Odium
Captain
- Registriert
- Okt. 2003
- Beiträge
- 3.643
Ich habe ein Kfz beschädigt, die Schuldfrage ist geklärt, meine Haftpflichtversicherung hat meine Schuld (und damit ihre Zuständigkeit) auch wohl eingesehen.
Die Sache ist jetzt: Der Geschädigte wartet seit drei Monaten auf die Entschädigung. Einen Monat dauerte es, bis die Versicherung seine korrekte Adresse hatte und er einen Kostenvoranschlag (KVA) eingereicht hatte.
Da es aber ein Bagatellschaden beim PKW war und er deshalb kein Gutachten erstellen wollte (verständlich, weil er das selbst zahlen müsste und das wären locker 200€), reicht der Versicherung der KVA nicht - sie will als Beweissicherung noch Fotos (finde ich auch verständlich). Er will keine liefern und sagt, er hätte das Equipment nicht.
Nun will die Versicherung demnächst einen Termin zur Besichtigung abmachen, bei dem der Unfall nochmal nachgestellt wird. Da der Gutachter dann von der V. selbst kommt, wird es da höchstwahrscheinlich wieder Probleme geben, dass man den Betrag im KVA zu hoch findet.
Nun habe ich eine Mail bekommen, wo der Geschädigte sagt, dass er bis zum 16.02. das Geld will, ansonsten "setzt er seine Ansprüche gegen mich durch" und ich soll zusehen, dass ich die Kohle von der V. wiederbekomme.
Meine Frage: Geht das überhaupt? Das Verfahren läuft ja noch, aber kann der Mann mich einfach irgendwann vor Gericht schleppen (er ist praktischerweise selbst Professor für Recht)?
PS: Hinweise, ich solle mir einen Anwalt nehmen, sind völlig überflüssig.
Die Sache ist jetzt: Der Geschädigte wartet seit drei Monaten auf die Entschädigung. Einen Monat dauerte es, bis die Versicherung seine korrekte Adresse hatte und er einen Kostenvoranschlag (KVA) eingereicht hatte.
Da es aber ein Bagatellschaden beim PKW war und er deshalb kein Gutachten erstellen wollte (verständlich, weil er das selbst zahlen müsste und das wären locker 200€), reicht der Versicherung der KVA nicht - sie will als Beweissicherung noch Fotos (finde ich auch verständlich). Er will keine liefern und sagt, er hätte das Equipment nicht.
Nun will die Versicherung demnächst einen Termin zur Besichtigung abmachen, bei dem der Unfall nochmal nachgestellt wird. Da der Gutachter dann von der V. selbst kommt, wird es da höchstwahrscheinlich wieder Probleme geben, dass man den Betrag im KVA zu hoch findet.
Nun habe ich eine Mail bekommen, wo der Geschädigte sagt, dass er bis zum 16.02. das Geld will, ansonsten "setzt er seine Ansprüche gegen mich durch" und ich soll zusehen, dass ich die Kohle von der V. wiederbekomme.
Meine Frage: Geht das überhaupt? Das Verfahren läuft ja noch, aber kann der Mann mich einfach irgendwann vor Gericht schleppen (er ist praktischerweise selbst Professor für Recht)?
PS: Hinweise, ich solle mir einen Anwalt nehmen, sind völlig überflüssig.