und bleibst DU der Halter und es ist DEINE Versicherung die sich um den Schaden DEINES Fahrzeugs kümmern muss
 
zum strassenverkehrsamt gehen und dein fahrzeug abmelden, versicherung canceln und direkt zur polizei (diebstahl der kennzeichen, versicherungsbetrug, unterschlagung, Hehlerei). solange du das hinnimmst haftest du für schäden. die versicherung ist fein raus, weil du es ausgeliehen hast und genau dieser passus ausgeschlossen ist. auch wenn es dir geld kostet, 280euro sind im gegensatz zu unfallkosten pipifax.
 
Zuletzt bearbeitet:
@BernardSheyan: du hast völlig recht, entweder meine alte Versicherung hat quatsch erzählt, oder der Typ am telefon wusste es nicht besser, danke dir.
@chrigu: Ohne Brief wird das schwierig.
 
Bei der Polizei war ich zwei mal. Ein mal aus eigenem Elan und ein mal auf Anraten des Straßenverkehrsamts. Beide male meinte der Polizist es sei in Deutschland erlaubt gegen den Willen einer Person seinen Versicherungsschutz weiter zu verkaufen...
Ich habe meine Versicherung den Vertrag jetzt zwangskündigen lassen und das Straßenverkehrsamt hat Ihn mit Geldstrafe gemahnt.
Ob ich ein Zivilverfahren einleite weiß ich noch nicht, laut meiner Rechtsschutzversicherung würde ich es nach aktuellem Stand auf jeden Fall gewinnen. Aber will ich mir nur um ihm eine Lehre zu erteilen und wegen 20-30€ Versicherungskosten diesen Aufwand betreiben?
 
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