Käuferschutz nicht vorhanden obwohl Fernabsatzgesetz greift

juansohn

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Hallo,
ich bin eigentlich nicht oft bei ebay unterwegs, habe aber vor kurzem eine Brille dort bestellt...Nun gut, Brille erhalten, Brille gefällt nicht, Verkäufer kontaktiert, der Verkäufer meldet sich nichtmehr...Sind 8 Tage seit meiner Anfrage vergangen, jetzt habe ich ebay angerufen und die meinten der Käuferschutz greift nur wenn der Artikel fehlerhaft ist, toll...Und in meinem Fall würde der Käuferschutz nicht greifen weil der Händler nichts dafür kann wenn der Artikel mir nicht gefällt, aber ich kann was dafür wenn sich der Händler nicht meldet oder wie? Was ist das denn bitte für ein Witz, dass heißt ich bin rein rechtlich im Recht, aber ebay ist nicht bereit irgendwas zu machen wenn der Händler seinen Pflichten nicht nachkommt oder wie? Ganz toller Käuferschutz...Könnt ihr mir was empfehlen?

lg juan
 
Um den Kaufvertrag wirksam zu widerrufen, musst du lediglich dem Käufer den Widerruf (möglichst belegbar) zukommen lassen. Anschließend den Artikel eintüten und mit Sendungsnummer zurücksenden. Damit ist dein Part rechtlich gesehen erledigt.

Die Erstattung des Kaufpreises sollte dann innerhalb einer Frist von höchstens 30 Tagen erfolgen, je nach Händler und dessen AGB mit oder ohne Erstattung der Rücksendekosten.

Sollte nach dieser Frist keine Rückerstattung erfolgt sein, kannst du je nach Zahlungsweise einen Streitfall bei PayPal eröffnen oder bei Lastschrift eine Rückbuchung des Rechnungsbetrages veranlassen. Dabei aber vorher den Händler auf jeden Fall explizit anmahnen und in Verzug setzen.
 
Habe ihm wie gesagt ne mail geschickt und habe den Artikel gestern per DHL Paket zurückgeschickt...Verstehe trotzdem nicht warum ebay so handelt wie es handelt....
 
Nochmal, was hat Käuferschutz mit dem normalen Widerrufsrecht beim Händler zutun? Garnichts, genau deswegen intressiert das ebay auch einen kalten Kaffee... Wenn du nicht weist wie man sich verhält bei Internetkäufen, dann lass es doch einfach.
 
Supermoto schrieb:
Die Erstattung des Kaufpreises sollte dann innerhalb einer Frist von höchstens 30 Tagen erfolgen, je nach Händler und dessen AGB mit oder ohne Erstattung der Rücksendekosten.

Sollte nach dieser Frist keine Rückerstattung erfolgt sein, kannst du je nach Zahlungsweise einen Streitfall bei PayPal eröffnen oder bei Lastschrift eine Rückbuchung des Rechnungsbetrages veranlassen. Dabei aber vorher den Händler auf jeden Fall explizit anmahnen und in Verzug setzen.

Als erstes: Im neuen Widerrufsrecht muss der Unternehmer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware das Geld zurückgezahlt haben.

Ich glaube auch nicht, dass Ebay oder Paypal im falle eines Widerrufs einen Käuferschutz leisten. Dies ist meines Wissens nur bei Nichtlieferung und fehlerhafter Ware möglich. In anderen Fällen müsste dies zivilrechtlich eingeklagt werden.

@Threatstrater:
Supermoto hat dir den Weg grob aufgezeigt, und ganz wichtig ist: Es reicht nicht mehr aus den Artikel einfach so zurückzuschicken. Und selbst die Form des Widerrufs kann der Händler bestimmen und muss dafür ein Formular oder Text vorbereitet haben. Den Zugang müsstet du auch beweisen.
Ebay und Paypal haben mit Widerrufsrecht nichts mehr am Hut. Deswegen verstehe ich nicht warum du Ebay da nicht verstehst :D
 
Was unter Paypal Kaeuferschutz faellt sagt die Paypal Webseite doch eindeutig aus. Das hat nichts mit Glauben zu tun, sondern dort nachzuschauen...


  • Artikel nicht erhalten
  • Falschen Artikel erhalten
  • Es wurde ein falscher Betrag abgebucht?
  • Sie haben eine Rückzahlung nicht erhalten?
  • Fremder Kontozugriff
 
Zum Käuferschutz von Ebay/Paypal wurde alles wichtige bereits geschrieben, ein Korrektur möchte ich dennoch anmerken:

dacapo schrieb:
Und selbst die Form des Widerrufs kann der Händler bestimmen und muss dafür ein Formular oder Text vorbereitet haben.

Die Aussage ist so leider falsch, denn die Form des Widerrufs kann der Verkäufer nicht bestimmen. Verkaufer sind zwar gesetzlich zur Übermittlung eines Widerrufsformular verpflichtet, dem Verbraucher steht es aber völlig frei seinen Widerruf auch auf einer andere Art dem Verkäufer gegenüber zu erklären.
Mehr Infos: http://www.it-recht-kanzlei.de/muster-widerrufsformular-faq.html
 
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